Drucksache 18 / 18 962 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen und Antwort vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 962 vom 20. Mai 2019 über Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat den bisherigen Prozess des Führerschein-umtausches bzw. der Ersatzausstellung zu digitalisieren? Zu 1.: Anträge auf Führerscheinumtausch werden in der Regel in den bezirklichen Bürgerämtern entgegengenommen und in analoger Form (Papierantrag mit Lichtbild und Unterschriftsaufkleber) an die Fahrerlaubnisbehörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt . Dort werden die Daten erfasst und die weitere Bearbeitung erfolgt digital. Ein wesentlicher Fortschritt wird in der Vermeidung des noch bestehenden Medienbruchs gesehen, d.h. die Übermittlung der Antragsdaten und der dazugehörigen Bilddateien vom Bürgeramt zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auf digitalem Weg ist anzustreben . 2. Welche Planungen gibt es für eine strategischen Effizienzsteigerungen für den bis 2033 notwendigen und ab 2028 startenden Führerscheinumtausch? Zu 2.: Zunächst sei darauf hingewiesen, dass der sog. Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen nicht erst 2028, sondern bereits 2021 beginnen wird und bis 19.01.2033 abgeschlossen sein muss. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angesichts des hohen Umtauschpotentials ab 2021 geschätzt an die 100.000 zusätzliche Führerscheinanträge pro Jahr zu bewältigen haben. Die vollständige Digitalisierung von Antragsübermittlung und Antragsbearbeitung wird dafür unabdingbar sein. Für die im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch zunehmenden Anfragen zwischen den Fahrerlaubnisbehörden zum Fahrerlaubnisstatus von Antragstellenden (sog. Karteikartenabschriften) wird zurzeit gemeinsam mit dem Bereich digitales Antragsmanagement der zentralen IKT-Steuerung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Prototyp entwickelt. Seite 2 von 2 3. Welche Vorteile hat ein digitales Verfahren, im Hinblick auf ökologische und zeitliche Effizienzsteigerung? Zu 3.: Die Vorteile eines "papierlosen", rein digitalen Verfahrens aus ökologischer Sicht liegen auf der Hand. Hinzuzurechnen wären noch ökologische Effekte aus der nicht notwendigen Anfahrt zur Behörde. Bei rein digitaler Bearbeitung wird das zeitliche Effizienzsteigerungspotential auf etwa 20% geschätzt. 4. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT- Dienstleister e.V. (VITAKO) Bürger*innen den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scan´s einfach zu machen? 5. Welche Rolle kann dabei die Einführung sogenannter Experimentierklauseln in den entsprechenden Gesetzestexten spielen? Zu 4. und 5.: Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Meinungsbildungsprozess in dieser Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bewertung abgegeben werden kann. Berlin, den 4. Juni 2019 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport