Drucksache 18 / 18 939 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2019) zum Thema: Abschleppdienste in Berlin – Auswertung, Ausweitung und Auswahl/ Welche Prioritäten gibt es – z.B. Behindertenparkplätze und Busspuren? und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18939 vom 15. Mai 2019 über Abschleppdienste in Berlin – Auswertung, Ausweitung und Auswahl/ Welche Prioritäten gibt es – z.B. Behindertenparkplätze und Busspuren? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Abschleppdienste zur Umsetzung von falsch geparkten Fahrzeugen sind aktuell für welche Bereiche in Berlin zuständig, handelt es sich ausschließlich um Privatunternehmen? Zu 1.: Seit dem 1. Januar 2016 existieren Verträge mit den folgenden sieben privaten Abschleppunternehmen . Für PKW: ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 22, 24, 25, 26, 33, 34, 35 und 36 zuständig. Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die die Polizeiabschnitte 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 und 56 zuständig. Abschleppdienst Schramm ist für die Polizeiabschnitte 21, 23, und Teile von 31 und 32 zuständig. Steinbock & Sohn Abschlepp- und Pannendienst ist für die Polizeiabschnitte 52, 53, 54, 55 und Teile von 31 und 32 zuständig. Abschleppdienst Rudolph ist für die Polizeiabschnitte 14, 15, 16, 51, 61, 62, 63 64, und Teile von 31 zuständig. Abschleppdienst Nord Reinhold ist für die Polizeiabschnitte 11, 12 und 13 zuständig . Peter Koglin GmbH ist für die Polizeiabschnitte 65 und 66 zuständig. Für LKW: ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 11, 12, 13, 14, 15, 16, 21, 22, 23, 24, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 51, 53, 61, 62, 63 und 64 zuständig. Seite 2 von 4 Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die Polizeiabschnitte 25, 26, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 52, 54, 55, 56, 65 und 66 zuständig. 2. Gab es hinsichtlich der Anzahl der eingesetzten Abschleppdienste Veränderungen, wenn ja, wann, warum und mit welchen bekannten Auswirkungen? Zu 2.: Nein. 3. Wie viele Einsätze wurden im aktuellen Leistungszeitraum von den jeweiligen Unternehmen durchgeführt, bei wie vielen kam es aus welchen Gründen zu einem Abbruch des Einsatzes? Zu 3.: Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht erhoben. 4. Wie viele Unternehmen waren im aktuellen Leistungszeitraum nicht über die gesamten vier Jahre Vertragspartner und aus welchen Gründen? Zu 4.: Alle Unternehmen waren durchgehend Vertragspartner. 5. Ist die für Anfang 2019 angekündigte Neu-Ausschreibung für den Leistungszeitraum ab 01. Januar 2020 bereits beendet, gibt es Veränderungen bei den zuständigen Unternehmen bzw. deren Anzahl, wenn ja: warum? Zu 5.: Das Verfahren ist noch nicht beendet. 6. Welche Zwischenbilanz für den zum 01. Januar 2020 ablaufenden Leistungszeitraum wird gezogen , insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit der beauftragten Unternehmen? Hierbei bitte auch ausgewertete Merkmale darstellen! Zu 6.: Eine Zwischenbilanz im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht; aufgetretene Schwierigkeiten wurden und werden anlassbezogen direkt mit den Firmen ausgewertet. 7. Gab es in den vorhergehenden drei Leistungszeiträumen Veränderungen in der Anzahl der beauftragten Abschleppunternehmen, wenn ja, aus welchen Gründen? Bitte statistische Auswertungen anführen, die zu Veränderungen der Anzahl der beauftragten Unternehmen geführt haben. Zu 7.: Die Ausschreibungsmodalitäten wurden in den jeweiligen Vergabeverfahren den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Anzahl der beauftragten Abschleppfirmen veränderte sich auf Grund der Marktlage lediglich minimal. Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben. 8. Welche Kosten entstehen bei einem Auftrag an ein Abschleppunternehmen, welcher Anteil davon wird von wem getragen und wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu 8.: Entsprechend dem Ergebnis des Vergabeverfahrens wurden die jeweils für Leerfahrten , begonnene und durchgeführte Umsetzungen zu zahlenden Beträge vertraglich festgelegt. Diese Kosten sind pauschaliert bzw. gemittelt Bestandteil der Umsetzgebühren gemäß der Tarifstelle 4 der aktuellen Anlage zur Polizeibenutzungsgebührenordnung . In den Gebühren (z. B. 136,- Euro für eine durchgeführte polizeiliche Um- Seite 3 von 4 setzung) sind auch die Ausgaben für die Personalaufwände vor Ort, die Auskunfts – und Fahndungsstelle der Polizei Berlin (AusFaSt) und die Verwaltung pauschaliert enthalten. Die Ausgaben waren in den letzten zehn Jahren nahezu konstant. 9. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt oder umgesetzt wird? Zu 9.: Exakte Erhebungen dieser Zeiten finden nicht statt; die Eintreffzeiten sind jedoch vertraglich mit maximal 30 Minuten festgelegt. 10. Werden Aufträge nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet oder gibt es Aufträge, die Vorrang haben , z.B. wenn es sich um zugeparkte Behindertenparkplätze oder Busspuren handelt? Wenn ja, bitte die Prioritätensetzung und Fallzahlen seit 2009 auflisten. Zu 10.: Alle Aufträge werden durch die AusFaSt ohne gesonderte Prioritätensetzung sofort nach Eingang an die örtlich zuständigen Abschleppunternehmen weitergeleitet. 11. Welche Kooperationen bei der Beauftragung von Abschleppunternehmen gibt es zwischen dem Land und den Bezirken sowie Unternehmen wie z.B. der BVG? Zu 11.: Die bestehenden Verträge gelten für das Land Berlin, also sowohl für polizeilich als auch bezirklich angeordnete Umsetzungen. Durch die BVG festgestellte Umsetzungsvorgänge werden derzeit noch durch die Polizei veranlasst. 12. Wie läuft aktuell die Meldekette, von der Meldung eines Falschparkers vor Ort bis zur Meldung der Vollendung der Umsetzung eines Fahrzeuges, einschließlich der Informationsmöglichkeit für den Halter des umgesetzten Fahrzeuges? Zu 12.: Nach dem Anruf der Dienstkraft am Einsatzort bei der AusFaSt wird das örtlich zuständige Abschleppunternehmen telefonisch beauftragt. Die durchgeführte Umsetzung und der Verbringungsort des Fahrzeugs werden der AusFast gemeldet. Dort können Fahrzeugverantwortliche unter der Rufnummer (030) 4664-709800 die entsprechenden Informationen erhalten. 13. Welche Kommunikations(melde)möglichkeiten, etwa über Apps, sind geplant oder werden - insoweit bereits vorhanden - wie verbessert und bekannt gemacht? Zu 13.: Hierzu gibt es aktuell keine Planungen. 14. Welche jährlichen Einnahmen erzielte das Land Berlin aus der Veranlassung von Abschlepp- und Umsetzungsvorgängen seit 2009? Bitte nach Bezirken und Angabe der Personalausstattung auflisten . Zu 14.: Seit dem Jahr 2008 werden von den aus Umsetzungen eingegangenen Gebührenzahlungen die Personalkosten der einzelnen Bezirksämter nach einem mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Verfahren abgezogen. In der folgenden Tabelle werden daher die Einnahmen aus Gebührenzahlungen für Umsetzungen nach Abzug der an die Bezirke überwiesenen Personalkosten dargestellt. Seite 4 von 4 Jährliche Einnahmen für Umsetzungen Euro 2009 6.492.399,57 2010 5.482.888,77 2011 5.113.396,58 2012 4.905.919,52 2013 5.409.983,50 2014 4.951.824,13 2015 4.517.541,95 2016 4.684.995,47 2017 5.794.149,42 2018 5.857.141,42 2019 (IST vom 30.04) 2.258.982,55 Statistisch auswertbare Daten über Personalkosten nach Bezirken und damit Darstellung der Gesamteinnahmen liegen nicht vor. 15. An wen können sich Anwohner, Busfahrer und unmittelbar Betroffene Tag und Nacht jeweils wenden , wenn z.B. der Behindertenparkplatz, die Grundstücksausfahrt oder Busspur zugeparkt ist? Bitte um Hinweise für jeden Bezirk und ggf. stadtweite Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten. Zu 15.: In erster Linie sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Sofern diese nicht (mehr) erreichbar sind, können das Bürgertelefon der Polizei Berlin unter (030) 4664- 4664 oder die Wachen der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte angerufen werden. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport