Drucksache 18 / 18 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 21. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2019) zum Thema: Barrierearmer, barrierefreier und behindertengerechter Wohnraum im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18994 vom 21. Mai 2019 über Barrierearmer, barrierefreier und behindertergerechter Wohnraum im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind mit den von ihnen übernommenen Aufgaben und Zielsetzungen ein wesentlicher Bestandteil der auf sozialen Ausgleich ausgerichteten Mieten- und Wohnungspolitik des Landes Berlin. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es abzusehen, dass barrierearme, barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen einen zunehmenden Stellenwert bei der bedarfsgerechten Wohnungsversorgung einnehmen werden. Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie sind nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Rot-Rot-Grün hat sich im Koalitionsvertrag die Aufgabe der inklusiven Stadt gesetzt. Wie viele Wohnungen im Bestand des Landes Berlin sind barrierearm, barrierefrei oder behindertengerecht (bitte nach Bezirken und Art der Freiheit aufführen)? Antwort zu 1: 2 Barrierearme, Barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin und Umland Art der Freiheit: barrierearme Wohnungen Stadtbezirk/WBG degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE SUL WBM Gesamt Charlottenburg- Willmersdorf 23 699 30 25 Friedrichshein-Kreuzberg 13 104 125 979 Lichtenberg 1 2 2.789 Marzahn-Hellersdorf 249 4 913 Mitte 546 137 21 124 182 Neukölln 276 856 Pankow 799 222 261 Reinickendorf 1.360 179 Spandau 148 246 Steglitz-Zehlendorf 26 299 Tempelhof-Schöneberg 151 822 2 710 Treptow-Köpenick 528 92 90 483 Umland 107 Gesamtergebnis 1920 2296 2289 3425 3261 1432 14623 Art der Freiheit: barrierefreie Wohnungen Stadtbezirk/WBG degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE* SUL WBM Gesamt Charlottenburg- Willmersdorf 5 Friedrichshein-Kreuzberg 1 23 8 Lichtenberg 333 30 Marzahn-Hellersdorf 80 19 135 Mitte 32 21 39 15 Neukölln 42 8 4 Pankow 186 25 12 Reinickendorf 10 Spandau 39 Steglitz-Zehlendorf 60 11 Tempelhof-Schöneberg 5 42 28 Treptow-Köpenick 125 55 133 Umland Gesamtergebnis 344 226 180 438 330 8 1526 3 Art der Freiheit: rollstuhlfahrergerechte Wohnungen Stadtbezirk/WBG degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE SUL WBM Gesamt Charlottenburg- Willmersdorf 9 3 Friedrichshein-Kreuzberg 13 1 35 Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf 46 1 Mitte 66 14 26 Neukölln 14 8 42 Pankow 2 8 Reinickendorf 26 10 Spandau 29 2 Steglitz-Zehlendorf 4 11 15 Tempelhof-Schöneberg 22 32 12 Treptow-Köpenick 30 40 2 Umland 3 Gesamtergebnis 207 28 116 110 65 526 Frage 2: Wie hat sich der Bestand der barrierearmen, barriefreien und behindertengerechten Wohnungen in den letzten zwei Jahren verändert (bitte nach Jahr und Art der Veränderung in den Bezirken aufführen)? Antwort zu 2: Die bezirkliche Veränderung der Bestände nach den o.g. Merkmalen für die Jahre 2017 und 2018 lässt sich für die Gewobag und HOWOGE wie folgt darstellen. Gewobag Bezirk/Art der Freiheit barrierearme Whg. barrierefreie Whg. rollstuhlgerechte Whg. 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Charlottenburg- Willmersdorf ⁺ 1 Friedrichshein-Kreuzberg ⁺ 1 Mitte ⁺ 18 ⁺ 1 ⁺ 4 ⁺ 21 Neukölln ⁺ 4 ⁺ 4 Pankow ⁺ 105 ⁺ 3 ⁺ 19 ⁺ 6 Spandau ⁺ 51 ⁺ 10 Steglitz-Zehlendorf ⁺ 7 ⁺ 7 Tempelhof-Schöneberg ⁺ 206 ⁺ 544 ⁺ 7 Gesamtergebnis ⁺ 276 ⁺651 ⁺35 ⁺40 ⁺11 ⁺6 4 HOWOGE Bezirk/Art der Freiheit barrierearme Whg. 2018 2017 Friedrichshein-Kreuzberg +150 Lichtenberg +632 +404 Treptow-Köpenick +241 Gesamtergebnis +757 +645 Für drei weitere WBG lässt sich die bezirkliche Veränderung der Bestände nach den o.g. Kriterien für das Jahr 2018 wie folgt darstellen: degewo Bezirk/Art der Freiheit barrierearme Whg. barrierefreie Whg. rollstuhlgerechte Whg. 2018 2018 2018 Charlottenburg- Willmersdorf ⁺ 1 Friedrichshein-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf ⁺ 34 ⁺ 57 ⁺ 10 Mitte ⁺ 96 ⁺ 32 Neukölln ⁺ 114 ⁺ 25 Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf -28 ⁺ 60 ⁺ 4 Tempelhof-Schöneberg -4 Treptow-Köpenick ⁺ 13 ⁺ 117 ⁺ 2 Umland ⁺ 1 ⁺ 1 Gesamtergebnis ⁺ 227 ⁺ 291 ⁺ 17 GESOBAU AG Bezirk/Art der Freiheit barrierearme Whg. barrierefreie Whg. 2018 2018 Marzahn-Hellersdorf ⁺ 19 Pankow ⁺ 190 ⁺ 169 Gesamtergebnis ⁺ 190 ⁺ 188 WBM Bezirk/Art der Freiheit barrierearme Whg. barrierefreie Whg. 2018 2018 Friedrichshein- Kreuzberg +2 +8 Marzahn-Hellersdorf +4 Gesamtergebnis +6 +8 5 Für die STADT UND LAND liegt eine Darstellung der bezirklichen Veränderung der Beständen für die Jahre 2017 und 2018 nicht vor. Frage 3: Welche Planungen hat der Senat, um mehr Wohnraum barrierearm, barrierefrei oder behindertengerecht umzubauen? Frage 4: Wie viele Wohnungen plant der Senat in den nächsten zwei Jahren in den Segmenten Barrierearm, Barrierefrei und Behindertengerecht zu bauen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Frage 6: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Anzahl der barrierearmen, barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen im Bestand zu erhöhen? Frage 9: Welche Maßnahmen plant der Senat, um mehr Hauseingänge barrierefrei umzubauen? Antwort zu 3, 4, 6 und 9 Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden den Bestand an barrierefreien Wohnungen in den kommenden Jahren vor allem durch Neubau weiter erhöhen. Dies ergibt sich durch die in der Bauordnung Berlin (BauO Bln) erfolgte Neuformulierung des § 50 Abs. 1 Satz 4 BauO Bln. Danach müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach § 39 Absatz 4 Satz 1 BauO Bln. erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein, wenn bis zum 31. Dezember 2019 ein Bauvorhaben gemäß § 62 BauO Bln. angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 BauO Bln. oder § 64 BauO Bln. beantragt wird; wird ab dem 01. Januar 2020 ein Bauvorhaben gemäß § 62 BauO Bln. angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 BauO Bln. oder § 64 BauO Bln. beantragt, muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. § 39 Absatz 4 BauO. Bln. bleibt unberührt. Frage 5: Wie viele Anfragen liegen bei den landeseigenen Wohnungunternehmen für barrierearme, barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen vor (bitte nach Wohnungsunternehmen aufschlüsseln)? Antwort zu 5: Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften nehmen keine systematische Erfassung der Anfragen nach barrierearmen, barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen vor. Die GESOBAU schätzt, dass die Wohnungansnachfragen hierzu bei 10 bis 15 Anfragen wöchentlich liegt. Die Gewobag geht von ca. 30 Anfragen pro Monat aus. Die WBM meldet insgesamt 310 Anfragen im Jahr 2019 bisher nach barrierefreiem und behindertengerechtem Wohnraum. 6 Frage 7: Wie viele Hauseingangsbereiche im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen sind barrierefrei zugänglich (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 7: Barrierefreie Hauseingänge im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen Stadtbezirk/WBG degewo GESOBAU* Gewobag HOWOGE** SUL WBM Charlottenburg-Willmersdorf 120 45 66 Friedrichshein-Kreuzberg 82 31 671 Lichtenberg 2 3 6 Marzahn-Hellersdorf 180 59 Mitte 211 17 4 3.716 Neukölln 82 7 25 Pankow 30 65 47 32 Reinickendorf 38 126 49 Spandau 81 Steglitz-Zehlendorf 69 1 2 Tempelhof-Schöneberg 119 49 10 Treptow-Köpenick 300 7 72 157 Gesamtergebnis 1233 208 324 405 174 4642 *Bei der GESOBAU sind sowohl Hauseingänge im Bestand als auch barrierefreie bzw. barrierearme Zugänge in Neubauprojekten zusammengefasst. ** Die HOWOGE hat eine Gesamtzahl an barrierefreien Wohnungen gemeldet. Frage 8: Wie viele Hauseingänge sind in den Jahren 2017 und 2018 im Bestand barrierefrei umgebaut worden? Antwort zu 8: Die degewo prüft nach Bedarf und Mieterbitten den Umbau der Hauseingänge. In den vergangenen Jahren konnten dadurch einige Hauseingänge barrierefrei gestaltet werden. Bei der GESOBAU sind in den Jahren 2017 und 2018 keine Hauseingänge barrierefrei nach DIN 18040-2 umgebaut worden. Bei der Gewobag wurden in den letzten zwei Jahren 41 Hausaufgänge durch Umbau barrierefrei. Bei der HOWOGE sind insgesamt 9 barrierefreie Hauseingänge umgebaut worden. Bei der SuL ist 1 Hauseingang barrierefrei umgebaut worden. Berlin, den 7. Juni 2019 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen