Drucksache 18 / 18 972 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 17. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Strafverfahren im Nachgang zu 1. Mai Demonstrationen in den Jahren 2018 (aktueller Stand) sowie 2019 (neu) und Antwort vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 972 vom 17. Mai 2019 über Strafverfahren im Nachgang zu 1. Mai Demonstrationen in den Jahren 2018 (aktueller Stand) sowie 2019 (neu) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafanzeigen gab es im Zusammenhang mit den 1. Mai Demonstrationen 2019 (bitte aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg, Friedrichshain sowie Grunewald)? Zu 1.: Mit Stand 27. Mai 2019 werden im für die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -links- zuständigen Fachdezernat des Polizeilichen Staatsschutzes 182 versammlungstypische Straftaten zum 1. Mai 2019 bearbeitet. Davon sind 29 Ermittlungsvorgänge mit Tatort im Ortsteil Kreuzberg, 146 Ermittlungsvorgänge mit Tatort im Ortsteil Friedrichshain sowie vier Ermittlungsvorgänge mit Tatort im Ortsteil Grunewald erfasst. Die übrigen drei Ermittlungsvorgänge entfallen auf das restliche Stadtgebiet. Die genannten Zahlen sind nicht abschließend und können bis zum Abschluss sämtlicher Ermittlungen Schwankungen unterliegen. 2. In wie vielen Fällen wird ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 1. Mai 2019 eröffnet (bitte aufgeteilt nach den Stadtteilen Kreuzberg, Friedrichshain und Grunewald)? Zu 2.: Es wurden 62 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 1. Mai 2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet. Die Stadtteile der Taten werden im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden nicht statistisch auswertbar erfasst. 3. Ist die in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 132 genannte Zahl von 254 Strafanzeigen mit Bezug zu der "Revolutionären 1. Mai Demonstration" bzw. dem Geschehen im Ortsteil Grunewald in 2018 noch immer aktuell oder wurden weitere Strafanzeigen gestellt? Zu 3.: Die Zahl der Strafanzeigen ist zum Stichtag 27. Mai 2019 unverändert. 4. Wie viele der in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17 132 genannten 32 (Stand 27. November 2018) noch offenen Verfahren aus dem Jahr 2018 konnten mittlerweile wie abgeschlossen werden (bitte für jeden einzelnen Fall eine separate Auflistung)? Zu 4.: Von den zum 27. November 2018 noch offenen Verfahren konnten 25 Verfahren abgeschlossen werden (inklusive Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten, die in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigen übergegangen sind). Die Erledigungen stellen sich wie folgt dar: 2 §§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG Abgabe an andere Staatsanwaltschaft §§ 114, 125a, 224 StGB Anklage - Schöffengericht § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG Anklage - Strafrichter §§ 125a, 224 StGB Anklage - Strafrichter §§ 114, 115, 125a, 224 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Anklage - Strafrichter § 125 StGB, § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG Anklage - Strafrichter § 125 StGB, § 27 VersammlG Einstellung § 340 StGB Einstellung §§ 114, 125a, 185, 224 StGB, § 27 VersammlG Einstellung §§ 114, 115, 185, 223 StGB Einstellung § 125a StGB, § 40 Abs. 1 SprengG Einstellung § 125 StGB, § 27 VersammlG Einstellung §§ 114, 115, 120, 125a, 224 StGB, § 27 VersammlG Einstellung § 27 VersammlG Einstellung § 27 VersammlG Einstellung §§ 114, 120, 125, 185 StGB Einstellung § 27 VersammlG Einstellung §§ 114, 115, 125, 185 StGB Einstellung §§ 114, 120, 125 StGB Einstellung §§ 113, 185 StGB Strafbefehl mit Freiheitsstrafe auf Bewährung §§ 114, 125a, 185, 224 StGB, § 27 VersammlG Übergang in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigten (vorher: Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten) §§ 114, 224 StGB Übergang in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigten (vorher: Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten) §§ 114, 125a, 224 StGB Übergang in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigten (vorher: Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten) §§ 114, 125, 223 StGB Übergang in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigten (vorher: Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten) § 340 StGB Übergang in ein Verfahren gegen einen bekannten Tatverdächtigten (vorher: Verfahren gegen einen unbekannten Tatverdächtigten) Erläuterungen: AufenthG = Aufenthaltsgesetz StGB = Strafgesetzbuch VersammlG = Versammlungsgesetz BtMG = Betäubungsmittelgesetz SprengG = Sprengstoffgesetz 3 5. Wird erfasst, in wie vielen Fällen Strafverfahren gegen Personen eröffnet werden, die bereits in den Vorjahren bei Demonstrationen zum 1. Mai oder anderen kritischen Ereignissen (z.B. G20-Gipfel) in Erscheinung getreten sind und falls ja, wie hoch ist diese Zahl? Zu 5.: Hierzu werden keine statistischen Erhebungen durchgeführt. 6. Mit welchem Personaleinsatz arbeitet die "Ermittlungsgruppe 1. Mai" in diesem Jahr und ist geplant, diese Ermittlungsgruppe dauerhaft einzurichten? Zu 6.: Im Jahr 2019 sind in der „Ermittlungsgruppe 1. Mai“ acht Polizeivollzugsdienstkräfte tätig. Über das Jahr 2019 hinausgehende Planungen sind bislang nicht erfolgt. Berlin, den 3. Juni 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung