Drucksache 18 / 18 997 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Zaun & Wirtschaftlichkeitsberechnung - Wie weiter beim Spreepark? und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18997 vom 22.05.2019 über Zaun und Wirtschaftlichkeitsberechnung – Wie weiter beim Spreepark? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Grün Berlin GmbH um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in den Antworten zu den Fragen 5 bis 12 wiedergegeben. Frage 1: Zu welchen Ergebnissen kommen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für folgende öffentliche Berliner Parks: a. Großer Tiergarten, b. Volkspark Rehberge, c. Monbijoupark, d. Park am Buschkrug, f. Volkspark Friedrichshain? Antwort zu 1: Für die genannten öffentlichen Grünanlagen liegen keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor. 2 Frage 2: Teilt der Senat uneingeschränkt die Auffassung, dass öffentliche Parks notwendiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind? Antwort zu 2: Ja, der Senat teilt uneingeschränkt die Auffassung, dass öffentliche Parks notwendiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Frage 3: Zählen Vergnügungsparks nach Ansicht des Senats zur öffentlichen Daseinsvorsorge (bitte begründen)? Antwort zu 3: Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Vergnügungsparks anzulegen bzw. vorzuhalten. Frage 4: Benötigt Berlin nach Ansicht des Senats einen öffentlich betriebenen Vergnügungspark (bitte begründen)? Antwort zu 4: Auch wenn im Spreepark weiterhin das Riesenrad betrieben werden soll, handelt es sich hier um keinen Vergnügungspark. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe des Senats, einen Vergnügungspark bereit zu stellen. Frage 5: Wenn es sich aus Senatssicht beim Spreepark um keinen Vergnügungspark handelt: Worum handelt es sich dann, und worin genau besteht der Unterschied? Antwort zu 5: Gemäß Flächennutzungsplan Berlin 2016 handelt es sich bei der Fläche des ehemaligen Spreeparks um eine „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil“ mit Nutzungszweck „Freizeitpark“. Gemäß des sich derzeit in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplans 9-7 „Spreepark“ soll die Fläche als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Kunst- und Kulturpark“ festgesetzt werden. Der Betrieb eines Vergnügungsparks mit Instandsetzung aller ehemaligen Fahrgeschäfte ist - auch auf der Grundlage des partizipativ-erarbeiteten Rahmenplans - nicht vorgesehen. 3 Frage 6: Zu welchem Ergebnis führte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Internationale Gartenausstellung vorab? Wie groß ist die Übereinstimmung dieser Ex-ante-Betrachtung mit dem tatsächlichen Ergebnis (bitte um tabellarische Gegenüberstellung der einzelnen Posten)? Antwort zu 6: Der Durchführungshaushalt in Höhe von 40 Millionen Euro wurde mit einem tatsächlichen Aufwand (Stand: 05/2019) in Höhe von rund 39 Millionen deutlich unterschritten. Überdies wurden rund 19 Millionen Euro durch Einnahmen refinanziert. Folglich ergibt sich ein Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Berlin 2017 in Höhe von rund 20 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt Berlin. Darüber hinaus wurden die Baukosten (u.a. Investitionskosten aus GRW-Mitteln und Stadtumbau-Ost-Mitteln) im dafür vorgesehenen Budget eingehalten bzw. sogar unterschritten. Frage 7: Wird es eine Ex-ante-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Spreepark geben? Falls ja, welche Nutzungsformen und Betreibermodelle werden in diese einfließen (bitte Szenarien detailliert aufführen)? Antwort zu 7: Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Spreepark wird derzeit erarbeitet. Inhalt ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Machbarkeit hinsichtlich des Rahmenplans u.a. auch unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen und nicht-monetären Aspekte. Die Untersuchung der Nutzungsformen ist bereits mit der vorliegenden partizipartiverarbeiteten Rahmenplanung erfolgt. Die Untersuchung möglicher Betreibermodelle (z.B. gastronomische Betriebe) ist noch Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird gemäß der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) im Verlauf des Projektes fortgeschrieben. Für den Gesamtbetrieb wird die landeseigene Grün Berlin zuständig sein. Frage 8: Wann soll diese in Auftrag gegeben werden und wird dies durch Ausschreibung oder durch Vergabe passieren? Antwort zu 8: Die Beauftragung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgte am 27.03.2019. Die Vergabe erfolgte, entsprechend der Vergabeverordnung (VgV), auf der Grundlage eines europaweiten Verhandlungsverfahrens. 4 Frage 9: Werden die Eröffnung und der Betrieb des in der Rummelsburger Bucht angedachten “Coral World” in die Berechnungen einbezogen und wenn ja, erhofft sich der Senat Synergien durch die Kopplung von Tourismusangeboten? Antwort zu 9: Das Projekt „Coral World“ ist nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Spreeparks. Frage 10: Welchen Einfluss wird die derzeitige zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Spreepark auf die Szenarien der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen haben? Antwort zu 10: Zwischenergebnisse der zweiten Phase des Beteiligungsverfahrens fließen laufend in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein. Grundlage der laufenden Beteiligung ist die vorliegende partizipativ-erarbeitete Rahmenplanung. Frage 11: In welcher Reihenfolge werden Beteiligungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt? Antwort zu 11: Die zweite Phase des Beteiligungsverfahrens und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden zeitgleich (iterativer Prozess) durchgeführt. Frage 12: Wie löst der Senat den Widerspruch auf, dass parallel zum derzeitigen Beteiligungsverfahren rund um den Spreepark bereits an einem Bebauungsplan gearbeitet wird? Antwort zu 12: Die vorliegende partizipativ-erarbeitete Rahmenplanung bildet die Grundlage zur Erstellung des Bebauungsplans für den Spreepark sowie für das laufende Beteiligungsverfahren. Eine Vertiefung der partizipativ-erarbeiteten Rahmenplanung durch die zweite Phase des Beteiligungsverfahrens steht dementsprechend nicht im Widerspruch zur Erstellung eines Bebauungsplans. Berlin, den 11.06.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz