Drucksache 18 / 18 992 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Brandschutz am Müggelturm und Antwort vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18 992 vom 21.5.2019 über Brandschutz am Müggelturm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit drei Wochen sorgen der Müggelturm und das dazu gehörige Brandschutzkonzept für Aufregung. Sind dem Senat Probleme beim Brandschutz am Müggelturm bekannt? Antwort zu 1: Das Problem einer offenbar unzureichenden Löschwasserversorgung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick am 1.3.2019 durch die Berliner Feuerwehr mitgeteilt worden. In einem Schreiben bemängelt die Feuerwehr, dass es aufgrund der örtlichen Verhältnisse, nämlich der Lage des auf dem Grundstück befindlichen Hydranten, zu erheblichen Verzögerungszeiten in der Brandbekämpfung kommen könnte und somit eine wirksame Brandbekämpfung nicht sichergestellt sei. Weiter führt die Berliner Feuerwehr aus, dass die notwendige Löschwassermenge aufgrund des Höhenunterschiedes von 55 m nicht zweifelsfrei bereit gestellt werden könne. Frage 2: Welche regelmässigen Prüfungen müssen in einer Einrichtung mit genehmigtem Brandschutzkonzept durchgeführt werden? Antwort zu 2: Technische Anlagen, wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauchabzugs- und Feuerlöschanlagen, die für den Nachweis des Brandschutzes relevant sind und im bauaufsichtlich geprüften Brandschutznachweis benannt werden, müssen gemäß § 2 der Betriebs-Verordnung wiederkehrend auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen geprüft werden. Die Erstprüfung erfolgt vor Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage 2 und dann in einem 3-Jahres-Zyklus. Nicht zu diesen sicherheitsrelevanten Anlagen gehören Hydranten zur Entnahme von Löschwasser für die Feuerwehr. Frage 3: Welche Prüfungen durch die Berliner Wasserbetriebe und/oder die Berliner Feuerwehr sind am Objekt Müggelturm, Strasse zum Müggelturm 1, 12559 Berlin mit und/oder ohne Wissen des Eigentümers durchgeführt worden? Frage 4: Welche Ergebnisse sind bei möglichen Prüfungen ermittelt worden? Antwort zu 3 und 4: Der Grundstückseigentümer hat im April 2018 die Berliner Wasserbetriebe mit der Überprüfung von zwei Unterflurhydranten beauftragt. Die Belastungsmessung des direkt am Müggelturm auf seinem Grundstück befindlichen Hydranten ergab eine zu geringe Löschwassermenge (183 l/min bei einem eingestellten Fließdruck von 2,2 bar). Die Belastungsmessung des Hydranten im Netz der Berliner Wasserbetriebe, der 55 m tiefer und 267 m entfernt liegt, ergab an der Entnahmestelle genau die geforderte Löschwassermenge vom 800 l/min bei einem eingestellten Fließdruck von 2,2 bar. Dies entspricht der im bauaufsichtlich geprüften Brandschutznachweis geforderten Löschwassermenge von 48 m³/h, der über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung stehen muss. Diese Ergebnisse lagen der Berliner Feuerwehr am 19.12.2018 vor. Frage 5: Wer ist für die Sicherstellung von ausreichendem Wasserdruck zur Löschwasserversorgung an Hydranten zuständig? Antwort zu 5: Aufgrund eines Vertrages der Berliner Feuerwehr mit den Berliner Wasserbetrieben über die Nutzung von Trinkwasser zu Löschzwecken sind die Berliner Wasserbetriebe für die Sicherstellung von ausreichendem Wasserdruck zur Löschwasserversorgung an ihren Hydranten und somit zur Sicherstellung des Grundschutzes zuständig. Frage 6: Welche Wege ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick gegangen, um ein eventuelles Problem mit der Löschwasserversorgung ohne die Androhung eines Verfahrens zur Schliessung des Müggelturms zu lösen? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass der Grundstückseigentümer gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem Sachverhalt in Form einer Anhörung konfrontiert worden ist. In dieser Anhörung hat der Eigentümer die Möglichkeit, sich zu den Tatsachen zu äußern. Im Verwaltungshandeln muss dem Anzuhörenden schon mit der Aufforderung zur Anhörung die beabsichtigte Anordnung mitgeteilt werden. Das Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Hat es von Seiten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick mit dem Eigentümer, Herrn Matthias Große, Gespräche zu möglichen Problemen beim Brandschutz gegeben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann haben diese Gespräche stattgefunden und was waren die Ergebnisse? Frage 8: Sind in nächster Zukunft Gespräche mit dem Eigentümer des Müggelturms, Herrn Matthias Große, geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 3 Antwort zu 7 und 8: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass ein persönliches Gespräch mit dem Eigentümer noch nicht stattgefunden hat, aber im Zuge des Anhörungsverfahrens vorgesehen ist. Berlin, den 6.6.19 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen