Drucksache 18 / 18 983 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Gewaltbereite Fußballfans in Berlin (III) und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18983 vom 9. Mai 2019 über Gewaltbereite Fußballfans (III) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gewaltbereite Fußballfans gibt es derzeit nach Einschätzung des Senats bei den Vereinen Hertha BSC Berlin, dem 1. FC Union Berlin sowie dem BFC Dynamo in Berlin? (Aufstellung nach Vereinen erbeten.) 2. Wie viele Personen der Kategorie B (bei Gelegenheit gewaltgeneigt) und der Kategorie C (zur Gewalt entschlossen) können hierbei welchen jeweiligen Fußballvereinen zugeordnet werden? (Aufstellung nach Vereinen erbeten.) Zu 1. und 2.: Im Sinne der Anfrage werden als „gewaltbereite Fußballfans“ die gewaltbereiten/ gewaltgeneigten (Kategorie B) und gewaltentschlossenen/gewalttätigen (Kategorie C) Personen der genannten Vereine gezählt. Aktuell sind in Berlin insgesamt 1169 Personen in die Kategorien B und C eingestuft. Nach Einschätzung des Senats sind derzeit nachfolgende Zahlen gewaltbereiter Fußballfans der jeweiligen Vereine anzuführen: Hertha, Berliner Sport-Club e.V. (Hertha BSC): Gesamt: 480 Personen; davon 420 Personen der Kategorie B und 60 Personen der Kategorie C 1. Fußballclub Union Berlin e.V. (1. FC Union Berlin): Gesamt: 390 Personen; davon 325 Personen der Kategorie B und 65 Personen der Kategorie C Berliner Fußballclub Dynamo e.V. (BFC Dynamo): Gesamt: 299 Personen; davon 198 Personen der Kategorie B und 101 Personen der Kategorie C. Seite 2 von 3 3. Wie viele Polizeibeamte wurden seit der Saison 2009/10 bis heute bei Spielen d Hertha BSC Berlin, dem 1. FC Union Berlin und dem BFC Dynamo durch Fans verletzt und/oder waren anschließend nicht diensttauglich? (Aufstellung nach Jahren und Vereinen erbeten.) Zu 3.: Für die Spielzeiten der Saison 2009/10 – 2017/18 liegen folgende Verletztenzahlen vor: 2009/10 26 verletzte Polizeidienstkräfte 2010/11 47 verletzte Polizeidienstkräfte 2011/12 52 verletzte Polizeidienstkräfte 2012/13 42 verletzte Polizeidienstkräfte 2013/14 15 verletzte Polizeidienstkräfte 2014/15 151 verletzte Polizeidienstkräfte 2015/16 49 verletzte Polizeidienstkräfte 2016/17 27 verletzte Polizeidienstkräfte 2017/18 30 verletzte Polizeidienstkräfte Eine statistische Erfassung nach Art und Schwere der Verletzung und/oder anschließender vorübergehender Dienstunfähigkeit erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. Eine nach Vereinen differenzierte Aufstellung ist mangels entsprechender Erfassung erst ab der Saison 2018/19 möglich. Der Spielbetrieb der Saison 2018/19 ist derzeit noch nicht abgeschlossen und läuft bis zum 30. Juni 2019. Eine vorläufige Auswertung (Stand 24. Mai 2019) ergab für die aktuelle Saison eine Anzahl von 88 verletzten Polizeidienstkräften. Im Zusammenhang mit Fußballspielen von Hertha BSC wurden 79 Polizeidienstkräfte und im Zusammenhang mit Fußballspielen des 1. FC Union Berlin neun Polizeidienstkräfte verletzt. 4. Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (März 2019) zu den „Hochrisiko-Spielen“ sowie die teilweise Weitergabe der Kosten für Polizeieinsätze an die Vereine? Zu 4.: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht grundsätzlich eine gerechtere Lastenverteilung im Zusammenhang mit den besonderen Aufwendungen für kommerzielle Hochrisiko-Veranstaltungen und hat die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer solchen Gebühr abgesteckt. Der Senat sieht die Weitergabe von Kosten für Polizeieinsätze an die Vereine im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit kleinerer Vereine kritisch. Es wäre außerdem wünschenswert, eine bundeseinheitliche Regelung der Inanspruchnahme von Veranstalterinnen und Veranstaltern innerhalb Deutschlands zu finden. 5. Verzichtet das Land Berlin auf die finanzielle Beteiligung der betroffenen Fußballvereine bei „Hochrisiko-Spielen“? (Wenn ja, mit welcher Begründung?) Zu 5.: Berlin fordert für Hochrisiko-Spiele bei den betroffenen Fußballvereinen keine finanzielle Beteiligung. Die Vielfalt sportlicher und kultureller Veranstaltungen ist eines der Markenzeichen Berlins in der Welt. Diese Vielfalt gilt es zu fördern und nicht zu beschränken. Es besteht unter Umständen die Gefahr der Insolvenz von nicht kommerziellen Organisationen, wie z. B. Sportvereinen, sollten die Kosten seitens der Seite 3 von 3 Veranstalter an beteiligte Vereine bzw. nicht kommerzielle Organisationen durchgereicht werden. Ein weiterer Grund ist die Schwierigkeit der Abgrenzung von kommerziellen zu nicht-kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltungen. 6. In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren wurden Vereine an den Kosten für Einsätze der Polizei Berlin bei Heim- und Auswärtsspielen beteiligt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 6.: Entfällt, da keine Kostenbeteiligung erfolgte. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport