Drucksache 18 / 18 952 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Zustand der JVA Tegel – Meiborg Bericht und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18952 vom 21. Mai 2019 über Zustand der JVA Tegel - Meiborg Bericht -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Anfrage bezieht sich hauptsächlich auf den öffentlich zugänglichen “Bericht zur Untersuchung des Ausbruchs eines Strafgefangenen aus der Justizvollzugsanstalt Tegel im Februar 2018” von Gerhard Meiborg, 15.03.2018. Den Fragen zugeordnet sind die jeweiligen Seitenzahlen des Berichts, auf die die Frage (teilweise) Bezug nimmt. 1. Wie sind die Freistunden aktuell in der JVA Tegel geregelt? Bitte mit Dauer und Ablauf der Freistunden aufführen. (vgl. S. 8, Meiborg-Bericht) Zu 1.: Teilanstalt (TA) II/TA V/TA VI Montag bis Freitag: 15:40 Uhr bis 17:30 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Drogenabschirmstation wechselnde Zeiten Sozialtherapeutische Anstalt (SothA) Montag bis Freitag: 15:35 Uhr bis 17:30 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:55 Uhr bis 16:40 Uhr Zum kalendarischen Sommeranfang erweitert sich die Freistunde jeweils bis 20:00 Uhr. Zusätzlich können im Haus beschäftigte Inhaftierte sowie Inhaftierte, die gemäß § 27 Berliner Strafvollzugsgesetz tageweise bezahlt von der Arbeitspflicht freigestellt sind, von 2 Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:25 Uhr ihren Aufenthalt im Freien wahrnehmen. Station der psychiatrischen Nachsorge täglich 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Im Bereich der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung finden die Freistunden aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen wie folgt statt: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Zeiten der Bestandsfeststellung. 2a. Welche Sicherungsmaßnahmen existieren in den Fahrzeugschleusen der JVA Tegel, z.B. Kontrollgruben , Unterbodenscanner, etc.? 2b. Welche Sicherungsmaßnahmen sind bei den Fahrzeugschleusen beantragt bzw. geplant? (vgl. S. 12, Meiborg-Bericht) Zu 2 a) und b): In den Fahrzeugschleusen der beiden Tore der JVA Tegel sind Deckenspiegel zur Erkennung von auf Fahrzeugen befindlichen Personen sowie beleuchtete und unbeleuchtete bewegliche Kontrollspiegel zur Kontrolle der Unterböden von Fahrzeugen vorhanden. Dies wird ergänzt durch mobile Unterbodenkameras und Handlampen. Im Tor 2 befinden sich zudem in die Fahrbahn eingelassene Scheinwerfer zur Beleuchtung der Fahrzeugunterböden. Geplant ist die Installation einer verbesserten Fahrbahnbeleuchtung . Außerdem ist ein Herzschlagdetektor im Tor 2 in Betrieb. Ein solches Gerät wird auch für das Tor 1 beschafft. 3. Wie hoch ist der Krankenstand im Allgemeinen Vollzugsdienst in allen Berliner JVA seit 2017 bis heute? Bitte mindestens quartalsweise und getrennt nach JVA angeben, bitte nach Möglichkeit Langzeiterkrankte mit zuordnen. (vgl. S. 15, Meiborg-Bericht) Zu 3.: Die Erhebung über krankheitsbedingte Abwesenheiten zur Ermittlung der Gesundheitsquote im Berliner Justizvollzug erfolgt halbjährlich. Die Daten zum 1. Halbjahr 2019 werden zum 1. Juli 2019 erhoben. Der nachstehenden Tabelle können die Angaben für die Jahre 2017 bis 2018 für die Gesundheitsquote entnommen werden. 1. Halbjahr 2017 2017 Gesamt 1. Halbjahr 2018 2018 Gesamt % % % % Justizvollzugsanstalt Plötzensee 81,9 83,3 84,6 85,5 Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin 82,1 83,7 85,8 86,9 3 Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges 87,5 85,2 84,5 85,2 Justizvollzugsanstalt Moabit 77,9 79,4 81,9 82,7 Justizvollzugsanstalt Tegel 81,4 82,1 83,4 83,7 Jugendstrafanstalt Berlin 76,3 79,9 85,0 87,4 Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg 85,2 83,9 74,4 69,7 Justizvollzugsanstalt Heidering 86,3 86,0 86,0 84,2 Gesamt 82,3 82,3 84,5 83,9 4. Wie viele Sicherungsmaßnahmen wurden seit 2015 bis heute in der JVA Tegel angeordnet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. (vgl. S. 16, Meiborg-Bericht) Zu 4.: Zahlen über angeordnete besondere Sicherungsmaßnahmen sind erst ab Ende 2017 verfügbar. Diese wurden aus dem Fachverfahren „Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug“ (BASIS) wie folgt ausgewertet: 2017 (November und Dezember): 82 Sicherungsmaßnahmen 2018: 639 Sicherungsmaßnahmen 2019 (bis 24.05.2019): 194 Sicherungsmaßnahmen 5. Wie hoch ist der Anteil unter den Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, die vor Haftantritt mutmaßlich wohnungs- oder obdachlos waren oder keinen festen Wohnsitz hatten? Bitte seit 2015 für die JVA Tegel angeben. (vgl. S. 17, Meiborg-Bericht) Zu 5.: Ob Inhaftierte vor Haftantritt mutmaßlich wohnungs- oder obdachlos waren beziehungsweise keinen festen Wohnsitz hatten, wird in der JVA Tegel statistisch nicht erfasst . 6. Wie viele Haftraumrevisionen sind seit 2015 in der JVA Tegel angesetzt und tatsächlich durchgeführt worden? Falls weniger Haftraumrevisionen durchgeführt wurden, als angesetzt waren, bitte begründen. (vgl. S. 23, Meiborg-Bericht) Zu 6.: In der JVA Tegel sind den Jahren 2015 bis 2018 Haftraumrevisionen in folgendem Umfang durchgeführt worden: • 2015: 3.037 Haftraumkontrollen • 2016: 9.480 Haftraumkontrollen • 2017: 10.075 Haftraumkontrollen • 2018: 12.047 Haftraumkontrollen Eine statistische Erfassung über „angesetzte“, aber nicht durchgeführte Haftraumrevisionen findet nicht statt. 7. Wie viele Tiefenrevisionen sind seit 2015 in der JVA Tegel angesetzt und tatsächlich durchgeführt worden ? Falls weniger Tiefenrevisionen durchgeführt wurden als angesetzt waren, bitte begründen. (vgl. S. 23, Meiborg-Bericht) Zu 7.: In den Jahren 2015 bis 2018 sind Tiefenrevisionen von Hafträumen in folgendem Umfang erfolgt: 4 • 2015: 182 Tiefenrevisionen • 2016: 284 Tiefenrevisionen • 2017: 236 Tiefenrevisionen • 2018: 273 Tiefenrevisionen Zu „angesetzten“, aber nicht durchgeführten Tiefenrevisionen können mangels Erfassung ebenfalls keine Aussagen getroffen werden. 8. Die sog. Ersatzfreiheitsstrafer werden im Meiborg-Bericht als leichte Opfer durch langstrafige Gefangene bezeichnet. Unter welchen Handlungen und Verhalten haben die Ersatzfreiheitsstrafer in der JVA Tegel hauptsächlich zu leiden? (vgl. S. 33, Meiborg-Bericht) Zu 8.: Ersatzfreiheitsstrafen bilden keine homogene Gefangenengruppe, sondern unterscheiden sich im Hinblick auf ihre biografische Vorgeschichte zum Teil beträchtlich. So gibt es unter den Ersatzfreiheitsstrafen neben haftunerfahrenen auch aufgrund von Vorverurteilungen hafterfahrene Inhaftierte. Die Art der Handlungen, die sich gegen Mitgefangene richten, kann – unabhängig von dem jeweiligen Inhaftierungshintergrund –nicht pauschalisiert werden. Berlin, den 7. Juni 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung