Drucksache 18 / 18 927 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Kontrollen auf der Terraristikbörse in Reinickendorf und Antwort vom 31. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Michael Efler (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 927 vom 16. Mai 2019 über Kontrollen auf der Terraristikbörse in Reinickendorf ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen betreffen in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Reinickendorf um Sachstandsmitteilung gebeten. Die Rückmeldungen des Bezirksamtes sind in den Antworten zu den Fragen 1 – 6 berücksichtigt. 1. Wurde an den Börsenterminen im Februar und April 2019 die Terraristikbörse in Reinickendorf durch Mitarbeiter*innen des zuständigen Fachbereiches für Veterinär-und Lebensmittelaufsicht kontrolliert? Wurden die Kontrollen von Mitarbeiter*innen des Umwelt- und Naturschutzamtes begleitet? Zu 1.: Am 03.02.2019 und am 07.04.2019 wurde die Terraristikbörse durch Mitarbeiterinnen des für die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften zuständigen Fachbereiches Veterinär- und Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Eine Mitarbeiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes war zur Kontrolle der Terraristikbörse am 03.02.2019 ebenfalls anwesend. 2. Welche Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt und welche Konsequenzen ergaben sich daraus ? Wurden Bußgeld-Verfahren eingeleitet? Bitte nach den jeweiligen Börsenterminen auflisten. Zu 2.: Am 03.02.2019 wurden folgende Verstöße festgestellt: Bei einem neuen Aussteller hatten weder die Geckos noch die Frösche Material als Rückzugsmöglichkeit in ihrer Box. Auch waren bei diesem Aussteller die Verkaufsboxen der Geckos zu klein und das Wasser der Wasserschildkröte verschmutzt. 2 Bei acht Ausstellerinnen und Ausstellern war der Sichtschutz, d. h. das Abdecken des Sichtfensters entweder zu gering oder fehlte ganz. Die Boxen der Geckos von einem Anbieter enthielten zu viel Einstreu, so dass die Bewegungsfreiheit der Tiere eingeschränkt war. Ein Terrarium, in dem sich mehrere Landschildkröten aufhielten, war zu zwei Seiten einsichtig (von vorne und von oben). Da die tierschutzrechtlichen Verstöße nicht als gravierend eingestuft wurden und alle Ausstellerinnen und Aussteller die Mängel unmittelbar nach Aufforderung abstellten, wurden lediglich mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Bei der Terraristikbörse am 07.04.2019 wurden keine Verstöße festgestellt. 3. Wurden bei den jeweiligen Kontrollen amtliche und schriftliche Prüfprotokolle angefertigt? Wenn ja, sind diese einsehbar? Zu 3.: Nach jeder Börsenkontrolle wurde von der kontrollierenden Mitarbeiterin ein schriftliches Protokoll (amtlicher Vermerk) angefertigt. Diese Vermerke können im Rahmen der Akteneinsicht bei Vorliegen entsprechender Rechtsgrundlagen bei Bedarf eingesehen werden. 4. Wie viele Aussteller*innen waren an den jeweiligen Terminen (Februar und April) vor Ort? Wie viele dieser Aussteller*innen erfüllen den Charakter gewerblicher Händler*innen im Sinne des Tierschutzgesetzes – wie viele davon sind als Hobby-Tierhalter*innen einzustufen? Bitte nach den jeweiligen Börsenterminen auflisten. Zu 4.: Am 03.02.2019 waren insgesamt 28 Ausstellerinnen und Aussteller zu verzeichnen . Dabei handelte es sich um 4 gewerbsmäßige Tierhalterinnen und Tierhalter sowie 20 Hobby-Tierhalterinnen und Tierhalter. 4 Austellerinnen und Aussteller boten Zubehör und Pflanzen an. Am 07.04.2019 befanden sich insgesamt 25 Ausstellerinnen und Aussteller auf der Börse . Davon waren 3 gewerbsmäßige Tierhalterinnen und Tierhalter, 18 Hobby- Tierhalterinnen und Tierhalter und 4 Anbieterinnen und Anbieter von Zubehör und Pflanzen . 5. Wie viele Tiere wurden an den jeweiligen Börsentermin zum Verkauf angeboten? Bitte nach Tierart aufschlüsseln . Zu 5.: Die Anzahl der Tiere kann zum Teil nur geschätzt werden, da genaue Angaben nicht für alle Tierarten vorliegen. Bei der Börse am 03.02.2019 wurden folgende Tiere zum Verkauf angeboten: Reptilien: 140 Echsen, 65 Schlangen, 25 Schildkröten, Amphibien: 45 Frösche, Arthropoden: 20 Tausendfüßer, 80 Insekten, 60 Spinnen und Säugetiere: 15 Mäuse. Bei der Börse am 07.04.2019 handelte es sich um folgende Tiere: 3 Reptilien: 110 Echsen, 40 Schlangen, 20 Schildkröten, Amphibien: 22 Frösche, Arthropoden: 20 Tausendfüßer, 110 Insekten, 60 Spinnen, 5 Krebstiere und Säugetiere: 30 Mäuse. 6. Ist die Genehmigung des Bezirksamt Reinickendorfs für den/die Veranstalter*in zeitlich begrenzt und wenn ja, wann läuft diese Genehmigung aus? Zu 6.: Aktuell wird jeder Börsentermin einzeln genehmigt. 7. Wie ist der aktuelle Stand der Berliner Leitlinien für Tierbörsen, die laut der Anfrage (Drucksache 18/17247) erarbeitet werden sollten? Zu 7.: Die Landestierschutzbeauftragte (LTB) plant die Ausarbeitung eines Leitlinienentwurfs , der sich auf den Handel und die Ausstellung verschiedener Tierarten auf Reptilienbörsen , Hunde-, Katzen-, Geflügel- oder Kaninchenausstellungen, insbesondere auch auf die Zucht und Ausstellung von Tieren, die unter § 11b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) – Qualzucht – fallen, beziehen soll und somit dem Beschluss des Berliner Tierschutzbeirates vom 08.05.2019 entspräche. Die LTB gleicht dazu momentan bereits vorhandene Leitlinien und Richtlinien mit den Ergebnissen der EXOPET- Studie (Studie zur Haltung exotischer Heimtiere und Wildtiere in Privathand) ab. Nach ihrer Einschätzung ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Jahren zu rechnen. 8. Wie und in welcher Form reagierte der Senat auf einen auch an den Senat gerichteten offenen Brief von drei Berliner Tierschutzorganisationen, bei dem die Entfernung des Hinweises für die Terraristikbörse auf dem landeseigenen Portal www.berlin.de gefordert wurde? Zu 8.: Der Senat geht davon aus, dass die Anfrage Bezug nimmt auf das Schreiben „Offener Brief an Herrn Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, Frau Ramona Pop, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Herrn Olf Dziadek, Geschäftsführer der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co.KG“ mit Betreff „Umsetzung des Koalitionsvertrages und Entfernung jeglicher Werbung für die Terraristikbörse Berlin von der Internetseite berlin.de“ vom 19.03.2019. Das Schreiben wurde verfasst von Jana Hoger, Fachreferentin PETA Deutschland e. V., Rolf Kohnen, Leiter der Berliner Geschäftsstelle des bmt e. V., und Claudia Hämmerling, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin. Am 09.01.2019 hatte Herr Kohnen bereits eine im Kern identische Anfrage an die Senatskanzlei adressiert, die vollumfänglich beantwortet worden ist. Da der „Offene Brief“ keine neuen Fragestellungen aufwies, hat der Senat auf eine abermalige Antwort verzichtet. Das Land Berlin arbeitet mit der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG auf Grundlage eines Public-Private-Partnership-Vertrags zusammen, der auch die Zuständigkeiten zwischen dem Angebot des Landes und dem Angebot des Betreibers klar regelt. Die Refinanzierung des Betriebs der Web-Site „Berlin.de“ wird unter anderem dadurch gewährleistet , dass der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG das Recht eingeräumt wird, Teile des Portals selbst zu vermarkten. Gemäß dem – auch in dem „Offenen Brief“ zitierten – Impressum der Web-Site verantwortet somit die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG die Betreiberseiten, nicht jedoch der Senat. 4 Berlin, den 31. Mai 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung