Drucksache 18 / 18 928 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2019) zum Thema: Einsatz von Polygraphen (Lügendetektoren) durch die Justiz im Land Berlin und Antwort vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 928 vom 16. Mai 2019 über Einsatz von Polygraphen (Lügendetektoren) durch die Justiz im Land Berlin --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Durch die Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Sächsischen Landtag (Drs.: 6/16667) wurde bekannt, dass es dort in insgesamt 39 Gerichtsverfahren zum Einsatz von Polygraphen zur Beweiserhebung gekommen ist. Wurden und wenn ja wann zu welchen kassenwirksamen Kosten für welche Stellen im Geschäftsbereich der Justiz (insb. für Gerichte, die Amts-, Staats,- oder Generalstaatsanwaltschaft oder den Justizvollzug) Polygraphen angeschafft? Zu 1.: Nein. 2. Unabhängig von der Frage der eigenen Beschaffung von Polygraphen: Wurden bzw. werden im Land Berlin in jeweils welchen Gerichts- oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren Polygraphen eingesetzt und wenn ja zu welchem Zweck? Zu 2.: Im Land Berlin wurden nach Kenntnis des Senats weder in Ermittlungsverfahren noch in gerichtlichen Verfahren Polygraphen eingesetzt. 2 3. Wie bewertet der Senat rechtspolitisch grundsätzlich den Einsatz von Polygraphen in Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren und welche Rechtsprechung ist mit welchem Tenor zur Frage des Einsatzes von Polygraphen zur Beweiserhebung ergangen? Zu 3.: Der Senat sieht hinsichtlich des Einsatzes von Polygraphen derzeit rechtspolitisch keinen Handlungsbedarf. Der Senat schließt sich der ganz herrschenden Meinung in der juristischen Literatur und in der Rechtsprechung an und hält Polygraphen für völlig ungeeignete Beweismittel. Der Senat führt keine systematische Erhebung der Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes von Polygraphen durch. Berlin, den 28. Mai 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung