Drucksache 18 / 18 984 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Linksextremismus in Berlin - Festnahme in der Rigaer Straße 94 im März 2018 (II) und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18984 vom 9. Mai 2019 über Linksextremismus in Berlin - Festnahme in der Rigaer Straße 94 im März 2018 (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der 41-jährige polnische Bürger M. M. (genannt „Isa“) seit dem 17.09.2018 gegen Auflagen des Gerichts verstoßen? Zu 1.: Herr M. hat nach Kenntnis des Senats nicht gegen die Auflagen des Amtsgerichts Tiergarten im Rahmen des dort erlassenen Haftverschonungsbeschlusses verstoßen. 2. Seit wann ist das Urteil vom 17.09.2018 rechtskräftig? Zu 2.: Das Urteil vom 17. September 2018 ist noch nicht rechtskräftig. Es sind Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung anhängig, die derzeit verhandelt werden . 3. Welche konkrete Rolle spielt M. M. in der linksextremistischen Szene und insbesondere im Umfeld der Rigaer Straße? 4. Handelt es sich bei M. M. um einen verurteilten Straf- und Gewalttäter welcher der linksextremistischen Szene zuzurechnen ist? Zu 3. und 4.: Die Fragen werden wegen vorrangiger Belange des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht beantwortet. 5. Was wird M. M. hinsichtlich des Vorfalls im Berliner Club „Mensch Meier“ am 30.03.2019 konkret vorgeworfen ? Zu 5.: Herr M. soll am 30. März 2019 als Sicherheitsmitarbeiter des Clubs „Mensch Meier“ Mitarbeiter des Zolls, die eine Überprüfung des Clubs vornehmen wollten, sowie Polizeibeamte, die die Zollmitarbeiter begleiteten, mit Reizgas besprüht haben. Neun Personen sollen hierbei Augen- und Atemwegsreizungen erlitten haben. Die Ermittlungen dauern an. 2 6. Waren der Clubkommission der strafrechtliche Hintergrund und die politischen Verbindungen des als Türsteher Eingesetzten bekannt, und ist es richtig, dass M. M. jahrelang Türsteher in der linksautonomen Kneipe "Kadterschmiede" war? 7. Verfügt M. M. über eine Lizenz für das Bewachungsgewerbe nach §34a GewO? Zu 6. und 7.: Die Fragen werden wegen vorrangiger Belange des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht beantwortet. Berlin, den 7. Juni 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung