Drucksache 18 / 18 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Vernetzung und Verzahnung von ehrenamtlichen Organisationen – Wie können Doppelstrukturen aufgelöst werden? und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Frau Abgeordnete Demirbüken-Wegner, Emine (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 979 vom 20. Mai 2019 über Vernetzung und Verzahnung von ehrenamtlichen Organisationen – Wie können Doppelstrukturen aufgelöst werden? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bereichen der Ehrenamtsarbeit und in welchen Bezirken hat der Senat bereits Doppelstrukturen der Engagement Landschaft identifiziert? 2. Was hat der Senat bisher getan, um die Doppelstrukturen aufzulösen und sie künftig zu verhindern ? 3. Wie will der Senat beim Auflösen von Doppelstrukturen Synergieeffekte erreichen, ohne ehrenamtliche Institutionen vor den Kopf zu stoßen? Zu 1. bis 3.: Dem Senat sind keine Doppelstrukturen in der Engagement-Landschaft bekannt. Allerdings besteht durchaus die Notwendigkeit der besseren Verzahnung und Vernetzung der bestehenden Angebote und Einrichtungen. Dies muss in erster Linie vor Ort in den Sozialräumen durch die Bezirksverwaltungen geleistet werden, da hier die entsprechenden Kenntnisse über kiezbezogene Bedarfe und bereits etablierte Angebote vorhanden sind. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Bezirke, welche mit Erfolg eigene Organisationseinheiten zur Sozialräumlichen Planungskoordination (OE SPK) geschaffen haben, um einen kontinuierlichen, Fachämter übergreifenden Austausch- und Planungsprozess auf der Ebene der Sozialräume zu gewährleisten. Parallel dazu bedarf es einer guten Abstimmung auf der Ebene der Senatsverwaltungen um geplante bzw. bestehende gesamtstädtische Förderprogramme abzustimmen . Diesbezüglich konnten in der aktuellen Legislaturperiode Fortschritte erzielt werden, z.B. durch die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative, durch den Ressortübergreifenden Austausch im Bei- rat des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) und durch die Neubelebung der AG Bürgergesellschaft unter Federführung der Senatskanzlei zu allen Fragen der Engagementförderung. 4. Die Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement sprach im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation im Jahr 2017 mehrfach davon, dass bei der Kooperation der Projekte und Organisationen untereinander noch Potenzial nach oben bestehe – was hat der Senat in diesem Zusammenhang seitdem unternommen, um strategische Partnerschaften und Synergieeffekte zu fördern? Zu 4.: Der Senat befindet sich im regelmäßigen Austausch mit zahlreichen Akteuren, die auf unterschiedliche Weise das zivilgesellschaftliche Engagement in Berlin stärken. Mit dem Start einer Förderung des flächendeckenden Auf- und Ausbaus von Freiwilligenagenturen in allen Bezirken seit dem Jahr 2018 ist auch das Ziel verbunden, diese miteinander zu vernetzen, den Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern und sie in den Bezirken als Partner der lokalen Zivilgesellschaft zu stärken. Ein weiteres Beispiel für die vertiefte Zusammenarbeit unterschiedlicher Partner ist die zunehmende Vernetzung der Akteure im Bereich des Stiftungswesens, die durch den Senat unterstützt wird. Der 2018 neu geschaffene Berliner Unternehmenspreises wird vom Senat in Kooperation mit der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer verliehen, um die Kräfte zu bündeln und die Sichtbarkeit zu erhöhen . 5. Wie stellt der Senat in der derzeit erarbeiteten landesweiten Engagement Strategie sicher, dass Doppelstrukturen vermieden, Synergien geschaffen und trotzdem lokale Besonderheiten berücksichtigt werden? Zu 5.: Der Senat wird im Rahmen der Erarbeitung einer landesweiten Engagement- Strategie Akteure einbeziehen, die ein breites Spektrum der Berliner Zivilgesellschaft repräsentieren, und Raum für eine Vernetzung untereinander sowie mit den Senatsverwaltungen und den Bezirken bieten, so dass Kooperationsmöglichkeiten sichtbar werden und verabredet werden können. 6. Inwieweit konnte das ebenfalls mehrfach seit 2017 formulierte Ziel der Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement, eine Verzahnung von ehrenamtlichen Organisationen zur Vermeidung von Ressourcenverschwendung, bisher konkret erreicht werden und welche Maßnahmen sind geplant, um diesem Ziel künftig weiterhin gerecht zu werden? 7. Insofern der Senat zu dieser Thematik mit den ehrenamtlichen Organisationen in Kontakt steht: Welche Ergebnisse ergaben die bisherigen Gespräche und wie ist die weitere geplante Korrespondenz ? Zu 6. und 7.: Die Vernetzung der Berliner Zivilgesellschaft hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen , was sich unter anderem in der wachsenden Mitgliederzahl des Landesnetzwerks „aktiv in Berlin“ widerspiegelt, das der Senat im Rahmen einer Zuwendung an die Landesfreiwilligenagentur indirekt fördert. Darüber hinaus befindet sich der Senat im regelmäßigen Austausch mit zahlreichen Akteuren, die auf unterschiedliche Weise das zivilgesellschaftliche Engagement in Berlin stärken, und unterstützt die Vernetzung untereinander, zum Beispiel über die Förderung von Runden Tischen zu zentralen Themen der Berliner Zivilgesellschaft, der jährlichen Fachtagung Freiwilligenmanagement , dem Beratungsforum Engagement für Geflüchtete sowie durch die Förderung einer überbezirklichen Begleitung der Freiwilligenagenturen. Ferner wird die gemeinsame Arbeit an der Engagement-Strategie für Berlin in den Jahren 2019 und 2020 Raum zur Vernetzung bieten sowie eine zielgerichtete inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen der Kooperation und Vernetzung ermöglichen, die sich an den Bedarfen der Zivilgesellschaft orientiert. Der Senat beabsichtigt, diese unterschiedlichen Formen der Förderung – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – auch in den nächsten Jahren sowie den Dialog mit den Akteuren der Zivilgesellschaft, u.a. mit dem Ziel der Vernetzung , fortzusetzen. 8. Wie schätzt der Senat die durch bessere Vernetzung und Verzahnung freiwerdenden Ressourcen und Potenziale ein und wofür gedenkt er diese zu nutzen? 9. Welche bezirksübergreifenden Bündnisse im Bereich der Ehrenamtsarbeit wurden bisher vom Senat mit welcher Intensität unterstützt und inwiefern ist es dadurch gelungen, Doppelstrukturen aufzulösen und eine wünschenswerte Verzahnung zu erreichen? Zu 8. und 9.: Der Senat hat im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/2019 einen Schwerpunkt auf den flächendeckenden Auf- und Ausbau von bezirklichen Freiwilligenagenturen gelegt und damit systematisch Strukturen der lokalen Engagementförderung geschaffen . Bei der Erarbeitung der Verwaltungsvorschriften für die Förderung der Freiwilligenagenturen wurden alle Bezirke frühzeitig einbezogen und so die Basis für eine dauerhafte bezirksübergreifende Zusammenarbeit gelegt. Im Rahmen der finanziellen Unterstützung bezirklicher Freiwilligenagenturen wird der Senat außerdem einen gemeinnützigen Träger fördern, der die überbezirkliche Begleitung (Qualifizierung, Vernetzung, Weiterentwicklung) der bezirklichen Freiwilligenagenturen koordiniert. Dieses Vorhaben soll dazu führen, dass weitere Synergie-Effekte in der Arbeit der Freiwilligenagenturen entstehen und Freiwilligenagenturen in Zukunft z.B. noch besser gemeinsam für das bürgerschaftliche Engagement in Berlin werben können. Auf der lokalen Ebene haben die Freiwilligenagenturen den Auftrag, sich mit den anderen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft zu vernetzen. Die zu erwartende bessere Vernetzung und Verzahnung der engagementfördernden sowie der engagementermöglichenden Akteure führt dazu, dass die betroffenen Akteure freiwerdende Ressourcen zur qualitativen Weiterentwicklung ihrer Angebote nutzen können und in Zukunft z.B. noch besser auf die Einbeziehung bislang im Engagement unterrepräsentierter Gruppen fokussieren können. Der Senat unterstützt diese Weiterentwicklung z.B. mit der oben beschriebenen Begleit-Struktur. Berlin, den 07.06.2019 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei