Drucksache 18 / 18 954 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Straßenblockaden und / oder öffentlichen Schusswaffengebrauch durch Hochzeitsgesellschaften und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18954 vom 20. Mai 2019 über Straßenblockaden und / oder öffentlichen Schusswaffengebrauch durch Hochzeitsgesellschaften ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorab: Nach Pressemitteilungen kam und kommt es in anderen Bundesländern immer wieder zu sog. „Hochzeitsblockaden “ von Autobahnen und anderen Hauptverkehrsstraßen. Zudem soll es immer wieder zu unerlaubtem Schusswaffengebrauch der Teilnehmer gekommen sein, die mit „Freudenschüssen“ das Ereignis gebührend gefeiert haben sollen. 1. Gab es in Berlin bereits ähnliche Vorkommnisse? a. Wenn Ja, wie viele derartige Ereignisse gab es in Berlin von 2016 bis heute? b. Wo und wann kam es zu derlei Ereignissen? c. Gab es Ereignisse, bei denen der Verkehr nicht blockiert wurde, aber dennoch im Straßenverkehr Schusswaffen anlässlich einer solchen „Familienfeier“ zum Einsatz kamen ? Zu 1.: Die beschriebenen Verhaltensweisen durch Hochzeitsgesellschaften sind dem Senat bekannt, jedoch ist eine valide statistische Recherche im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 2. Wie wurde und wird gegen derlei Ereignisse vorgegangen? Zu 2.: Gegen Verhaltensweisen, die relevante Behinderungen oder konkrete Gefährdungen unbeteiligter Personen verursachen oder gar Straftatbestände verwirklichen, wird polizeilich konsequent eingeschritten. Verstöße werden entsprechend verfolgt. Bei Verdachtsgründen und besonders auffälligem Verhalten werden konkrete gefahrenabwehrende Anordnungen oder Einzelmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit getroffen sowie zielgerichtet Gefährderansprachen geführt. Erforderlichenfalls werden Fahrzeugkonvois nach Hinzuziehung von Unterstützungskräften beendet und die normengerechte Weiterfahrt einzelner Fahrzeuge wird angeordnet. Erfolgversprechende Optionen des präventiven Einschreitens sind aus polizeilicher Sicht kaum erkennbar. Zurzeit wird die Erstellung eines themenbezogenen polizeilichen Informations -Flyers geprüft, der z. B. über die möglichen rechtlichen Konsequenzen verbotswidrigen Verhaltens aufklärt. Seite 2 von 2 3. Gab es in Berlin bereits gerichtliche Verurteilungen von Teilnehmern / Verursacher solcher Ereignisse ? Zu 3.: Eine valide statistische Recherche im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. 4. Falls es bisher derartige Ereignisse in Berlin noch nicht gab, wie bereitet sich die Polizei darauf vor? Zu 4.: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 5. Gibt es einen Wissens-Austausch der Berliner Polizeibehörden dazu mit der Polizei anderer Bundesländer ? Zu 5.: Ja, in länderübergreifenden Gremien und Arbeitsgemeinschaften zu polizeilichen Einsatz - und Verkehrsangelegenheiten werden Erfahrungen und Erkenntnisse zur Erarbeitung geeigneter Einschreitstrategien gemeinsam erörtert und bewertet. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport