Drucksache 18 / 18 961 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Schulische Qualitätsentwicklung: Wirkung und Akzeptanz der Schulinspektion und Antwort vom 01. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18961 vom 21. Mai 2019 über Schulische Qualitätsentwicklung: Wirkung und Akzeptanz der Schulinspektion ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche wissenschaftliche Wirkungsforschung zur Schulinspektion ist der Senatsverwaltung BJF bekannt? Zu 1.: Zur wahrgenommenen Wirkung von Schulinspektion im Land Berlin aus Sicht von Lehrkräften und Schulleitungen liegen Berichte des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg vor. Gärtner, H. & Wurster, S. (2009). Befragung zu Wirkungen von Schulinspektion in Berlin. Ergebnisbericht. Berlin: Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg. Gärtner, H. & Wurster, S. (2010). Längsschnittstudie zur Wirkung von Schulinspektion in Berlin. Zweiter Ergebnisbericht. Berlin: Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg. Die veröffentlichten Berichte sind hier einzusehen: https://www.isq-bb.de/wordpress/schulinspektion/berlin_schulinspektion/ Aktuell wird eine zweite Studie zu wahrgenommenen Wirkungen der Berliner Schulinspektion aus Sicht von Schulleitungen und Schulaufsicht ausgewertet. Diese wird nach Abschluss an gleicher Stelle veröffentlicht. 2 2. Gibt es Evidenzen oder empirisch gesicherte Befunde über Wirkungen der Schulinspektion (z.B. Kosten-Nutzen-Analyse, emotionale Effekte beim Personal, Lernen der Organisation, Schülerleistungen)? Zu 2.: Zur Frage der Wirkung von Schulinspektion liegen einige wissenschaftliche Reviewartikel vor, aktuell u.a.: Altricher, H., & Kemethofer, D. (2016). Stichwort: Schulinspektion. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 19, 487-508. Diese beziehen sich jedoch auf nationale sowie internationale Erkenntnisse und nur zum Teil auf die in Berlin gewonnenen Ergebnisse. 3.) Prof. Dr. Kathrin Dedering schreibt: „in neueren Studien […] werden eher marginale Effekte der Schulinspektion auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung festgestellt“ (Pädagogik 1/16, 44-47, 45). a.) In welcher Form wurde die Wirkung der Berliner Schulinspektion wissenschaftlich erforscht und evaluiert? b.) Hat die Schulinspektion in Berlin eine wissenschaftlich nachweisbare Wirkung auf die schulische Qualitätsentwicklung und wenn ja welche? Zu 3.a.) und 3.b.): Siehe Antwort zu Frage 1. 4.) Welche Kenntnisse hat die Senatsverwaltung BJF darüber, welche Akzeptanz die Berliner Schulinspektion bei den Schulen genießt? In welcher Form wurde die Akzeptanz der Berliner Schulinspektion wissenschaftlich erforscht und evaluiert? Zu 4.: Die vorliegenden Ergebnisse der Begleitforschung zur Schulinspektion in Berlin umfassen auch den Themenbereich der Akzeptanz des Verfahrens bzw. der Ergebnisse der Schulinspektion (s. Antwort auf Frage 1): „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Wahrnehmungen von Schulleitungen und Lehrkräften hinsichtlich der Akzeptanz der Ergebnisse der Schulinspektion und der Übereinstimmung der Inspektionsergebnisse mit der eigenen Einschätzung ähneln. Insgesamt ist die Zustimmung der Lehrkräfte zu den gestellten Items etwas geringer ausgeprägt als bei den Schulleitungen. Trotzdem kann auch bei den Lehrkräften von einer überwiegenden Akzeptanz der Inspektionsergebnisse gesprochen werden“ (Gärtner & Wurster, 2009, S. 19). 5.) Inwiefern wird die Schulinspektion nach Kenntnis der Senatsverwaltung BJF von den Berliner Schulen a) als Zeichen des Misstrauens und der Bevormundung, b) als willkommene Unterstützung, c) als lästiger bürokratischer Aufwand, d) als Bloßstellung wahrgenommen? Zu 5.a.) bis 5.d.): Siehe Antwort zu Frage 1. 3 6.) a.) Böttcher/Kotthoff (2007) mahnen, die Fremdevaluation vor dem Effekt „naming and shaming“ zu schützen. Sieht die Senatsverwaltung dieses Problem ebenfalls? b.) Nach Sommer/Stöhr/Thomas (2010) fühlen sich Schulen, deren Ergebnisse als schwach einzustufen sind, häufig bloßgestellt, demotiviert und in ihrem Ruf geschädigt. Wie begegnet die Senatsverwaltung BJF diesem Umstand? Warum ist es wichtig, die Ergebnisse zu veröffentlichen? c.) Hält es die Senatsverwaltung BJF für sinnvoll oder bedenkenswert, negative Evaluationsergebnisse nur der Schule, nicht aber der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? d.) Wie bewertet der Senat das Interesse von Schulen an Geheimhaltung von Evaluationsergebnissen gegenüber den Forderungen nach Transparenz durch Parlament und Opposition, die in der Demokratie eine Kontrollfunktion ausüben? Zu 6.a.) bis 6.d.): Das Ziel von Inspektionen ist die Förderung eines Qualitätsverständnisses eigenverantwortlicher Schulen. Es geht dabei um Transparenz und Rechenschaftslegung innerhalb der Schulentwicklung sowie das Aufstellen von Zielen als selbstverständlichem Bestandteil der eigenen Arbeit. In diesem Sinne war eine schulbezogene Veröffentlichung der Ergebnisse in der zweiten Inspektionsrunde folgerichtig, die ausdrücklich nicht die Idee eines Schulrankings beinhaltete. Die Frage der Veröffentlichung hat somit nicht in erster Linie mit den Ergebnissen zu tun, sondern spiegelt die Haltung von Schulen zur Qualitätsentwicklung wider. Würden einzelne Inspektionsberichte nicht veröffentlicht, so gäbe es eher Raum für Spekulationen und Interpretationen , für die es keine Grundlage gibt. Gleichzeitig erhielten die Schulen Zeit, sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen und Maßnahmen abzuleiten, so dass ein um 4 Monate verzögertes Einstellen des Inspektionsberichts in das Schulverzeichnis sinnvoll ist. Die Schulen können die in dieser Zeit gefundenen Antworten auf Fragen, die der Inspektionsbericht aufwirft, als Stellungnahme zum Kurzbericht einreichen. Bisher machten 52 Schulen davon Gebrauch. Neben der Darstellung der eigenen Sichtweise gingen auch ausführliche Zeit-Maßnahmenpläne zum Umgang mit dem festgestellten Entwicklungsbedarf ein. Das macht deutlich, dass sich einzelne Schulen intensiv mit den Inspektionsergebnissen auseinandersetzen. Erfreulich wäre es, wenn noch mehr Schulen diese Möglichkeit nutzen würden. Das Instrument der Schulinspektion wird inzwischen in hohem Maße akzeptiert, es ist fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung in vielen Schulen geworden. Dies wird durch die Veröffentlichung vollständiger Inspektionsberichte auf mehr als 250 Webseiten von Schulen belegt. 7.) Was sind die Gelingensbedingungen für die Steigerung der Akzeptanz der Schulinspektion auf Seiten der Lehrerschaft? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 4. Berlin, den 1. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie