Drucksache 18 / 18 946 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 02. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2019) zum Thema: Sicherheitsentwicklung an RAW/Warschauer Brücke und im Görlitzer Park und Antwort vom 31. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18946 vom 02. Mai 2019 über Sicherheitsentwicklung an RAW / Warschauer Brücke und im Görlitzer Park ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Bei den aufgelieferten Fallzahlen handelt es sich um die Ergebnisse tagesaktueller verlaufsstatistischer Auswertungen der Polizei Berlin. Dadurch kommt es sowohl unter - als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Bei der durchgeführten verlaufsstatistischen Auswertung zu den Fragen 1 und 2 wird jedes Opfer einer Straftat mit der Anzahl der Fälle erfasst, bei denen es im betrachteten Zeitraum als geschädigte Person registriert wurde, so dass ein einzelnes Opfer auch mehrfach in die Zählung eingehen kann. Ergänzend ist anzumerken, dass die erfragte Anzahl der Geschädigten (Personen) nicht gleichzusetzen ist mit den stattgefundenen Straftaten bzw. polizeilich erfassten Strafanzeigen. Bei einem Vergleich ergeben sich unterschiedliche Werte, da beispielsweise zu einer Strafanzeige/einem Lebenssachverhalt mehrere Personen geschädigt sein können. Mit Wirkung vom 11. April 2019 wurde der kriminalitätsbelastete Ort (kbO) Warschauer Brücke räumlich angepasst. Die entsprechende statistische Anpassung wirkt sich auch auf die rückwirkende Betrachtung aus; es wird somit die Entwicklung für den aktuell gültigen Bereich dieses kbO dargestellt. 1. Wie häufig wurden im 4. Quartal 2018 sowie dem ersten Quartal 2019 am RAW-Gelände/ Warschauer Brücke und Görlitzer Park Menschen Opfer von Gewalttaten? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Deliktsarten und Monaten, Fortführung Tabelle aus Drs. 18/16450) Zu 1.: Der Betrachtungszeitraum der Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16450) endete im Juni 2018. Die nachgefragten Daten für die seitens der Polizei Berlin als kbO eingestuften Örtlichkeiten Warschauer Brücke und Görlitzer Park sind jeweils für den Betrachtungszeitraum 1. Juli 2018 bis 31. März 2019 den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . Seite 2 von 9 kbO Warschauer Brücke: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 1 0 0 0 0 2 Körperverletzung 68 73 58 54 40 31 28 28 42 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 5 7 10 4 1 4 3 2 5 Raub 6 7 13 10 8 7 7 3 5 Gesamt: Delikte mit Gewaltcharakter 79 87 81 69 49 42 38 33 54 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Vorgang "angelegt am") vom 22. Mai 2019 kbO Görlitzer Park: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 6 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzung 21 26 17 40 22 15 22 15 36 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 6 11 0 7 10 3 3 0 6 Raub 10 8 6 10 6 3 5 7 5 Gesamt: Delikte mit Gewaltcharakter 37 51 23 59 38 21 30 22 47 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Vorgang "angelegt am") vom 22. Mai 2019 Seite 3 von 9 2. Wie häufig wurden im vierten Quartal 2018 sowie dem ersten Quartal 2019 am RAW-Gelände/ Warschauer Brücke und Görlitzer Park Menschen Opfer von Eigentumsdelikten? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Deliktsarten und Monaten, Fortführung Tabelle aus Drs. 18/16450) Zu 2.: Zum Betrachtungszeitraum gelten die Ausführungen in Frage 1. Die Antwort ist den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. kbO Warschauer Brücke: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Automateneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Baustelleneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Diebstahl an/aus Kfz 1 0 1 0 1 2 2 1 1 Fahrraddiebstahl 4 6 6 6 4 2 2 0 3 Geschäfts- und Betriebseinbruch 1 2 4 0 2 0 0 0 3 Keller- und Bodeneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kioskeinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kraddiebstahl 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Kraftwagendiebstahl 0 0 0 2 0 0 0 0 0 Ladendiebstahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Laubeneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstiger BSD 0 1 0 3 0 1 1 0 0 Sonstiger EFD 32 26 36 26 26 24 27 19 26 Taschendiebstahl 36 41 32 31 21 30 40 19 29 Trickdiebstahl 0 0 0 0 0 1 0 0 0 Unbefugter Gebrauch Fahrzeug 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Villeneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wohnungseinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Eigentumsdelikte gesamt 76 76 79 68 54 60 72 39 63 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Vorgang "angelegt am") vom 22. Mai 2019 kbO Görlitzer Park: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Automateneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Baustelleneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Diebstahl an/aus Kfz 6 4 3 6 4 0 6 2 6 Fahrraddiebstahl 8 9 5 11 1 6 4 6 4 Geschäfts- und Betriebseinbruch 0 1 1 0 1 0 1 1 0 Seite 4 von 9 Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Keller- und Bodeneinbruch 0 1 0 0 2 0 1 0 0 Kioskeinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kraddiebstahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kraftwagendiebstahl 1 0 0 1 1 0 1 1 2 Ladendiebstahl 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Laubeneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonstiger BSD 0 1 0 0 1 0 3 0 0 Sonstiger EFD 24 32 23 16 21 10 14 13 17 Taschendiebstahl 8 13 8 6 5 5 5 3 8 Trickdiebstahl 1 2 1 0 0 1 0 0 0 Unbefugter Gebrauch Fahrzeug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Villeneinbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wohnungseinbruch 0 1 1 0 1 3 3 0 0 Eigentumsdelikte gesamt 48 64 42 40 37 25 38 26 37 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Vorgang "angelegt am") vom 22. Mai 2019 3. Wie viele Strafanzeigen wurden durch die Berliner Polizei wegen Drogenhandels oder -besitzes im vierten Quartal 2018 sowie dem ersten Quartal 2019 am RAW-Gelände/ Warschauer Brücke und Görlitzer Park gefertigt? Wie viele davon betrafen den Handel, wie viele den Besitz von Cannabis ? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ort und Monaten, Fortführung Tabelle aus Drs. 18/16450) Zu 3.: Zum Betrachtungszeitraum gelten auch hier die Ausführungen in Frage 1. Die Antwort ist den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. kbO Warschauer Brücke: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Btm) 15 23 20 32 30 21 21 25 26 darunter: mit Cannabis 11 13 12 21 20 9 18 14 17 Unerlaubter Besitz von Btm 50 66 66 88 118 78 109 80 54 Seite 5 von 9 Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 darunter: von Cannabis 26 46 39 52 86 48 67 48 41 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Vorgang "angelegt am") vom 22. Mai 2019 kbO Görlitzer Park: Delikt/Deliktsgruppe J u l 2 0 1 8 A u g 2 0 1 8 S e p 2 0 1 8 O k t 2 0 1 8 N o v 2 0 1 8 D e z 2 0 1 8 J a n 2 0 1 9 F e b 2 0 1 9 M ä rz 2 0 1 9 Unerlaubter Handel mit Btm 7 11 8 10 14 10 13 4 17 darunter: mit Cannabis 5 8 5 6 13 10 8 3 13 Unerlaubter Besitz von Btm 63 61 55 64 38 44 53 54 70 darunter: von Cannabis 51 48 41 50 30 34 36 41 53 4. Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat in Bezug auf die unter Nr. 1 und Nr. 2 abgefragten Delikte in Hinblick auf Tatzeiten und Wochentagen? (Mit der Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Fallzahlen, Wochentagen und Uhrzeiten, Fortführung Tabelle aus Drs. 18/16450) Zu 4.: Bei den unter Nr. 1 und Nr. 2 nachgefragten und dargestellten ortsbezogenen Fallzahlen handelt es sich um die Gesamtheit aller Strafanzeigen dieser Deliktsgruppen. Für die Auswertung der Tatzeiten wurden die Delikte herangezogen, die tatsächlich ortsrelevant sind und somit im besonderen Fokus polizeilichen Handelns und der entsprechenden strategischen Ausrichtung stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Straftatengruppen, welche die Opfer besonders stark belasten und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung maßgeblich beeinträchtigen. Die Antwort ist den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. kbO Warschauer Brücke: Die erfassten Tatzeiten betrafen in den letzten drei Quartalen insbesondere die Wochentage Freitag, Samstag und Sonntag und hier insbesondere die Nächte Freitag /Samstag und Samstag/Sonntag. Die Kerntatzeit lag dabei zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. 3. Quartal 2018 bis 1. Quartal 2019 kbO Warschauer Brücke Delikt Mo Di Mi Do Fr Sa So Körperverletzung (gesamt ) 31 20 44 47 47 76 75 Seite 6 von 9 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 4 3 8 3 1 6 6 Raub 4 5 7 8 11 22 7 Sonstiger Einfacher Diebstahl (EFD) 14 20 24 29 43 49 57 Taschendiebstahl 30 18 23 26 45 60 77 Gesamt: 83 66 106 113 147 213 222 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Tatzeit) vom 15. März 2018 kbO Görlitzer Park: Die erfassten Tatzeiten betrafen in den letzten drei Quartalen insbesondere die Wochentage Freitag, Samstag und Sonntag und hier insbesondere die Nächte Freitag /Samstag und Samstag/Sonntag. Die Kerntatzeit lag dabei zwischen 15:00 und 24:00 Uhr. 3. Quartal 2018 bis 1. Quartal 2019 kbO Görlitzer Park Delikt Mo Di Mi Do Fr Sa So Körperverletzung (gesamt) 10 28 23 26 29 46 26 Nötigung, Freiheitsberaubung , Bedrohung 5 2 5 3 6 3 2 Raub 4 8 4 8 12 8 10 Sonstiger EFD 22 22 21 18 29 33 23 Taschendiebstahl 8 4 5 9 8 15 10 Gesamt: 49 64 58 64 84 105 71 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche (nach Tatzeit) vom 22. März 2019 5. Wie viele Einsatzstunden wurden im vierten Quartal 2018 sowie im ersten Quartal 2019 von der Polizei am RAW-Gelände/ Warschauer Brücke und Görlitzer Park im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen geleistet? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Monat, Einsatzkräftestunden, Fortführung Tabelle aus Drs. 18/16450) Zu 5.: Der Betrachtungszeitraum der Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16450) endete im Juni 2018. Hier dargestellt ist die Fortschreibung – beginnend im Juli 2018. Die nachstehend dargestellten Einsatzkräftestunden beziehen sich ausschließlich auf jene polizeilichen Maßnahmen, welche im Rahmen einer Schwerpunktsetzung erfolgten. Tätigkeiten an diesen Brennpunkten im Rahmen des Täglichen Dienstes, wie beispielsweise im Funkwageneinsatz- und Kontaktbereichsdienst, werden statistisch nicht erfasst. Seite 7 von 9 kbO Warschauer Brücke kbO Görlitzer Park Monat Einsätze Einsatzkräftestunden Einsätze Einsatzkräftestunden Juli 2018 26 2011:45 27 1679:30 August 2018 22 1516:00 26 1660:30 September 2018 25 1431:30 24 1412:00 Oktober 2018 28 2491:49 29 2069:00 November 2018 36 3195:30 27 1890:00 Dezember 2018 26 2316:30 23 1735:30 Januar 2019 25 2757:30 29 2141:00 Februar 2019 24 1768:00 23 1485:45 März 2019 22 2641:00 24 1815:00 Quelle: PolMan-Ressourcendatenbank 6. Laut Drs. 18/ 16450 endete der Probelauf der mobilen Videoanhänger an den kbO’en mit dem Ablauf des 31. Dezember 2018. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus dem Probelauf gewonnen? Waren signifikante Besserungen durch ihren Einsatz ersichtlich? Zu 6.: Der Probelauf hat aufgezeigt, dass bereits durch das Aufstellen der Videoanhänger Verdrängungseffekte erzielt werden und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gestärkt wird. 7. Der Berliner Morgenpost war am 12. Mai 2019 zu entnehmen, dass die mobilen Videowagen am Alexanderplatz zumeist nicht eingeschaltet waren. Trifft dies auch auf die Einsatzzeiten der Wagen an der Warschauer Brücke zu? Zu 7.: Sobald die mobile Videotechnik am Einsatzort aufgestellt wird, werden die Systeme eingeschaltet. Die Systeme sind somit dauerhaft eingeschaltet und betriebsbereit. Videomaterial hingegen wird unabhängig vom Einsatzort lediglich in Einzelfällen aufgezeichnet . 8. Sofern 7. zutreffend ist: wieso werden die Wagen angeschafft und aufgestellt, wenn sie ohnehin nicht zu einer Videoaufzeichnung genutzt werden? Seite 8 von 9 Zu 8.: Beim Einsatz mobiler Videotechnik werden stets zusätzliche Kräfte eingesetzt, die die Videoanhänger mit flankierenden Maßnahmen begleiten und die sichtbare Polizeipräsenz an den jeweiligen Orten erkennbar erhöhen. Im Fokus des Einsatzes zur Gefahrenabwehr stehen insbesondere der Schutz von Leib und Leben sowie des Eigentums. Durch den Einsatz mobiler Videotechnik gelingt es auch ohne das Aufzeichnen von Videomaterial, relevante Personen und Personengruppen aus Kriminalitätsbrennpunkten zu verdrängen und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. Eine Aufzeichnung von Videomaterial ist im Übrigen nur unter den restriktiven Bedingungen des § 24 des Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetzes (ASOG) möglich. 9. Wie bewertet der Senat den bisherigen Verlauf des Einsatzes der „mobilen Wachen“? Zu 9.: Der Einsatz findet einen hohen Zuspruch in der gesamten Bevölkerung. Insbesondere suchen ältere Menschen, Touristinnen und Touristen, aber auch Familien den Kontakt zu den Dienstkräften. Schwerpunkte der Gespräche sind allgemeine polizeiliche Beratung , Präventionsthemen und Auskunftsersuchen. Zur Erstattung von Anzeigen werden die mobilen Wachen nur im geringen Maße genutzt. 10. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl des Standortes und der Einsatzzeit für die mobilen Wachen? Zu 10.: Die Auswahl der Standorte der mobilen Wachen erfolgt durch die örtlichen Direktionen im Rahmen ihrer Raumverantwortung. Grundsätzlich können die Wachen überall im Stadtgebiet eingesetzt werden, wobei z. B. strukturelle Gegebenheiten, das soziale Umfeld oder Jahreszeiten bzw. tagesaktuelle Geschehnisse und letztendlich die objektive wie subjektive Kriminalitätslage in die Standortwahl mit einfließen. Ziel ist die Erhöhung kiezorientierter polizeilicher Präsenz insbesondere an Örtlichkeiten , an denen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall beeinträchtigt ist. Darüber hinaus werden die mobilen Wachen für Präventionseinsätze bzw. im Rahmen von Veranstaltungen eingesetzt. 11. Erwägt der Senat die Ausweitung des Einsatzes der „mobilen Wachen“ an den kbO’en zu den Schwerpunktzeiten nach 22:00 Uhr? Zu 11.: Primäres Ziel ist es nicht, die mobilen Wachen an Örtlichkeiten einzusetzen, an denen ohnehin regelmäßig polizeiliche Maßnahmen stattfinden, wie beispielsweise an kriminalitätsbelasteten Orten. Gleichwohl wurden und werden sie gelegentlich auch im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen an diesen Orten, auch zu Zeiten nach 22:00 Uhr, eingesetzt. Die mobilen Wachen sind dabei jedoch lediglich ein zusätzliches Einsatzmittel im Rahmen eines Gesamtmaßnahmenpakets zur Gefahrenabwehr. Eine Ausweitung ist derzeit nicht geplant. Seite 9 von 9 12. Welche Zielstellung wird durch den Einsatz der „mobilen Wachen“ an Wochenenden an Familien- Freizeitorten wie dem Volkspark Friedrichshain verfolgt? Zu 12.: Für das Erreichen der grundsätzlichen Ziele, die mit dem Einsatz der mobilen Wachen verfolgt werden, sind auch Maßnahmen an „Familien-Freizeitorten“ zielführend. Zu diesen Zielen gehören insbesondere die Steigerung der Präsenz/Ansprechbarkeit der Polizei vor Ort, verbunden mit der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger, die Erteilung von Auskünften und Informationen über Präventionsthemen und auch die Anzeigenaufnahme. Gerade an solchen Örtlichkeiten bietet sich der Einsatz der mobilen Wachen auch an Wochenenden, also zu den Zeiten, an denen diese Orte stärker besucht sind, an. Berlin, den 31. Mai 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport