Drucksache 18 / 18 964 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Twitter und Mäßigungsgebot und Antwort vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18964 vom 22. Mai 2019 über: Twitter und Mäßigungsgebot ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) zum Thema: „Internationale Beziehungen des Landes Berlin“ Drucksache [18/18616] beantwortet der Senat u.a. wie folgt: „Zu 3.: Frau Chebli erfüllt die Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Ziff. 1 Beamtenstatusgesetz, um in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden.“ Das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) legt unter § 33 Grundpflichten folgendes fest: (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen . Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. Frage: Erfüllen die von ihr über die soziale Medien verbreiteten Äußerungen Frau Cheblis das sogenannte "Mäßigungsgebot"? 2 Antwort: Ja. Berlin, den 04. Juni 2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei