Drucksache 18 / 18 975 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Wasserwerk Johannisthal und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18975 vom 20.05.2019 über Wasserwerk Johannisthal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 220 vom 04.09.2017 heißt es auf die Frage „Wann wird das seit längerem in der Überarbeitung befindliche „Wasserversorgungskonzept 2040“ vorliegen und ist das WW Johannisthal – wie mehrfach zugesichert – auch weiter Bestandteil dessen?“, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an einem Masterplan Wasser arbeitet und im II. Quartal 2018 dem Senat dazu berichtet wird. Frage 1: Wann wird das überarbeitete Wasserversorgungskonzept 2040 vorliegen (bitte konkreten Zeitpunkt benennen)? Antwort zu 1: Der Masterplan Wasser wird voraussichtlich Ende 2019 dem Senat vorgelegt. Frage 2: Wird der sogenannte „Masterplan Wasser“ die neue Version des seit Jahren in Überarbeitung befindlichen „Wasserversorgungskonzepts 2040“ ersetzen? 2 Antwort zu 2: Der Masterplan Wasser wird das Wasserversorgungskonzept in seiner Funktion als Grundlage für die Bewilligungsverfahren der Berliner Wasserwerke nicht ersetzen. Der Masterplan Wasser hat die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung unter Berücksichtigung der veränderten Bedingungen durch strategische Überlegungen und vorausschauende Planungen und Risikobetrachtungen zum Ziel. Der Masterplan Wasser ist die übergreifende Strategie für alle weiteren strategischen Konzepte und Planungen, sowie auch für das Wasserversorgungskonzept. Frage 3: Was genau beinhaltet der Masterplan, für welchen Zeitraum wird er erstellt und wann wird er vorliegen (bitte konkreten Zeitpunkt benennen)? Antwort zu 3: Der Masterplan Wasser hat strategische Überlegungen und vorausschauende Planungen und Risikobetrachtungen zum Ziel. Er berücksichtigt die seit der Verabschiedung des Wasserversorgungskonzeptes im Jahr 2008 Veränderungen von wichtigen Rahmenbedingungen: Fördereinschränkungen im Wasserwerk Tegel in den Jahren 2014 und 2015 durch Überschreitung gesundheitlicher Orientierungswerte für Spurenstoffe im Rohwasser, Gefährdung der Rohwasserqualität im Wasserwerk Friedrichshagen durch steigende Sulfatkonzentrationen in der Spree, Restriktionen durch fachliche und rechtliche Anforderungen der EU-FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) im Bereich der Wasserwerke Beelitzhof, Friedrichshagen und Spandau. Der Einzugsbereich der Grundwasserabsenkungen der Wasserwerke betrifft die großen Natur- und Erholungsräume der Stadt, insbesondere Wälder, steigende Bevölkerungszahlen weit über den 2008 prognostizierten Umfang hinaus, geplante Änderung von Klärwerksableitungen, neue Erkenntnisse zu Klimawandel und Naturhaushalt. Die zu entwickelnde übergreifende Strategie der Wasserversorgung muss unter Einbeziehung der Abwasserentsorgung mit ihren Beeinflussungen und Veränderungen erarbeitet werden, beide Themenbereiche sind stärker als bisher zu verzahnen. Betriebliche Änderungen durch die Berliner Wasserbetriebe können erhebliche Auswirkungen auf die gewässerökologischen Konzepte und Planungen haben. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Eckpunktepapier entwickelt und mit den Berliner Wasserbetrieben einvernehmlich festgelegt. Sie bilden die Grundlage für die Erarbeitung des „Masterplan Wasser“. Frage 4: Welche aktuellen Forschungs- und/oder Untersuchungsergebnisse (Starkregenereignisse, Sulfat Gehalt Spree etc.) werden bei der Überarbeitung des „Wasserversorgungskonzepts 2040“ und/oder dem „Masterplan Wasser“ berücksichtigt? 3 Antwort zu 4: Bei der Erstellung des Masterplan Wassers werden für die zu betrachtenden Aspekte alle verfügbaren Untersuchungen und Gutachten berücksichtigt. Zum jetzigen Stand handelt es sich dabei unter anderem um die Bevölkerungsprognose des Bundes sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, aktuelle hydrologische Modelrechnungen zur Wasserdargebotsentwicklung im Einzugsgebiet von Spree und Havel, regionale Klimaszenarien Berlin und Brandenburg. Frage 5: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. Nr. 18/10 033 vom 9. November 2016 heißt es, dass die Entscheidung zum Wasserwerksstandort Johannisthal erst nach der Aktualisierung des Wasserversorgungskonzepts 2040 getroffen wird. Ist diese Antwort noch aktuell? Antwort zu 5: Die BWB haben wie folgt geantwortet: „Die grundsätzliche Entscheidung zum Wasserwerksstandort Johannisthal ist im Rahmen des Eckpunktepapiers zum „Masterplan Wasser“ 2017 getroffen worden. Darin heißt es: „Das Wasserwerk Johannisthal wird für die Versorgung der wachsenden Stadt benötigt. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt nach Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren wird verfahrensgerecht weitergeführt. Bis zur Inbetriebnahme wird die ehemalige Schutzzone als Vorbehaltsgebiet rechtlich gesichert.“ Frage 6: Wann geht das Wasserwerk Johannisthal wieder in Betrieb? Antwort zu 6: Die BWB haben wie folgt geantwortet: „Die Brunnen des Wasserwerks sind derzeit für die Altlastensanierung und -fokussierung mit einer Jahresfördermenge von rd. 12 Mio. m³ in Betrieb. Die Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks ist von der Entwicklung der Wasserqualität abhängig und erfolgt nach Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen.“ Frage 7: Bleibt die angestrebte Bewilligungsmenge bei 12 Mio. m3/a oder ändert sich diese – wenn ja, wie hoch wird die angestrebte Bewilligungsmenge sein? Antwort zu 7: Die BWB haben wie folgt geantwortet: „Die angestrebte Bewilligungsmenge beträgt nach aktuellem Planungsstand weiterhin 12 Mio m³/a.“ 4 Frage 8: Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen für ein künftiges Wasserwerk Johannisthal (1. Schritt Überpumpwerk) und bleibt es beim angestrebten Baubeginn 2021? Antwort zu 8: Die BWB haben wie folgt geantwortet: „Für das Überpumpwerk Johannisthal wird zurzeit die Grundlagenplanung durchgeführt. Diese ist Voraussetzung für die nächsten Planungsschritte und den darauf aufbauenden Terminplan bis zur Fertigstellung.“ Berlin, den 07.06.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz