Drucksache 18 / 18 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Unterstützung speziell für obdachlose und wohnungslose Menschen mit Behinderungen sowie für die ehren- und hauptamtlichen Helfer und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales III C 2 Herr Brose 9(0)28 1916 Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18926 vom 15. Mai 2019 über Unterstützung speziell für obdachlose und wohnungslose Menschen mit Behinderungen sowie für die ehren- und hauptamtlichen Helfer ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Plätze in Unterkünften stehen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, die obdachlos oder wohnungslos bzw. hiervon bedroht sind? 2. Wie viele von diesen Plätzen sind lediglich Notübernachtungsplätze und wie viele können von diesen Menschen längerfristig über welchen Zeitraum als Wohnraum in Anspruch genommen werden? Zu 1. und 2.: Der Berliner Senat hat in Umsetzung der Sozialgesetzbücher u. a. ein umfangreiches und ausdifferenziertes Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen sowie wohnungslose Menschen in Kooperation mit allen Akteuren aufgebaut, um der Gewährleistungsverpflichtung gerecht zu werden. Dabei werden obdachlose Menschen mit und ohne Behinderungen regelmäßig bedarfsgerecht versorgt. Zur Frage der Kapazitäten liegen Teildaten vor, die im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S-18/18904 erhoben wurden. Danach liegen Daten von sechs Bezirken vor, die aktuell 125 Menschen mit Behinderung versorgen. Sechs Bezirke führen keine statistischen Erhebungen zu diesem Merkmal. Bei den Notunterkünften handelt es sich in keinen Fall um Wohnraum, der dauerhaft bewohnt werden kann. 2 3. Welche Kontaktmöglichkeiten haben umsichtige Berlinerinnen und Berliner sowie ehren- und hauptamtliche Unterstützer in der Obdachlosenhilfe zu allen Tages- und Nachtzeiten, wenn es um dieUnterbringung von Menschen mit körperlichen Behinderungen oder geistigen Erkrankungen geht? Bitte um konkrete Angaben der Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Erreichbarkeiten! 4. Wie viele dieser Plätze stehen in der „Kältesaison“ und wie viele ganzjährig zur Verfügung? Zu 3. und 4.: Zur Fragestellung der Kontaktmöglichkeiten sowie Kapazitäten in der „Kältehilfe“ sind die Antworten der 12 Bezirksämter von Berlin eingeholt worden und im Folgenden tabellarisch dargestellt: Mitte Vorrangige Ansprechpartner für umsichtige Berlinerinnen und Berliner sowie ehren- und hauptamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer in der Obdachlosenhilfe in diesen Fällen sind innerhalb der Woche zu den Sprechzeiten die Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen sowie für seelisch/psychisch Beeinträchtigte der Sozialpsychiatrische Dienst. Darüber hinaus kann jederzeit kostenlos 24 Stunden am Tag Kontakt zum Berliner Krisendienst aufgenommen werden. Der Berliner Krisendienst hilft bei psychosozialen Krisen bis hin zu akuten seelischen und psychiatrischen Notsituationen und zwar telefonisch, persönlich und in zugespitzten Situationen vor Ort. Wenn die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum berührt ist, kann man sich mit seinem Anliegen zu den Sprechzeiten auch an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) wenden und zu allen Zeiten auf elektronischem Postweg „Ordnungsamt-Online“ benutzen. Ansonsten stehen in Akut-Situationen zu allen Zeiten Polizei und Feuerwehr zur Verfügung. Die Betroffenen selbst können sich zu den Öffnungszeiten in der Sozialen Wohnhilfe des Bezirks Mitte einfinden oder sich in eine vom Land Berlin finanzierte ganzjährige Notunterkunft begeben. • Beratungsstelle für behinderte und krebskranke Menschen, Turmstr. 21, Haus M, Eingang L, 10559 Berlin, Details zu Sprechzeiten: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-undverwaltung /aemter/gesundheitsamt/gesundheitsfoerderungpraevention -und-gesundheitshilfe-fuererwachsene /artikel.248419.php • Sozialpsychiatrischer Dienst, Westhafenstr. 1, 13353 Berlin (auf dem Gelände der BEHALA), Details zu Sprechzeiten: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-undverwaltung /aemter/gesundheitsamt/gesundheitsfoerderungpraevention -und-gesundheitshilfe-fuer- 3 erwachsene/artikel.248428.php • Berliner Krisendienst Standort Mitte, Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, von 16-24 Uhr, 030 39063-10 • Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin, Telefonische Erreichbarkeit und Öffnungszeiten: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-undverwaltung /aemter/ornungsamt/zentrale-anlauf-und-beratungsstellezab / • Soziale Wohnhilfe Mitte, Müllerstr. 146, 13353 Berlin, Sozialdienst: Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00-11.30 Uhr, 030 9018 42256 bzw. 030 9018 42244 Friedrichshain- Kreuzberg Grundsätzlich ist für die Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) die Soziale Wohnhilfe des Bezirksamtes im Rahmen der üblichen Sprechzeiten zuständig. Es könnte im Einzelfall sinnvoll sein, auch den Berliner Krisendienst oder die Sozialpsychiatrischen Dienste zu kontaktieren. Eine ordnungsbehördliche Zuweisung einer ASOG-Unterkunft ist hier allerdings nicht möglich. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können aufgrund der Verfahren keine kurzfristigen (zu allen Tages- und Nachtzeiten) Vermittlungen für eine Unterbringung erbracht werden. Hier wird über eine umfassende Hilfebedarfsplanung, mit der Einbeziehung von gutachterlichen Stellen, eine Hilfe angelegt, die nicht nur die Unterbringung zum Ziel hat, sondern bei der es darüber hinaus um die Deckung von Teilhabebedarfen geht. Diese sind in der Regel nicht ad hoc installierbar. In der Kältehilfesaison sind jeden Abend bis in die Nachtstunden ein Kälte- und ein „Wärmebus“ in Berlin unterwegs um Menschen ohne Unterkunft aufzusuchen, zu versorgen und kostenfrei in Notunterkünfte zu bringen. Wenn die betroffene Person Hilfe annehmen möchten können Engagierte den „Wärmebus“ des Berliner Deutschen Roten Kreuzes (Tel: 0170 910 00 42) oder den „Kältebus“ der Berliner Stadtmission (Tel.: 0178 523 58 38) für sie anrufen. Pankow Innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Sozialdienst, Wohnungslose und Fallmanagement Eingliederungshilfe als Ansprechpartner innen und Ansprechpartner zur Verfügung und werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit die individuell notwendigen Maßnahmen (u. a. Reservierung von Unterkünften, Weitervermittlung an adäquate Hilfeangebote oder Beratungsstellen) veranlassen. Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten können sich Betroffene u. a. an den Berliner Krisendienst, insbesondere bei psychosozialen Notfällen, 4 und bei akuter Obdachlosigkeit an die Berliner Stadtmission – Notübernachtung wenden. In der Regel wird die Unterbringung von Menschen mit Behinderungen nicht ad hoc erforderlich. Soweit umsichtige Berlinerinnen und Berliner Personen (mit oder ohne Behinderungen!) in akuten Notsituationen - beispielsweise auf der Straße liegend - auffinden, ist grundsätzlich die Einschaltung von Rettungsdienst und ggf. Polizei anzuraten, um insbesondere die geeignete Unterbringungsart aus medizinischer Sicht beurteilen zu lassen; z. B. Krankenhaus, psychiatrische Unterbringung. Das aus Mitteln des bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angesiedelten Präventionsfonds derzeit geförderte Projekt von Horizonte „Aufsuchende Straßensozialarbeit in Pankow“ wendet sich nicht ausschließlich an obdachlose Menschen mit Behinderungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vielmehr Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Obdachlosen im Bezirk, also auch für Menschen mit Behinderungen. Bis jetzt wurde dieser Personenkreis von den Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern jedoch nicht angetroffen. Die Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter treten mit den obdachlosen Menschen, die sie bei ihren Rundgängen durch den Bezirk antreffen, direkt in Kontakt. Des Weiteren suchen sie Klienten auf, wenn sie durch Bürgerhinweise, Hinweise des Ordnungsamtes oder der Sozialen Wohnhilfe auf Standorte aufmerksam gemacht worden sind. Dabei sind die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter nicht rund um die Uhr zu erreichen, wohl aber im Rahmen ihrer Vollzeittätigkeit per Telefon und Mail. Charlottenburg- Wilmersdorf Grundsätzlich zuständig für die Unterbringung von Wohnungslosen ist die Fachstelle Sozialdienst für Erwerbsfähige und Soziale Wohnhilfe. Die Mitarbeitenden der Fachstelle sind in jedem Fall während der Sprechzeiten, dienstags und donnerstags in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten, in der Zeit von 9:00 bis 15:00, freitags bis 14:00 Uhr sind die Mitarbeitenden in Notfällen für Unterbringung ebenfalls ansprechbar. Ein geregelter, fester Notdienst besteht nicht, ist nach Erfahrung auch nicht erforderlich. Eine der beiden Gruppenleitungen ist in der Regel per E-Mail, telefonisch oder persönlich im Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin erreichbar. Kontaktdaten: Frau Grobe-Prieß, E-Mail: Kirsten.Grobe-Priess@charlottenburgwilmersdorf .de, Telefon: 030 9029-14977, Raum 100 a Herr Weilandt, E-Mail: Jens.Weilandt@charlottenburg-wilmersdorf .de, Telefon: 030 9029-14975, Raum 100 f 5 Müssen nächtliche Zeiten oder Wochenende überbrückt werden, so steht im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ganzjährig eine Notübernachtung in der Franklinstraße 27, 10587 Berlin in der Zeit von täglich 18:00 bis 8:00 Uhr zur Verfügung. Dort ist es in begrenztem Umfang möglich behinderte Wohnungslose unterzubringen. Für psychisch kranke Wohnungslose stehen im Notfall der Sozialpsychiatrische Dienst und der Berliner Krisendienst zur Verfügung. Der Notdienst des Sozialpsychiatrischen Dienst Charlottenburg-Wilmersdorf ist in der Zeit von 8:00 bis 16:00 unter der Telefonnummer 030 9029-16044 erreichbar. In der Zeit von 16:00 bis 24:00 Uhr ist der Krisendienst in Charlottenburg- Wilmersdorf unter der Nummer 030 390 63 – 20 telefonisch, sowie im Horstweg 2, 14059 Berlin zu erreichen. In der Zeit von 24:00 bis 8:00 Uhr ist der Krisendienst in der Große Hamburger Straße 5, 10115 Berlin-Mitte, im Ärztehaus Hedwig, Aufgang 1, EG links, unter der Telefonnummer 030 390 63 00 erreichbar. Für Wohnungslose, die sich in stationärer Behandlung befinden, gilt das von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vereinbarte Entlassmanagement. Spandau Es gibt in Spandau keine Angebote außerhalb der normalen Zeiten, in Notfällen, wenn es nur um Unterbringung geht, könnte an das Rathaus (Pförtner) verwiesen werden, die über die entsprechenden Notfallpläne verfügen. Steglitz- Zehlendorf Die Unterbringung von obdachlosen behinderten und nicht behinderten Personen erfolgt während der normalen Öffnungs- und Präsenszeiten des Sozialamts. Ein Nacht- oder Bereitschaftsdienst wird nicht vorgehalten. Sofern außerhalb der normalen Öffnungszeiten ggf. eine Unterbringung von obdachlosen (auch behinderten) Personen erforderlich wird, können sich diese (oder involvierte Bürgerinnen und Bürger oder ehrenamtlich tätige Menschen) an Einrichtungen der Notunterbringung (z. B. Franklinstraße, Herberge zur Heimat ...) wenden. In den Monaten Oktober bis April stehen diesem Personenkreis außerhalb der Öffnungszeiten darüber hinaus der Kältebus, bzw. zahlreiche temporäre Einrichtungen zur Unterbringung zur Verfügung. Nach den Erfahrungen des Bezirkes wird überdies eine Unterbringung von behinderten Personen außerhalb der Öffnungszeiten des Sozialamts auch nur im Ausnahmefall 6 erforderlich, da dieser Personenkreis im Regelfall nicht "über Nacht" obdachlos wird. So sind diese Personen in der Regel der Eingliederungshilfe/Wohnhilfe bereits bekannt und können während der regulären Öffnungszeiten des Sozialamts untergebracht bzw. an für diesen Personenkreis spezifische Träger vermittelt werden. Tempelhof- Schöneberg In allen Fragen zur Unterbringung wohnungsloser Menschen sind die Sozialen Wohnhilfen der Berliner Sozialämter die ersten Ansprechpartner, sowohl für die Betroffenen selbst, als auch für deren ehren- und hauptamtlich tätige Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Soziale Wohnhilfe des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat an drei Tagen in der Woche eine offene Sprechstunde (Montag- Dienstag- und Donnerstagvormittag – Anmeldung vor Ort im Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr), in der alle betroffenen Menschen beim Sozialdienst vorsprechen und sich ggf. auch in einer Notunterkunft bzw. im Betreuten Wohnen für Wohnungslose unterbringen lassen können. Hierbei wird, vorbehaltlich ausreichend geeigneter Freiplätze, das jeweilige Individualbedürfnis berücksichtigt. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Soziale Wohnhilfe Tempelhof- Schöneberg per E-Mail unter sozrd1@ba-ts.berlin.de oder per Fax unter 030 90277-2145 erreichbar. Die eingehenden Meldungen werden täglich gesichtet und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung bei den Anfragenden. Sofern wohnungslose Menschen mit und ohne körperlichen oder geistigen Behinderungen außerhalb der werktäglichen Dienstzeiten eine Unterkunft benötigen, steht das System der niedrigschwelligen Notübernachtungsplätze und Nachtcafés zur Verfügung. Hier können die Betroffenen einen Schlafplatz erhalten, sich waschen und pflegen sowie Essen und Trinken erhalten. Ein Verbleib ist in aller Regel für die Nachtzeit möglich, ebenso die wiederholte Aufnahme bis zur Erreichbarkeit der jeweiligen Sozialen Wohnhilfe. Adressen und Erreichbarkeiten des Nothilfesystems sind u. a. in der von der Obdachlosenhilfe „Die Brücke e.V.“ herausgegebenen Broschüre „Wo? Wann? Wer?“ in Erfahrung zu bringen. Eine gesonderte Notübernachtung bzw. Anlaufstelle für körperlich oder geistig behinderte wohnungslose Menschen gibt es aktuell in Berlin nicht. Sicherlich stellt in den Fallkonstellationen, in denen körperlich oder geistig behinderte Menschen akut wohnungslos sind und außerhalb der behördlichen Dienstzeiten Hilfe benötigen, die Notfallversorgung 7 in Krankenhäusern und Kriseneinrichtungen eine Hilfemöglichkeit dar. Die dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten für körperlich oder geistig behinderte wohnungslose Menschen sind in Bezug auf Notunterkünfte der Wohnungslosenhilfe alles andere als flächendeckend und ausreichend in Berlin vorhanden. Die Vermittlung geeigneter Unterkünfte im Rahmen der Behindertenoder Eingliederungshilfe ist taggleich selten möglich und die Unterbringung in einer Notunterkunft der Wohnungslosenhilfe kann immer nur eine zwar zeitnahe aber dennoch nur vorübergehende Alternative sein. Hinsichtlich der Unterbringung körperlich oder geistig behinderter wohnungsloser Menschen ist immer eine enge Absprache zwischen den beteiligten Fachdiensten erforderlich und es muss stets eine individuelle Lösung angestrebt werden. Neukölln Die ASOG-Einrichtung in der Teupitzer Straße ("Die Teupe", GEBEWO) ist rund um die Uhr besetzt und zu jeder Zeit in der Lage, eine notfallmäßige Unterbringung vorzunehmen. Die Einrichtung ist unter der Telefonnummer 030 68893121 zu erreichen. Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger sowie ehren- und hauptamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer in der Obdachlosenhilfe an die Soziale Wohnhilfe Neukölln wenden (siehe Link) bzw. als auch an die beiden nachfolgend aufgeführten Beratungsstellen der Abteilung Jugend und Gesundheit: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-undverwaltung /aemter/amt-fuer-soziales/hilfe-zum-lebensunterhalt-undgrundsicherung /artikel.286707.php Körperliche Behinderung: Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (folgend als BKA abgekürzt) berät und betreut grundsätzlich alle körperlich behinderten oder von Behinderung bedrohte erwachsenen Menschen in Neukölln. Für gewöhnlich kündigt sich der Verlust einer Wohnung längere Zeit an, so dass bereits im Vorfeld innerhalb von Beratungsgesprächen mit der BKA vieles abgewandt werden kann. Wenn der Fall "Verlust der Wohnung" oder "Wohnungslosigkeit" dennoch eintritt, haben betroffene Menschen oder Dritte die Möglichkeit telefonisch in den Zeiten von Montag-Freitag von 08:00 - 15:00 Uhr oder persönlich in den Sprechzeiten am Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr oder Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr 8 die BKA zu kontaktieren bzw. aufzusuchen. Innerhalb der Beratungsgespräche werden Kontakte zur sozialen Wohnhilfe hergestellt bzw. vermittelt um eine Unterbringung bzw. geeigneten Wohnraum zu finden. Alles weitere rund um Wohnungssuche übernimmt die soziale Wohnhilfe (nähere Angaben bitte dem beigefügten Flyer entnehmen). Ansprechpartner: Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids, Soziale Wohnhilfe Erreichbarkeit: telefonisch Montag-Freitag von 08:00-16:00 Uhr oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten Dientag 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-undverwaltung /aemter/gesundheitsamt/beratungsstelle-fuer-menschenmit -behinderung-krebs-und-aids/artikel.274582.php Geistige Erkrankung: Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und betreut psychisch kranke, geistig behinderte sowie abhängigkeitskranke erwachsene Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen. Den meisten Menschen mit geistiger Behinderung steht ein gesetzlicher Betreuer zur Seite, der bereits im Vorfeld vor drohender Obdach- /Wohnungslosigkeit tätig wird. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung kann ein Überleiten in therapeutische Wohngemeinschaften, betreutes Einzelwohnen in einer Trägerwohnungen oder stationäre Einrichtungen erfolgen, wenn die Voraussetzungen gem. SGB XII vorliegen. Dies hat immer einen längeren Vorlauf. Betroffene oder Dritte haben auch hier die Möglichkeit telefonisch in den Zeiten von Montag-Freitag von 08:00-16:00 Uhr oder persönlich in den Sprechzeiten am Dientag von 09:00 - 12:00 Uhr oder Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr den Sozialpsychiatrischen Dienst zu kontaktieren bzw. aufzusuchen. Auch hier wird innerhalb der Beratungsgespräche Kontakt zur sozialen Wohnhilfe vermittelt um eine Unterbringung bzw. geeigneten Wohnraum zu finden. Alles rund um Wohnungssuche erfolgt über die Sozialen Wohnhilfe (nähere Angaben bitte dem beigefügten Flyer entnehmen). Zusätzlich wird in den Beratungsgesprächen für Menschen mit geistiger Behinderung auch auf den sozialen Träger Rehabilitationszentrum Berlin-Ost (RBO, https://rbo-inmitten.berlin/) oder das Dienstleistungsangebot von Lotse Berlin (https://www.lotse-berlin.de/index.php) verwiesen. 9 Wenn eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe (EGH) benötigt wird, kann die Antragstellung im Beratungsgespräch erfolgen und es erfolgt auch eine Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu relevanten Trägern der Eingliederungshilfe. Ansprechpartner: Sozialpsychiatrischer Dienst, Soziale Wohnhilfe Erreichbarkeit: telefonisch Montag-Freitag von 08:00-16:00 Uhr oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten am Dienstag von 09:00-12:00 Uhr oder Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-undverwaltung /aemter/gesundheitsamt/sozialpsychiatrischerdienst /artikel.274596.php Treptow- Köpenick Die bezirkliche Wohnhilfe des Bezirkes (Koordinationsstelle zur Behebung und Vermeidung von Wohnungsverlust) ist für Bürgerinnen und Bürger Montag bis Freitag von 08:00-15:00 Uhr zu erreichen. Eine aktuelle Übersicht über die Zuständigkeiten der Sozialen Dienste des Amts für Soziales finden Sie im Anhang. Daneben besteht die Möglichkeit, über das Bürgertelefon 115 Kontakt aufzunehmen. Von dort werden ggf. Informationen und Anfragen an die Wohnhilfe weitergeleitet. Wird außerhalb der täglichen Ansprechzeiten eine Unterkunft benötigt, besteht die Möglichkeit, in Notunterkünften Obdach zu finden: https://www.kaeltehilfe-berlin.de. Marzahn- Hellersdorf Der Bezirke verweist auf folgenden Informationsquellen: Bürgertelefon (Tel.: 115) Montag bis Freitag von 07:00-18:00 Uhr Eine Beratung zu Unterbringungsmöglichkeiten bzw. eine adäquate Zuweisung (z.B. barrierefreie Wohnheime für Rollstuhlfahrer) kann durch das zuständige Bezirksamt erfolgen. Bekannte Unterbringungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Obdachlose sind: - Haus Hebron, Hartriegelstraße 132, 12439 Berlin - Siefos, Waldemarstraße 12, 10999 Berlin - Haus Teresa, Wartenberger Weg 4, 13051 Berlin 10 Sprechzeiten für eine sozialpädagogische Beratung im Fachdienst sind:: Dientag von 09:00-11:00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung Sprechzeiten Unterbringung Obdach in meinem Amt: Montag, Dienstag, Donnerstag von 09:00-11:00 Uhr Beratung und Unterstützung können Betroffene und/oder ehrenamtliche Mitarbeitende bei der ambulanten Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes erhalten. Angebote des freien Trägers sind unter anderem Notübernachtungen, Suppenküchen und Tagesstätten. Der Caritasverband agiert berlinweit. Auch die Berliner Obdachlosenhilfe und Gangway e.V. sind adäquate Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten von obdachlosen Personen. In dringenden Fällen sind die Berliner Polizei (Tel.: 110) bzw. die Berliner Feuerwehr (Tel.: 112) zu kontaktieren. Lichtenberg Es sind keine Kontaktmöglichkeiten bekannt. Reinickendorf Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle für Wohnungslosenhilfe und Wohnraumsicherung sind zu den üblichen Büroarbeitszeiten telefonisch sowie per E-Mail und Fax erreichbar. Die Kontaktdaten der zuständigen Personen sind auf der Internetseite der Fachstelle für Wohnungslosenhilfe und Wohnraumsicherung des Bezirksamtes Reinickendorf aufgeführt. Außerhalb der Büroarbeitszeiten können Berlinerinnen und Berliner sowie ehren- und hauptamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer in der Obdachlosenhilfe die Berliner Krisendienste kontaktieren. Standorte und Bereitschaftszeiten der Krisendienste sind auf der Internetseite www.berlin.de/polizei/service/so-erreichen-sieuns /artikel.532798.php abrufbar. Weiterhin kann die ganzjährige Notübernachtung der Berliner Stadtmission in der Franklinstraße 27, 10587 Berlin, Tel. 030 39 12 722 kontaktiert werden sowie im Rahmen der Kältehilfe vom 01.11. – 28.03. täglich von 18.00 – 24.00 Uhr der Wärmebus des Berliner Deutschen Roten Kreuzes (Tel. 0170 910 00 42) und vom 01.11. – 30.04. täglich von 21.00 – 0.30 Uhr der Kältebus der Berliner Stadtmission (Tel. 0178 523 58 38). 11 5. Welche Transportmöglichkeiten gibt es für diese Menschen? 6. Welche spezielle Betreuung bzw. Begleitung gibt es für diese Menschen, von welchem Bedarf wird geschätzt ausgegangen und in welchem Umfang stehen besondere Einzelfallhelfer zur Verfügung? Zu 5. und 6.: Für alle Personen, die in der Regelversorgung versorgt werden, stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen Krankentransporte zur Verfügung. Darüber hinaus können auch wohnungslose Berlinerinnen und Berliner mit außergewöhnlicher Gehbehinderung grundsätzlich den Sonderfahrdienst für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung nutzen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dieser besondere Fahrdienst ermöglicht es Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ggf. kommt als Leistung zur sozialen Teilhabe eine Leistung zur Mobilität nach § 83 SGB IX durch den zuständigen Rehabilitationsträger in Betracht. Soweit die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII vorliegen, also insbesondere eine wesentliche körperliche, geistige oder seelische Funktionsbeeinträchtigung eine wesentliche Teilhabeeinschränkung verursacht, etwa eine behinderungsbedingt eingeschränkte Mobilität, können zur sozialen Teilhabe auch Mobilitätshilfen gewährt werden. Die Beauftragung kann dabei bei Vorliegen eines entsprechend ermittelten und im Gesamtplan festgestellten Bedarfs - bei Fehlen eines adäquaten Angebots gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII - durch Kostenübernahme gemäß § 75 Abs. 4 SGB XII mit einem Anbieter durch die bezirklichen Ämter für Soziales gewährt werden. Eine konkrete Bedarfsschätzung liegt nicht vor. Mögliche Mehrbedarfe werden aus der Inanspruchnahme der Angebote abgeleitet. Soweit Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII in Betracht kommt und das Amt für Soziales zuständiger Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX geworden ist, ermitteln die bezirklichen Ämtern für Soziales den Bedarf auf Basis des Willen des Menschen mit Behinderungen, koordinieren Leistungen der Teilhabe mit anderen Rehabilitationsträgern und anderen Sozialleistungsträgern und anderen öffentlichen Stellen und erstellen über die Unterstützungsleistungen einen Gesamtplan. Je nach individuellem Bedarf im Einzelfall wird gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderungen und mit Leistungserbringern in der Ziel- und Leistungsplanung individuell erörtert, welche Teilhabeziele mit welchen Mitteln erreicht werden können und ob für die Zielerreichung ggf. besondere Voraussetzungen zu beachten sind. Für Menschen mit einer seelischen Behinderung und Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII stehen im psychiatrischen Versorgungssystems verschiedene Angebote, die auf die Zielgruppe der (ehemals) wohnungslosen Menschen mit psychiatrischer bzw. Suchterkrankungen ausgerichtet sind. Dabei handelt es sich A) um spezielle Angebote, die sich mit ihrer Gesamtkapazität dem Personenkreis widmen. B) um Einrichtungen, die ein anteiliges Platzkontingent für den Personenkreis vorhalten. 12 A B Plätze gesamt Einrichtungen gesamt Einrichtung für wohnungslose , psychisch kranke Menschen Plätze für wohnungs - lose, kranke Menschen Einrichtung mit Platzkontingent für wohnungslo - se, kranke Menschen Platzkontingent für wohnungs - lose, kranke Menschen Plätze Wohnungs - lose gesamt Anteil Plätze Wohnungs - lose an gesamt 12/2015 10.017 324 18 343 11 166 509 5,08 % 4/2019 11.448 325 19 427 13 183 610 5,32 % 101 Zum Januar 2014 wurde in den ambulant betreuten Wohnformen (Betreutes Einzelwohnen, Therapeutische Wohngemeinschaft, Verbund) die Möglichkeit für einen besonders niedrigschwelligen Zugang geschaffen für wohnungslose Leistungsberechtigte die seelisch behindert sind und einen Bedarf nach Leistungen der Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII) haben, die Leistungen aber nur schwer annehmen können. Dieses besondere Zugangsverfahren kam seither jedoch eher selten zur Anwendung (55 Fälle in 2015, 41 Fälle in 2016 und 35 Fälle in 2017). Ein Grund dafür könnte in der Veränderung der Leistungsanbieter gesehen werden: Mit Stand April 2019 verfügen 21 von 103 Anbietern (Trägern) über Leistungsvereinbarungen für die Zielgruppe der Menschen mit seelischer Behinderung als auch über Leistungsvereinbarungen für Einrichtungen und soziale Dienste für den Personenkreis nach §§ 67, 68 SGB XII. Niedrigschwellige Zugangsregelungen finden sich in den Leistungsbeschreibungen für ambulante Wohnbetreuungsangebote. Aufsuchende und begleitende Hilfen in ASOG- Unterkünften Teil des Versorgungsangebotes sind rechtlich jederzeit umsetzbar und unabhängig vom Ort der Leistungserbringung möglich. Daneben werden im Land Berlin unterschiedliche niedrigschwellige Projekte mit dem Angebot des Transports wohnungsloser Menschen. Hierzu gehören in der kalten Jahreszeit der „Kältebus“ der Berliner Stadtmission sowie der „Wärmebus“ des Deutschen Roten Kreuzes LV Berlin. Ganzjährig betreibt zwei Busse im Rahmen des Projekts KARUNA SUB der Karuna Sozialgenossenschaft. Diese Busse ermöglichen insbesondere obdachlosen Menschen Berlins, die ihre Mobilität eingebüßt haben, wichtige Orte für ihre Grundversorgung aufzusuchen. 7. Welche Hilfestellungen gibt es für obdach- und wohnungslose Menschen, die nach einer Erkrankung oder Operation aus dem Krankenhaus entlassen werden und inwieweit werden diese zukünftig verbessert bzw. weiterentwickelt? Zu 7.: Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für einen nahtlosen Übergang ist ein gut arbeitendes Entlassmanagement des Krankenhauses. Dazu ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme zwischen dem jeweiligen Krankenhaus und den zuständigen kommunalen Dienststellen auf der Ebene der Bezirksämter erforderlich. Insbesondere für beeinträchtigte Menschen mit komplexem Hilfebedarf und teilweise vorliegender 13 Wohnungslosigkeit ist die nahtlose Versorgungskette von der stationären Versorgung im Krankenhaus in den ambulanten Bereich von besonderer Bedeutung. Dazu wird im Rahmen des Entlassmanagements zwischen den entlassenen Krankenhäusern und den medizinischen Anlaufstellen für obdach- bzw. wohnungslose Menschen eine noch engere Kooperation angestrebt. Ergänzend fördert der Berliner Senat in Kooperation zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Modellprojekt „Krankenwohnung“. Bei der Zielgruppe handelt es sich um wohnungslose, vorwiegend auf der Straße lebende Menschen ohne eigene Häuslichkeit. Die Patienten sind in der Regel nicht krankenversichert oder haben einen ungeklärten Versicherungsstatus. Sie sind oft in einem gesundheitlich schlechten Zustand. Die Krankenwohnung mit 15 Plätzen bietet wohnungslosen Menschen nach einer ambulanten Erstversorgung oder im Krankenhaus einen Platz zum Auskurieren. Träger ist der Caritasverband im Erzbistum in Berlin e.V. Ein Caritas-Team bestehend aus Pflegefachkräften, Hilfskräften und einer Sozialarbeiterin betreuen und versorgen die wohnungslosen Menschen. In Zusammenarbeit mit externen ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten kann die medizinische Versorgung und Verpflegung der Wohnungslosen sichergestellt werden. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 soll die Zuständigkeit an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übergehen. 8. Was plant der Senat, um ganzjährig die Situation für Wohnungs- bzw. Obdachlose zu verbessern, insbesondere für diejenigen mit Behinderungen? 9. Welche Kooperationen mit Bezirken und bezirklichen Einrichtungen wird der Senat fördern und weiterentwickeln, bevor die nächste Kältesaison beginnt? Zu 8. und 9.: Der Berliner Senat ist der Auffassung, dass es einer breiten Verantwortungsgemeinschaft der verschiedenen Akteurinnen und Akteure bedarf. Die gesamtgesellschaftlichen Problemlagen sind nur gemeinsam mit allen verantwortlichen Ressorts zielführend zu bearbeiten. Dies bedeutet unter anderem, dass alle Maßnahmen zu ergreifen sind, die auf der strukturellen Ebene zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen und auf der individuellen Ebene einen Wohnraumverlust verhindern oder eine bereits eingetretene Wohnungslosigkeit schnellstmöglich beenden. Dabei ist eine zentrale Zielstellung ein möglichst niedrigschwelliger Zugang sowohl zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe als zu den unterschiedlichen darüber hinausgehenden Hilfesystemen. Dies umfasst im Besonderen die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe. Daneben ist es dem Berliner Senat sowie den Bezirken ein großes Anliegen ein bezirksübergreifendes Fachstellenkonzept zu implementieren. Dabei stehen die Aufgaben der bezirklichen Sozialen Wohnhilfen im Vordergrund. Diese beinhalten im Besondern die Kooperation und Vernetzung mit wesentlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. 14 10. Wie viele speziell ausgebildete ehrenamtliche und wie viele Vollzeitkräfte gibt es in den Einrichtungen, die sich als Fachkräfte um diese Menschen kümmern können? 11. Welche kostenfreien Fortbildungsmaßnahmen gibt es für Ehrenamtler und Angestellte in den Unterkünften, werden z.B. kostenfrei Sprachkurse hinsichtlich der steigenden Anzahl osteuropäischer Obdachloser angeboten und worüber werden diese finanziert? Bitte die Fortbildungsmöglichkeiten nach Inhalt und Anzahl der Plätze auflisten sowie wie diese Angebote beworben werden. Zu 10. und 11.: Die Leistungsbringer der Angebote nach dem SGB bzw. die Zuwendungsempfänger der Projekte im Integrierten Sozialprogramm (ISP) arbeiten zur Erbringung sozialarbeiterischer, pflegerischer und medizinischer Leistungen grundsätzlich mit Fachkräften. In den SGB-Leistungsangeboten haben die Fachkräfte Leistungen im Umfang von rd. 405 Vollzeitäquivalenten erbracht (Erhebung: Stichwoche vom 15.11.2017). In den Angeboten der Wohnungslosenhilfe im ISP waren im Jahr 2018 in den Projekten 115 Fachkräfte im Umfang von rd. 90 Vollzeitäquivalenten beschäftigt. Konzeptionsabhängig können die Träger fakultativ ergänzend mit Ehrenamtlichen arbeiten. Verbindliche Vereinbarungen über die Anzahl der Ehrenamtlichen sind nicht erforderlich. Fortbildungsveranstaltungen für Fachpersonal führen Zuwendungsempfangende und Leistungserbringende in eigener Verantwortung durch. Eine Übersicht hierzu wird nicht erstellt. Berlin, den 05. Juni 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales