Drucksache 18 / 18 955 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Schulische Qualitätsentwicklung: 39 Maßnahmen und Antwort vom 01. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18955 vom 21. Mai 2019 über Schulische Qualitätsentwicklung: 39 Maßnahmen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Zu Nr. 1: Die Senatsverwaltung BJF will eine Akademie für Führungskräfte im Berliner Schulwesen und Interimsmanagements für Schulen in der Krise schaffen. Es gibt bereits Schulungsangebote für Schulleiter. a.) Wie sollen Doppelstrukturen vermieden werden? b.) Wo sollen diese Akademie und das vorzuhaltende Interimsmanagement angesiedelt werden? c.) Wie viele zusätzliche Stellen werden dafür geschaffen? d.) Wie viele zusätzliche Mittel sollen dafür bereitgestellt werden? e.) Unter welchen Voraussetzungen soll das Interimsmanagement für Schulen eingesetzt werden und wie wird dies rechtlich geregelt? Zu 1.a.): Die verpflichtende Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben (VV Qualifizierung SL vom 12.08.2013), die Qualifizierung für neu im Amt und für erfahrene Schulleitungen und die Qualifizierungen für Schulaufsichten werden im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) gemäß dem Modularen Qualifizierungskonzept durchgeführt. Aufgrund der gestiegenen Qualitätsansprüche an schulisches Führungshandeln ist es notwendig, in einer Berliner Führungskräfteakademie auf bildungspolitische Themen aktuell und kurzfristig mit unterschiedlichen Angeboten zu reagieren. Das ist im LISUM mit der Zuständigkeit für Berlin und Brandenburg in der gebotenen Differenzierung gemäß 2 der Unterschiedlichkeit beider Länder nicht zu realisieren. In der Führungskräfteakademie werden für alle Beschäftigen der Berliner Schule und für die Schulaufsichten, die Führungsverantwortung übernehmen oder übernehmen werden, verschiedenste Formate der Fortbildung und Beratung angeboten. Diese Veranstaltungsformate werden so offen für Interessierte gestaltet, dass eine Führungskräftenachwuchsgewinnung möglich ist. Formate wie Zukunftswerkstätten und solche, die „Lust auf Leitung“ machen, sollen angeboten werden. Die Führungskräftenachwuchsgewinnung wird ein wichtiger Schwerpunkt der Führungskräfteakademie sein, der in dieser Form nicht in der Zuständigkeit des LISUM liegt. Zu 1.b.): Die Raumfrage für die Führungskräfteakademie ist derzeit im Klärungsprozess. Zu 1.c.) und 1. d.): Die Haushaltsberatungen des Senats sind noch nicht abgeschlossen. Zu 1.e.): Die Konzeption für das Interimsmanagement für Führungskräfte (Schulleiterinnen oder Schulleiter) wird derzeit erarbeitet. 2.) Zu Nr. 9: Qualitätsoffensive Deutsch. „Die Schulverwaltung wird das Unterrichtsfach Deutsch in der Grundschule stärken, in dem die Stundentafel für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 um je eine Unterrichtsstunde auf acht Unterrichtsstunden pro Woche erhöht wird (in Jg. 1 Erhöhung auf sieben Wochenstunden). Rechtschreibgespräche für eine kurze regelmäßige Befassung mit Rechtschreibphänomenen, um das Wissen und Können um richtiges Schreiben ins Bewusstsein zu rücken.“ a.) Die GEW Berlin urteilt über diese Maßnahme: „Die Stundentafel bei akuter Personalnot zu erweitern, führt zu verschärfter Belastung. Das Kerngeschäft Unterricht muss durch qualifiziertes Personal erst gewährleistet werden, bevor mehr verordnet wird. Die Lage an den Schulen im sozialen Brennpunkt muss viel stärker berücksichtigt werden.“ b.) Bislang gehört Berlin bei der Wochenstundenzahl in der Grundschule zu den Schlusslichtern. Wird für die zusätzliche Stunde im Fach Deutsch an anderer Stelle eine Stunde gestrichen oder wird die Stundentafel erhöht? c.) Anlässlich der Debatte um die Reichen-Methode Lesen-durch-Schreiben hatte die Senatorin erklärt, die Reichen-Methode werde nicht praktiziert und es würde hinreichend auf die Rechtschreibung geachtet. Nun soll es „Rechtschreibgespräche für eine kurze regelmäßige Befassung mit Rechtschreibphänomenen“ geben. Wurde das Rechtschreiblernen zuvor doch vernachlässigt? d.) Wird die Senatsverwaltung BJF für das Rechtschreiblernen auch eine Verpflichtung zur Verwendung einer Fibel umsetzen? Zu 2.a.): Der Senat nimmt diese Meinung zur Kenntnis. 3 Zu 2.b.): Zum Schuljahr 2019/20 wird die Stundentafel in Jahrgangsstufe (Jgst.) 1 und 2 (Schulanfangsphase) um je eine Stunde erhöht. In Jgst. 1 von 6 auf 7 Wochenstunden (Wstd.), in Jgst. 2 von 7 auf 8 Wstd.. Diese Erhöhung ist verbunden mit einer verbindlichen Vorgabe des Stundenumfangs für jede Klasse (somit für jede Schülerin und jeden Schüler). Zum Schuljahr 2020/21 wird die Erhöhung um 1 Wstd. für die Jgst. 3 und 4 vorgenommen. Diese Stufe steht damit zusätzlich zur Verfügung. Zu 2.c.): Mit der verbindlichen Einführung der Methode der „Rechtschreibgespräche“ wird das Wissen und Können um richtiges Schreiben verstärkt ins Bewusstsein gerückt. Damit reagiert die SenBJF auf die im letzten Bildungstrend des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen abgebildeten Zahlen im Kompetenzbereich Orthographie. Die Bestimmung des Trends war hierbei nur für Deutschland insgesamt möglich. Diagnostiziert wurde eine länderübergreifende Abnahme der Rechtschreibkompetenz im Bereich des Regelstandards. Zu 2.d.): Über den Einsatz von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien entscheidet gemäß § 16 Abs. 2 Schulgesetz die jeweilige Fachkonferenz einer Schule. Untersuchungen belegen, dass der Lernerfolg weniger von den verwendeten Materialien oder dem Einsatz bestimmter Methoden abhängt, als vielmehr von der didaktischen Qualität des Unterrichts. 3.) Zu Nr. 11. und 15: Verbindliche Lernstandserhebungen. Ist geplant, zu diesen neuen Lernstandsanalysen Daten zu veröffentlichen oder werden diese nur für den internen Gebrauch verwendet? Zu 3.): Mit den Lernstandsanalysen wird eine systematische, pädagogische Diagnostik unterstützt und die Schülerinnen und Schüler werden im Anschluss zielgenau gefördert. Die Daten verbleiben in der Schule. 4.) Zu Nr. 12. und 16: Standardlehrmittel. Inwiefern herrschten bislang „Unübersichtlichkeit und gewisse Beliebigkeit“ bei der Auswahl von Lehrwerken und Unterrichtsmaterialien (insbesondere Bücher und Arbeitshefte)? Zu 4.): Der Senat prüft angesichts der enorm zugenommenen Verfügbarkeit von analogen und digitalen Lehr- und Lernmitteln, ob Lehrkräften Hilfen zur Orientierung zur Verfügung gestellt werden können. 4 5.) Zu Nr. 14: Die Senatsverwaltung BJF will „grundlegende mathematische Fähigkeiten in der KITA optimieren“ (vgl. Hamburger Expertengremium Olaf Köller, 12/2018). Die GEW Berlin merkt dazu an: „Eine weitere Vorentlastung des Mathematikunterrichts durch die Kitas ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Auch dort herrscht Personalnot und zu hohe Arbeitsbelastung. Neue Aufgaben können sie so nicht übernehmen.“ Was entgegnet die Senatsverwaltung BJF dieser Kritik? Zu 5.): Die Maßnahmen zielen darauf ab, die bereits bislang gemäß dem Berliner Bildungsprogramm für die Kita sowie dem Rahmenlehrplan 1-10 erfolgende Förderung und Dokumentation der mathematischen Kompetenzen im Rahmen der vorschulischen Förderung in der Kita und die anschlussfähige Förderung mathematischer Kompetenzen in der Schulanfangsphase konsequent zu stärken. In diesem Zusammenhang werden die – schon jetzt verbindlich vorgesehenen - Kooperationen von Kitas und Grundschulen im Bereich mathematischer Projekte mit Kita-und Schulkindern ebenso wie die Fortbildungsangebote für Erzieherpersonal und Lehrkräfte entsprechend ausgeweitet. Darüber hinaus erfolgt die Ermittlung mathematischer Vorläuferfertigkeiten bei der Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, sodass die Schule frühzeitig Hinweise bzgl. mathematischer Vorläuferfertigkeiten und deren schulischer Förderung erhält. Stellungnahmen von Gewerkschaft und Verbänden bewertet und kommentiert der Senat grundsätzlich nicht. 6.) Zu Nr. 25: Die Senatsverwaltung BJF plant den „Aufbau von Beschwerdestrukturen sowie Hilfsund Unterstützungsangebote im Bereich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit/Rassismus. Mehrjährige diskriminierungskritische Qualifizierung für das Führungs- und Leitungspersonal einschließlich der Schulaufsicht.“ Beinhaltet dies auch eine Qualifizierung zum Umgang mit Deutschfeindlichkeit an Schulen? Zu 6.): Gegenstand der diskriminierungskritischen Qualifizierung ist u. a. das Wissen über Definitionen, Formen und Dimensionen von Diskriminierung. Dazu gehört die Kompetenz einzuordnen und zu bewerten, was zu Diskriminierungen zählt und was nicht. Daher beinhaltet die Qualifizierungsreihe auch die Einordnung von Ausdrucksformen von mangelndem Respekt oder Gewalt von Lernenden untereinander oder gegenüber pädagogischen Fachkräften, die als „Deutschenfeindlichkeit“ bezeichnet werden, jedoch nicht mit Rassismus gleichgesetzt werden können. 7.) Zu Nr. 27: Die Senatsverwaltung BJF kündigt (in Anlehnung an ‚Elternkurse zur Sprachförderung‘) für bis zu 24 Grundschulen mit besonderen Herausforderungen als Pilotprojekt „Elternkurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz“ an. a.) Wie sollen die Eltern für diese Kurse gewonnen werden? b.) An welchen Schulen konkret sollen diese Kurse angeboten werden? 5 c.) In welchen Sprachen werden diese Kurse angeboten? d.) Unter welcher Trägerschaft werden sie durchgeführt? e.) Wie viel Mittel sind dafür notwendig, wie viele Mittel werden dafür bereitgestellt? Zu 7. a.) und b.): Derzeit befindet sich das Projekt „Elterngruppen für Alle“ (Arbeitstitel) in der Phase der Konzeptentwicklung. Die Konzeptentwicklung basiert auf einer partizipativen Bedarfserhebung, d.h. Eltern werden bereits in der Anfangsphase der Konzeptentwicklung einbezogen. Sie sollen selbst die Themen und die Formate dieses Eltern-Angebots bestimmen können. An einer auf die Konzeptentwicklung folgenden Pilotierung sind die Volkshochschulen Mitte, Pankow und Treptow-Köpenick beteiligt, sowie noch nicht näher bestimmte Grundschulen aus diesen Bezirken. Den Auftakt zur Pilotierung machen die Volkshochschule (VHS) Mitte und die Wedding-Grundschule, da hier eine langjährige Kooperation im Rahmen der bestehenden Elternkurse für Migrantinnen und Migranten (Schwerpunkt auf Spracherwerb) existiert. Um Eltern zu gewinnen, wird das Angebot auf einem mehrsprachigen Flyer bekannt gemacht. Zudem wird ein „Elternevent“ zur breiteren Interessenserhebung und Akquise von Eltern durchgeführt. Außerdem werden Teilnehmende für die „Elternkurse für Alle“ über die regionalen Schulaufsichten, Grundschulen (Schulsozialarbeiterinnen / - arbeitern, Lehrkräfte, Elternabende), Familien- und Nachbarschaftszentren, bestehende Gruppen für Eltern in Schulen (z.B. Elterncafés, Sozialstationen der Schule) und über Mundpropaganda gewonnen. Für die Einführung der „Elterngruppen für Alle“ in den Bezirken Pankow und Treptow- Köpenick kooperieren die Volkshochschulen und Schulaufsichten mit ausgewählten noch zu identifizierenden Grundschulen. Zu 7 c.): Die „Elterngruppen für Alle“ werden in der deutschen Sprache angeboten. Die Bedarfserhebung wird u.a. auch die Nachfrage nach Übersetzungen erfassen, sodass je nach Bedarf das Angebot mit Übersetzerinnen / Übersetzern bzw. mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden könnte. Zu 7 d.): Die „Elterngruppen für Alle“ sollen ausschließlich von den bezirklichen Volkshochschulen angeboten werden. Zu 7 e.): Über die Mittelansetzung kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da die Verhandlungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2020/2021 noch nicht abgeschlossen sind. 6 8.) Zu Nr. 28: Franz Kerker hatte zum Indikatorenmodell bereits am 15.02.2018 eine Schriftliche Anfrage gestellt. In der Antwort heißt es: „Es ist nicht Ziel des Berliner Indikatorenmodells festzustellen, an welchen Schulen ‚ein negativer Trend‘ absehbar ist. Auch existiert kein Benchmark, aus dem eine ‚Überschreitung‘ oder auch ‚Unterschreitung‘ abgeleitet werden könnte.“ Es wäre indes möglich, auf bestimmte Indikatoren gleichsam in Form eines automatisierten Verfahrens zu reagieren und dann notwendige Gegenmaßnahmen, z.B. im Stil des Projekts „School Turnaround“ oder Unterstützung durch proSchul in Gang zu setzen. Warum ist das nicht vorgesehen? Warum gibt es keine Benchmark? Zu 8.): In der zitierten Schriftlichen Anfrage S18-13590 wird ebenso formuliert: „Vielmehr steht bei allen Schulen die individuelle Entwicklung der einzelnen Schule in verschiedenen Themenfeldern im Mittelpunkt der Betrachtung.“ Dies ist auch weiterhin der Fall. Nicht vorgesehen ist dagegen, eine automatische Zuordnung von spezifischen Lösungsansätzen wie „School Turnaround“ oder „proSchul“ festzuschreiben. Dies ist auch gar nicht möglich, da eine im Berliner Indikatorenmodell aufgeworfene Datenlage zuallererst Fragen an die Schule auslöst, die in der Schule im breiten Kontext der individuellen Situation aufzuarbeiten sind. Erst danach kann dann ein auf diese Situation zugeschnittener Lösungsansatz entwickelt werden. Keinesfalls geht es in der Schulentwicklung um das vorschnelle Verkaufen von fertigen Lösungsansätzen. 9.) Zu Nr. 29: Schulverträge und Bilanzgespräche. Das Konzept der Bilanzgespräche zwischen Schulleitungen und Schulaufsichten über die Schulverträge stammt aus dem Bonusprogramm, das für Schulen in schwieriger Lage geschaffen wurde. Diese Erfahrungen aus dem Bonus-Programms hinsichtlich des Abschlusses von Zielvereinbarungen sollen nun auf alle Berliner Schulen übertragen werden (Vgl. Drs. 18/1335). Die GEW Berlin merkte dazu an: „Die sogenannten Schulverträge sind ein wenig geeignetes Instrument zu Erhöhung der Lernqualität. Eine Schule ist kein juristisches Subjekt, welches mit übergeordneten Dienststellen Verträge abschließen könnte. Zudem werden die Schulen verpflichtet, ohne Zuweisung zusätzlicher zeitlicher Ressourcen höhere Leistungen zu erbringen. Das kann nicht funktionieren und erweckt den Eindruck, dass ohne vertraglichen Zwang die Beschäftigten sich nicht richtig anstrengen würden.“ Was entgegnet die Senatsverwaltung BJF dieser Kritik? Zu 9.): Der Schulvertrag ist ein Instrument zur Förderung der Schulentwicklung. Unter Hinzuziehen der schulspezifischen Datenlage, der aktuellen Ressourcen der Schule sowie der Ursachenanalyse für bestimmte Herausforderungen an der Schule setzt sich die Schule, ausgehend vom Schulprogramm, langfristige Entwicklungsvorhaben sowie davon abzuleitende Jahresziele. Diese sollen, wenn erforderlich, auch auf die Unterrichtsentwicklung zielen. Die an der Schule beteiligten Akteure werden in den Prozess der Zielfindung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen angemessen einbezogen. Dieses Instrument soll die Schulen darin unterstützen, ihre Schulentwicklung stärker zu strukturieren, datenbasiert zu arbeiten und dabei verbindlich von der Schulaufsicht 7 unterstützt zu werden. Ein regelmäßiger Austausch zur Bilanzierung der Entwicklung gehört ebenso zu diesem Prozess wie das schriftliche Festhalten der Ergebnisse des Gesprächs in Form des Schulvertrags. Ergebnisse aus der Evaluation des Bonus-Programms zeigen, dass die Herangehensweise, das Schulprogramm in Form von Zielvereinbarungen zu operationalisieren, die Schulen dabei unterstützt hat, Ziele zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Diese Strukturierung und die verbindliche Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht wurden von den Schulleitungen positiv beurteilt. „Stärkere Zustimmung (zwischen 72 und 89 Prozent) erhielten die Teilaspekte, dass durch das Bonus-Programm bereits längerfristig geplante Teilziele der Schulentwicklung erreicht werden konnten, die Festlegung von konkreten Entwicklungszielen eine große Stütze für die Schulentwicklung darstellt, (…) und die im Rahmen des Bonus- Programms vorgesehene Zielformulierung und die operative Festlegung von Teilzielen in den Zielvereinbarungen wichtige Impulse für die Schulentwicklung gegeben hat.“ (Böse, Neumann Maaz 2018, S. 193) 10.) Zu Nr. 32: Ergebnisse des Projektes Schoolturnaround – Weiterentwicklung proSchul zur Qualitätsagentur. „Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Projekt Schoolturnaround werden von Schulaufsichten und Unterstützungssystemen genutzt. Professionalisierungsangebote zur Arbeit an und mit Schulen in kritischen Lagen werden bedarfsgerecht und passgenau entwickelt. Das didaktische Training, Netzwerkarbeit mit Schulleitungen, Verbesserungen des Schulimages, schulinterne Fortbildungsprogramme, Beratung durch externe Prozessbegleitung werden fortgesetzt. Es findet eine systemische, datenbasierte Beratung statt.“ a.) In welcher Form wird das Projekt School-Turnaround fortgesetzt? b.) Was beinhaltet und bedeutet die „Weiterentwicklung von proSchul zur Qualitätsagentur“? c.) Was sollen die noch zu entwickelnden „Professionalisierungsangeboten zur Arbeit an und mit Schulen in kritischen Lagen“ beinhalten? d.) Was umfasst die „Netzwerkarbeit mit Schulleitungen“, wodurch sollen „Verbesserungen des Schulimages“ erzielt werden, welchen konkreten Inhalten haben die diesbezüglichen „schulinterne[n] Fortbildungsprogramme“? Zu 10.a.): Das Projekt „school turnaround“ wurde im November 2017 abgeschlossen. Die Ergebnisse aus dem Projekt fließen in die Beratungstätigkeit von proSchul zum Beispiel im Coaching zum urbanen Führungshandeln sowie der Begleitung und Beratung von Netzwerken ein. Zu 10.b.): ProSchul berät und unterstützt Schulen berlinweit, schulartenübergreifend und datenbasiert in der Qualitätsentwicklung. Ausgehend von den Anfragen der Schulen werden multiprofessionelle Beratungsteams zusammengestellt, die die Schule bedarfs- und ressourcenorientiert in der Regel zwei Jahre komplementär begleiten. Der Beratungshintergrund zielt auf die systemische urbane Resilienz der Institution ab. 8 Zu 10.c.): Im Februar 2020 beginnt im internationalen Austausch die Professionalisierung von Schulleitungen in sozialräumlicher Kooperationskompetenz, in der Übernahme von Verantwortung für die Leistungsdaten und in der Rollenwahrnehmung. Das geschieht in der Methode des peer reviews. Zu 10.d.): Die Methode des peer reviews fließt ebenfalls in das Netzwerk „Mathe.Zusammen.Weiter.“ ab November 2019 mit ein. Darüber hinaus befassen sich die Netzwerke mit thematischen Modulen wie Changemanagement. Verbesserung des Schulimages und schulinterne Fortbildungskonzepte sind Bestandteil der jeweiligen Einzelschulberatungen. Fortbildungsprogramme bietet die regionale Fortbildung an. 11.) Zu Nr. 35: Ausbildungspool für alle Schulen. „Alle Schulen sind Ausbildungsschulen (auch für Quereinsteigende) und erhalten aus dem vorhandenen Kontingent einen Stundenpool zur Betreuung und Anleitung.“ Dieser Punkt war Thema in der Presse. Die Maßnahme führt dazu, dass bestimmte Schulen nicht den gewünschten Lehrer einstellen können, weil sie stattdessen einen Quereinsteiger einstellen müssten. a.) Sieht die Senatsverwaltung BJF darin nicht eine Gefahr, dass noch mehr qualifizierte Lehrer Berlin verlassen? b.) Will der Senat an dieser Maßnahme festhalten? Zu 11.a.): Die Steuerungsnotwendigkeit ergibt sich aus der aktuellen Sachlage - zur Zeit bilden 145 der knapp 700 Berliner Schulen keinen Quereinsteigenden aus, während andererseits viele Berliner Schulen zehn oder mehr Quereinsteigende in Ausbildung haben. Dies ist eine Schieflage, die im Sinne der Annäherung an mehr Bildungsgerechtigkeit in der Stadt durch das Steuerungsmodell ausgeglichen wird. Der Abwanderungsgefahr wird vorgebeugt, indem den besten Bewerberinnen und Bewerbern - also allen Laufbahnbewerber/-innen - ein Einstellungsangebot unterbreitet wird. Das Recht auf die Einstellung an einer bestimmten Berliner Schule gibt es im Rahmen der Sammelausschreibungen nicht. Zu 11.b.): Ja, der Senat hält an dieser Maßnahme fest. 12.) Zu Nr. 38: Handlungsrahmen Schulqualität: Schulinspektion. „Die Schulinspektion konzentriert sich im Hinblick auf den zu überarbeitenden Handlungsrahmen verstärkt auf die Qualitätsmerkmale mit Bezug zur Qualität des Unterrichts, auf eine datengestützte Schulentwicklung und misst den Lernergebnissen der Schülerinnen und Schülern eine stärkere Gewichtung bei.“ a.) Wie genau soll dies umgesetzt werden? 9 b.) Dieser Auftrag an die Schulinspekteure, die Lernergebnisse der Schüler stärker zu gewichten, wird in der Presse als Konsequenz aus der viel beachteten Causa Bergius gesehen. Wie soll verhindert werden, dass sich der Fall der Bergius-Schule wiederholt? Zu 12.a.): Seit Beginn der dritten Runde Schulinspektion im Schuljahr 2017/2018 liegt der Schwerpunkt der Arbeit der Schulinspektion verstärkt in der Betrachtung der Qualitätsmerkmale mit Bezug zur Qualität des Unterrichts. Darüber hinaus arbeitet die Schulinspektion an der Entwicklung von Indikatoren, um zukünftig noch stärker die datengestützte Schulentwicklung in den Blick zu nehmen sowie ein Verfahren zu entwickeln, den Lernergebnissen eine größere Gewichtung beimessen zu können. Zu 12.b.): Die unter a) ergriffenen Maßnahmen werden in Zukunft zu einer größeren Akzeptanz der Inspektionsergebnisse hinsichtlich der Bewertung von Schülerleistungen durch die Schulen und Schulleitungen führen. Berlin, den 1. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie