Drucksache 18 / 18 981 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität - „Health Gym Berlin“ (III) und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18981 vom 16. Mai 2019 über Kampf gegen die Rockerkriminalität – „Health Gym Berlin“ (III) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Aktivitäten und Maßnahmen hat das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf seit 2015 bis heute unternommen, um die aufgeworfenen Fragen zur Entgegennahme und Bestätigung der Gewerbemeldung des „Health Gym Berlin“ und zu dessen tatsächlichen Angeboten und Leistungen zu klären? Zu 1.: Keine, die Aufgabe eines Ordnungsamts besteht in der Registrierung der Gewerbeanzeige gemäß §14 Gewerbeordnung. Dem Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf liegen keine Erkenntnisse vor, die eine besondere gewerberechtliche Überwachung dieser Betriebsstätte erfordern. Im genannten Bezirk gibt es derzeit mehr als 20.000 Gewerbebetriebe. Eine ständige Vorortprüfung ist hier nicht möglich und auch nicht gesetzlich vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/16082 verwiesen. 2. Gibt es eine festgeschriebene und geschützte Definition für Einrichtungen, die sich „Gesundheitszentrum“ o.ä. nennen? (Wenn ja, welche und wie werden die Leistungsangebote dieser Einrichtungen geprüft und akkreditiert?) Zu 2.: Eine gesetzlich festgeschriebene und geschützte Definition für Einrichtungen, die sich „Gesundheitszentrum“ nennen, ist weder dem Senat noch dem Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf bekannt. 3. Ist der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bekannt, dass das „Health Gym Berlin“ ein sogenanntes „Gesundheitszentrum“ sein soll? Zu 3.: Nein. 4. Welche konkreten Kriterien oder Rahmenbedingungen müssen für die Einrichtung und den Betrieb eines Gesundheitszentrums erfüllt sein? Seite 2 von 2 Zu 4.: Da “Gesundheitszentren” als solche nicht gesetzlich vorgesehen sind, können keine konkreten Kriterien oder Rahmenbedingungen als Voraussetzung für ihre Einrichtung und ihren Betrieb genannt werden. 5. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass das Gesundheitszentrum „Health Gym Berlin“ über eine Kraftfahrtzeug-Pflegestätte verfügt und aus welchen Gründen werden weder die zuständige Senatsverwaltung, noch das Bezirksamt, noch andere zuständigen Behörden diesbezüglich restriktiv tätig? Zu 5.: Seit dem 1. März 2015 ist u. a. der Betrieb einer Kraftfahrzeugpflegestätte beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gewerblich angezeigt. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Betriebsstätte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Liegt für das Jahr 2019 eine Demonstrationsanmeldung „Freedom is our religion" am „Health Gym Berlin“ vor? (Wenn ja, für welchen Termin und gab es diesbezüglich Gespräche mit der Versammlungsbehörde)? Zu 6.: Der Polizei Berlin liegt für den 14. September 2019 eine Anmeldung für eine im Internet unter dem Titel „Freedom is our religion“ beworbene Versammlung vor, die einen Ortsbezug zu der Adresse Alt-Biesdorf 29 aufweist. Der mittlerweile zum dritten Mal stattfindende Aufzug wurde bei der Versammlungsbehörde jeweils unter dem Thema „Protest gegen die Abschaffung der Vereinsfreiheit , insbesondere Änderung des § 9 Vereinsgesetz" angemeldet und dementsprechend durchgeführt. Gespräche der Versammlungsbehörde mit den Anmeldenden haben bis zum 31. Mai 2019 nicht stattgefunden. Berlin, den 11. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport