Drucksache 18 / 18 986 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 09. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Beschlagnahmung von 77 Immobilien – Status Quo 2019 (II) und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 986 vom 9. Mai 2019 über Organisierte Kriminalität - Beschlagnahmung von 77 Immobilien - Status Quo 2019 (II) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Zeitraum wurden die Eigentumswohnungen und die Grundstücke (bezugnehmend auf Drucksache 18/17 897) erworben? Zu 1.: Der Erwerb erfolgte im Zeitraum zwischen 2008 und Juni 2018. 2. Wie viele Notare waren an diesem Prozess beteiligt und über welche Banken wurden die Geschäfte abgewickelt? (Aufstellung der Notare und Banken erbeten.) Zu 2.: An den Erwerbsvorgängen waren insgesamt fünfzehn Notare beteiligt, wobei ein Teil der Immobilien in Zwangsversteigerungsverfahren - ohne Notarbeteiligung - erworben wurde. Lediglich eine der Immobilien ist aufgrund eines laufenden Kredites mit einer Grundschuld zugunsten einer Bank belastet. Die Kreditaufnahme erfolgte jedoch erst nach Erwerb der Immobilie und Zahlung des überwiegenden Teils des Kaufpreises aus anderen Quellen. 3. Wie genau verteilen sich die 77 Immobilien auf Berlin und Brandenburg? (Aufstellung nach Bundesländern erbeten.) Zu 3.: Zwei Immobilien sind im Bundesland Brandenburg belegt. Die weiteren Objekte befinden sich alle in Berlin. 4. In welchen Landkreisen bzw. in welchen Städten in Brandenburg befinden sich diese Immobilien? Zu 4.: Die beiden Immobilien befinden sich in den Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Großbeeren im Landkreis Teltow-Fläming. 2 5. Inwieweit gibt und gab es in den vergangenen Jahren Anzeichen und erwiesene Fälle einer möglichen Zusammenarbeit oder gegenseitigen Begünstigungen zwischen den Hausverwaltungen und der Familie R. und welche weiteren Hausverwaltungen spielen im Bereich der Clankriminalität noch eine Rolle? (Aufstellung erbeten.) Zu 5.: Konkrete Hinweise auf eine strafrechtlich relevante Kooperation zwischen den Beschuldigten im betreffenden Verfahren und einer der an der Verwaltung der Immobilien beteiligten Hausverwaltungen haben sich bislang nicht ergeben. 6. Wie viele Datenträger konnten bei o.g. Beschlagnahmung sichergestellt werden? (Aufstellung erbeten.) Zu 6.: Es fanden mehrere Durchsuchungen statt, bei denen teilweise Mobiltelefone beschlagnahmt wurden. Weitere Auskünfte sind aufgrund der laufenden Auswertungen und weiteren Ermittlungen derzeit nicht möglich. 7. Wie hoch war die Summe des bei o.g. Beschlagnahmung sichergestellten Bargeldes? (Aufstellung nach Objekten erbeten.) Zu 7.: Es wurde kein Bargeld beschlagnahmt. 8. Haben sich Mieterinnen und Mieter der Wohnobjekte aus Verunsicherung über den Bestand ihrer Mietverhältnisse an die Staatsanwaltschaft Berlin, die Polizei Berlin oder den Mieterverein gewandt, und gibt es eine zentrale Anlaufstelle bei den Berliner Ordnungsbehörden für derartige Mieteranliegen?? Zu 8.: Es gab vereinzelt Anrufe von Mieterinnen und Mietern bei den mit dem Verfahren befassten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Staatsanwaltschaft. Die Anliegen konnten bisher alle geklärt werden. An die Polizeibehörden von Berlin sind keine Mieterinnen und Mieter der betreffenden Immobilien herangetreten. Eine zentrale Anlaufstelle bei den Berliner Ordnungsbehörden für die Unterstützung von Mieterinnen und Mietern in derartigen Situationen ist nicht eingerichtet. 9. Sind unter den 77 Immobilien sogenannte „Sportwettstätten“? (Aufstellung erbeten.) Zu 9.: In einigen Immobilien befinden sich vermietete Gewerbeeinheiten, wobei nach derzeitigem Ermittlungsstand keines der Gewerbe den Betrieb von „Sportwettstätten“ betrifft. 10. Kann noch in diesem Jahr mit einer Anklageerhebung gerechnet, und wenn ja, wann? Zu 10.: Die Ermittlungen dauern an. Eine zeitliche Prognose zu deren Abschluss ist, nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Rechtshilfeersuchen in dem entsprechenden Verfahren , nicht möglich. Berlin, den 7. Juni 2019 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung