Drucksache 18 / 18 980 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Errichtung einer Transportbetonanlage nebst Umschlagplatz auf dem Gelände An der Wuhlheide 240 bis 244 und Antwort vom 30. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18980 vom 16. Mai 2019 über Errichtung einer Transportbetonanlage nebst Umschlagplatz auf dem Gelände An der Wuhlheide 240 bis 244 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Die Garbe Dienstleistungs-GmbH hat Ende 2018 bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Transportbetonanlage am Standort An der Wuhlheide 240 bis 244 beantragt. Wie ist der aktuelle Stand dieses Genehmigungsverfahrens? Antwort zu 1: Es liegen noch nicht alle Stellungnahmen der im Genehmigungsverfahren nach § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beteiligten Behörden vor, so dass noch nicht über die Genehmigung oder die Ablehnung des Antrags zu entscheiden ist. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass die Anlage nach Fertigstellung zu den 5% der größten Anlagen in Deutschland zählen würde? Antwort zu 2: Diese Einschätzung ist dem Senat bekannt. 2 Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass sich das vorgesehene Grundstück zum einen in einem erweiterten Wasserschutzgebiet befindet und sich zudem auf eine im Flächennutzungsplan als „Vorranggebiet für Luftreinhaltung“ ausgewiesene Fläche erstreckt? Welche Auswirkungen hat das auf das Genehmigungsverfahren? Antwort zu 3: Ja, die Lage des Grundstücks ist dem Senat bekannt. Die Stellungnahmen der betroffenen Fachbehörden hierzu liegen jedoch noch nicht vor. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Bezirksamt von Treptow-Köpenick von der Angelegenheit in Kenntnis gesetzt und am Verfahren beteiligt? Antwort zu 4: Die Stellungnahmeersuchen an das Stadtentwicklungsamt und das Umweltamt Treptow- Köpenick wurden am 07.02.2019 abgesandt. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, dass es sich bei der unmittelbaren Umgebung um ein Mischgebiet mit überwiegender Wohnbebauung handelt? Welchen Einfluss hat das auf das Genehmigungsverfahren? Antwort zu 5: Die Lage des Grundstücks ist dem Senat bekannt. Diese ist beim Lärmschutz und im Planungsrecht zu berücksichtigen. Der Lärmschutz kann im vorliegenden Fall mit Auflagen geregelt werden. Zum Planungsrecht liegt noch keine Stellungnahme des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick vor. Frage 6: Welche Auffassung vertreten die obere und untere Denkmalbehörde hinsichtlich des Bauvorhabens vor dem Hintergrund, dass sich in direkter Nachbarschaft die als Einzeldenkmal geschützte „Villa Frieske“ befindet? Antwort zu 6: Hierzu liegt noch keine Stellungnahme des Stadtentwicklungsamts Treptow-Köpenick vor. Frage 7: Welche konkreten Ergebnisse liegen dem Senat aus der Prüfung der zuständigen Bezirksämter für Stadtentwicklung und des Umwelt- und Naturschutzamt aktuell vor? 3 Antwort zu 7: Die Stellungnahme des Stadtentwicklungsamts liegt noch nicht vor. Vom Umweltamt wurden Anforderungen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen von den verschiedenen Anlagenteilen zu erfüllen sind, übermittelt. Hinsichtlich der Belange des Bodenschutzes auf der fraglichen, altlastenverdächtigen Fläche sind der Untersuchungsumfang und etwaiger Bodenaushub noch festzulegen. Das Naturschutzamt teilte mit, dass im Falle einer Genehmigung des Vorhabens eine Fällgenehmigung nach Baumschutzverordnung für mehrere Bäume im Uferbereich erforderlich wäre, die mit Ausgleich in Form von Ersatzpflanzungen und/oder Ausgleichsabgabe verbunden wäre. Darüber hinaus wäre der vorhandene Röhrichtbestand bei der Planung des Schiffsanlegebereichs zu berücksichtigen. Berlin, den 30.05.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz