Drucksache 18 / 18 963 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung und Antwort vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18963 vom 20. Mai 2019 über IT-Fachverfahren und SoPart – Planungen zur Weiterentwicklung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Aktualität und den Funktionsumfang der im Bereich der Unterhaltszahlungen eingesetzten Software „SoPart“? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) führt das Fachverfahren SoPart der Fa. GAUSS LVS seit dem Jahr 2015 im Rahmen des Projektes ISBJ-Jugendhilfe ein. Zwischenzeitlich wurde die Einführung des Modul 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) sowie des Modul 2 – Regionaler Sozialer Dienst inklusive Hilfeplanung und Kinderschutzverfahren (RSD) erfolgreich in allen zwölf Berliner Jugendämtern umgesetzt. Aktuell erfolgt die Einführung des Modul 3 – Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss (V/Bei/UV) sowie des Modul 4 – Jugendgerichtshilfe (JGH). Mit Hilfe des Modul 3 des neuen Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe (SoPart) stellt die SenBildJugFam den Berliner Jugendämtern ein vollumfängliches Fallmanagementverfahren (inkl. Abrechnungs- und Einnahmeverwaltung sowie Kassensystem) in den Sachgebieten Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss zur Verfügung. Der bereitgestellte Funktionsumfang von SoPart geht weit über den des bisherigen Fachverfahrens ZVK/UVK und AVUS hinaus. 2. In welcher Version (ausgeliefert zu welchem Datum) wird „SoPart“ in der Berliner Verwaltung aktuell genutzt? Welche Versionen wurden bis zu welchem Datum in der Berliner Verwaltung genutzt? 2 Zu 2.: Aktuell wird in der Berliner Verwaltung die SoPart-Version S1809 eingesetzt. Diese Version ging am 02. Januar 2019 in den Produktivbetrieb. Seit 01. März 2016 sind verschiedene Releasestände von SoPart beginnend mit Version S1512 installiert worden. Übersicht der eingesetzten SoPart-Versionen ab dem 01.03.2016: 03.2016: S1512 12.2016: S1608 06.2017: S1704 02.2018: S1712 01.2019: S1809 3. Welche Defizite im Vergleich zu aktuelleren alternativen Softwarelösungen hat „SoPart“ und welche Planungen gibt es zu Weiterentwicklungen? Wurden alternative Lösungen für das IT- Fachverfahren geprüft und wenn ja, welche? Zu 3.: Die Entscheidung für die Standardsoftwarelösung SoPart kommunal der Fa. GAUSS LVS wurde im Jahr 2014 auf Basis des europaweiten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens „Jugendhilfesoftware für ISBJ“ getroffen. Die Entscheidung wurde auf Basis der Bewertung der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Kriterien Preis, Erfüllung der fachlichen Anforderungen sowie Auswirkungen auf die Organisation vorgenommen. Das Angebot des ausgewählten Bieters erzielte dabei im Wettbewerb mit drei weiteren Bietern sowohl preislich als auch fachlich-inhaltlich die höchste Punktzahl und stellte somit die wirtschaftlichste Lösung dar. Der Hauptausschuss hat diese Entscheidung im November 2014 zur Kenntnis genommen (siehe Rote Nummer 0622 F). Parallel zur Einführung des Produktes hat die SenBildJugFam das Projekt Organisationsentwicklung und Workflow in den Jugendämtern durchgeführt, um die Prozesse zu vereinheitlichen und an die Software anzugleichen. Auf dieser Grundlage wurde die Software auf die Berliner Anforderungen hin konfiguriert. 4. Wie lange laufen die Verträge mit dem Softwareentwickler zur Abnahme von „SoPart“ und welche Vereinbarungen zur Weiterentwicklung und Pflege der Software wurden geschlossen? Zu 4.: Gemäß dem aktuellen Projektplan endet das Einführungsprojekt für das Modul 3 nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand Ende 2019. Mit Beendigung der Einführung muss die SenBildJugFam die Abnahme des Gesamtsystems erklären. Nach der Gesamtabnahme erfolgt die Pflege und fachliche Weiterentwicklung der Software im Rahmen des aktuell bis 2021 gültigen Pflegevertrages. 3 5. Wie bewertet der Senat die Software „SoPart“ aus Gesichtspunkten der IT-Sicherheit? Welche sicherheitstechnische Stellungnahme liegt insbesondere aus dem ITDZ dazu vor? Zu 5.: Die Software SoPart (ISBJ-Jugendhilfe) wird wie alle übrigen Verfahren der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) im IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) des Landes Berlin betrieben. Die SenBildJugFam bewertet die IT-Sicherheit des Fachverfahrens als gewährleistet. Für das Fachverfahren liegen entsprechende verfahrensspezifische Sicherheitskonzepte vor. Die darin beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen werden auch nach der aktuellen Einführung neuer fachlicher Module stets evaluiert. Im Rahmen des Projektes und des Systemtests wurde auf Anforderung der SenBildJugFam die Durchführung eines sogenannten Penetrationstests an das ITDZ beauftragt und durch einen Unterauftragnehmer durchgeführt. Zielsetzung des Penetrationstests war es, mögliche Sicherheitslücken in der neuen Jugendhilfe Fachanwendung, der aufgebauten Systemlandschaft und IT-Infrastruktur zu identifizieren und, sofern vorhanden, durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen. Im Ergebnis hat der Penetrationstest Hinweise zur Weiterentwicklung der IT- Infrastruktur, der Betriebsprozesse und der Software gegeben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit der Verfahrenslandschaft wurden vom ITDZ, dem Softwarehersteller sowie der SenBildJugFam bearbeitet. 6. Wie bewertet der Senat die Software „SoPart“ vor dem Hintergrund der IKT-Architektur-Prinzipien für IT-Fachverfahren? Zu 6.: Das Fachverfahren SoPart entspricht der aktuellen IKT-Architekturvorgabe des Landes Berlins. Zudem ist der Einsatz des Fachverfahrens auch über den BerlinPC als standardisierten IT-Arbeitsplatz-Service für die Berliner Verwaltung (Desktop as a Service – DaaS) möglich. Berlin, den 4. Juni 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie