Drucksache 18 / 18 977 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Situation des Umleitungsverkehrs bei der Baumaßnahme Hennigsdorfer Straße und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18977 vom 20. Mai 2019 über Situation des Umleitungsverkehrs bei der Baumaßnahme Hennigsdorfer Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Straßen-und Grünflächenamt Reinickendorf von Berlin (SGA) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich des Umleitungsverkehrs der auf mehrere Jahre angelegten Baumaßnahme in der Hennigsdorfer Straße in Berlin-Heiligensee vor? Frage 2: Nutzen die Verkehrsteilnehmer die ausgeschilderten Umleitungsstrecken oder sind auch abseits davon deutlich erhöhte Verkehrszahlen zu beobachten? Antwort zu 1 und 2: Die im Zuge der Baumaßnahme Hennigsdorfer Straße festgelegten Verkehrslenkungsmaßnahmen sind Ergebnis umfangreicher Abstimmungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin als Bauherrn, dem Polizeipräsidenten in Berlin, den Leitungsverwaltungen sowie dem Auftragnehmer. Darüber hinaus fanden sowohl hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Süden als auch im Hinblick auf die erforderliche Einrichtung der Umleitung in Fahrtrichtung Norden gesonderte Abstimmungen mit Anliegern, u.a. Otfried-Preußler-Grundschule, 2 Fahrbücherei und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), statt, welche zu ergänzenden Verkehrssicherungsmaßnahmen mit zusätzlichen Lichtzeichenanlagen (LZA) und Geschwindigkeitsbeschränkungen führten. Zudem wurden an den LZA die Signalzeiten zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit modifiziert. Gleichwohl sind Rückstauerscheinungen auf der Ruppiner Chaussee in den Verkehrsspitzenzeiten aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht immer vermeidbar. Dem Senat bekannte Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern richten sich vor allem gegen Verkehrsteilnehmende, welche der ausgewiesenen Umleitung nicht folgen und sich eigene Wege durch anliegende Wohngebietsstraßen mit nicht angepassten Geschwindigkeiten suchen. In diesem Zusammenhang liegen keine Verkehrszahlen vor, es werden aber vom Polizipräsidenten in Berlin verstärkt Kontrollen vorgenommen. Im Ergebnis hat sich keine akute Verkehrssituation eingestellt, welche gegenwärtig die Anordnung ergänzender temporärer verkehrsbehördlicher Maßnahmen erfordert. Frage 3: Liegen konkrete Zahlen für einzelne Straßen vor? Wenn ja, bitte diese aufzulisten. Antwort zu 3: Nein, diese liegen nicht vor. Frage 4: Sind in den betroffenen Straßen Geschwindigkeitsmessungen und/oder -kontrollen gemacht worden und was sind die Ergebnisse? Antwort zu 4: Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen der Polizei Berlin fanden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wie folgt statt: Hennigsdorfer Straße (30 km/h) Zwei Radareinsätze dabei gemessene Fahrzeuge 1.218 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 84 Anzahl der Ahndungen 76 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 75 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 1 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 6,90 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 53 3 Schulzendorfer Straße (30 km/h) Fünf Radareinsätze dabei gemessene Fahrzeuge 3.582 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 222 Anzahl der Ahndungen 176 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 176 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 0 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 6,20 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 48 Neun Lasereinsätze dabei gemessene Fahrzeuge 35 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 35 Anzahl der Ahndungen 35 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 35 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 0 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 100 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 48 Ruppiner Chaussee (30 km/h) Ein Radareinsatz dabei gemessene Fahrzeuge 162 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 9 Anzahl der Ahndungen 9 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 9 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 0 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 5,56 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 46 Zwölf Lasereinsätze dabei gemessene Fahrzeuge 52 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 52 Anzahl der Ahndungen 52 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 37 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 15 Fahrverbote 1 Überschreitensrate 100 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 63 4 Silberhammerweg (verkehrsberuhigter Bereich) Ein Lasereinsatz dabei gemessene Fahrzeuge 1 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 1 Anzahl der Ahndungen 1 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 0 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 1 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 100 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 33 Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2019 fanden wie folgt statt: Schulzendorfer Straße (30 km/h) Zwei Radareinsätze dabei gemessene Fahrzeuge 1.124 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 49 Anzahl der Ahndungen 46 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 46 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 0 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 4,36 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 46 Ein Lasereinsatz dabei gemessene Fahrzeuge 10 davon festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen 10 Anzahl der Ahndungen 10 Anzahl der Überschreitungen bis 20 km/h 10 Anzahl der Überschreitungen über 20 km/h 0 Fahrverbote 0 Überschreitensrate 100 % gemessener „Spitzenwert“ in km/h 47 Aufzeichnungen des Geschwindigkeitsmesskastens (GMK) Aufgrund von Beschwerden zu Geschwindigkeitsverstößen im verkehrsberuhigten Bereich des Silberhammerweges wurde zur Erstellung eines Lagebildes über die grundsätzlichen Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten der Geschwindigkeitsmesskasten der Polizeidirektion 1, der anonymisiert die Verkehrsdaten erfasst und kein amtlich geeichtes Geschwindigkeitsmessgerät ist, im Silberhammerweg in Höhe Nr. 88 angebracht. Die Auswertung vom 16. – 21. Mai 2019 ergab Folgendes: Erfassung von insgesamt 3.033 Fahrzeugen (1.954 PKW und 592 LKW) in 118 Stunden (knapp fünf Tage), 5 73,3 % der Fahrzeuge wurden mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h erfasst, 23,9 % der Fahrzeuge sind mit einer Geschwindigkeit bis 30 km/h erfasst, 1,3 % der Fahrzeuge sind mit einer Geschwindigkeit bis 40 km/h erfasst, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (ein Fahrzeug). Als Folge der Auswertung der Daten des Geschwindigkeitsmessanhängers, die die Anwohnerbeschwerden bestätigten, befindet sich der Enforcement Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung seit dem 27. Mai im Silberhammerweg in Höhe der Nr. 104. Messergebnisse liegen noch nicht vor. Frage 5: Was gedenkt der Senat zu tun, damit die Sicherheit in den betroffenen Wohnstraßen gewährleistet und die Situation angesichts der langen Bauzeit für die Anwohner erträglich bleibt? Antwort zu 5: Die Verkehrslenkung Berlin steht mit allen im Rahmen der Baumaßnahmen zu beteiligenden Behörden in engem Kontakt, um angemessen auf etwaig auftretende Probleme im Zusammenhang mit dem Umleitungsverkehr zu reagieren. Kontrollen führt die Polizei vor Ort durch. Dies gilt auch im Hinblick auf die weiterführenden Bauphasen der Hennigsdorfer Straße. Die Verkehrssicherheit in den betroffenen Wohngebietsstraßen ist gewährleistet . Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz