Drucksache 18 / 18 999 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2018 (II) und Antwort vom 08. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18999 vom 22. Mai 2019 über Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2018 (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder mit Behinderungen wurden zum Stichtag 31.12.2018 in Berliner Kitas und in Tagespflege gefördert (bitte aufgliedern nach Eigenbetrieben und freien Trägern und differenziert nach Bezirken darstellen, Tagespflege bitte gesondert aufführen)? 2. Wie hoch ist der Anteil der inklusiv in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geförderten Kinder mit Behinderungen, gemessen an der Gesamtzahl der Kinder mit Behinderungen in Berliner Familien in der betreffenden Altersgruppe bis zum Schuleintritt (bitte Betreuungsquote nach Bezirken und getrennt nach Kitas und Tagespflegestellen ausweisen)? 3. Wie viele der Kinder mit Behinderungen in Berliner Kitas bzw. Tagespflege hatten zum Stichtag 31.12.2018 einen Förderstatus gemäß § 16 (1) der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG)? 4. Wie viele der Kinder mit Behinderungen hatten zum Stichtag 31.12.2018 einen Förderstatus gemäß § 16 (2) der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG)? Zu 1 bis 4.: Am 31.12.2018 wurden berlinweit insgesamt 8.055 Kinder mit Behinderung im Alter von 0- bis 7 Jahren integrativ in öffentlichen und öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen betreut. Davon 6.729 Kinder mit Förderbedarf nach § 16 Absatz 1 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und 1.326 Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf nach § 16 Absatz 2 VOKitaFöG. Als Datenquelle dient das KiTA-Fachverfahren der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ). Die Verteilung auf die Altersstufen für Berlin insgesamt ist der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. - - 2 Tabelle 1: Betreuung von Kindern mit Behinderung in Berliner Kindertageseinrichtungen nach Alter und Förderstatus zum 31.12.2018 Quelle: ISBJ-KiTA-Fachverfahren, Stand: 31.12.2018 – Festschreibungen Alter Kita-Kinder Gesamt §16 (1) KitaFöG TYP A §16 (2) KitaFöG TYP B Summe §16 (1) u. §16 (2) 0 bis unter 1 Jahr 350 0 0 0 1 bis unter 2 Jahre 19.823 111 22 133 2 bis unter 3 Jahre 29.190 304 88 392 0 bis unter 3 Jahre 49.363 415 110 525 1 bis unter 3 Jahre 49.013 415 110 525 3 bis unter 4 Jahre 32.809 830 175 1.005 4 bis unter 5 Jahre 33.839 1.649 309 1.958 5 bis unter 6 Jahre 32.412 2.093 367 2.460 6 bis unter 7 Jahre 10.792 1.657 334 1.991 7 Jahre und älter 161 85 31 116 3 bis unter 6 Jahre 99.060 4.572 851 5.423 0 bis unter 6 Jahre 148.423 4.987 961 5.948 0 bis unter 7 Jahre 159.215 6.644 1.295 7.939 Berlin Gesamt 159.376 6.729 1.326 8.055 Die Verteilung auf die einzelnen Bezirke kann der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Betreuung von Kindern mit Behinderung in Berliner Kindertageseinrichtungen nach Bezirk und Förderstatus zum 31.12.2018 Quelle: ISBJ-KiTA-Fachverfahren, Stand: 31.12.2018 - Festschreibungen Bezirk Kita-Kinder Gesamt §16 (1) KitaFöG TYP A §16 (2) KitaFöG TYP B Summe §16 (1) u. §16 (2) Mitte 15.414 701 123 824 Friedrichshain-Kreuzberg 13.153 398 83 481 Pankow 21.772 589 162 751 Charlottenburg-Wilmersdorf 10.978 356 83 439 Spandau 9.463 468 126 594 Steglitz-Zehlendorf 11.675 388 91 479 Tempelhof-Schöneberg 13.528 655 136 791 Neukölln 13.669 701 91 792 Treptow-Köpenick 12.281 530 107 637 Marzahn-Hellersdorf 12.891 664 105 769 Lichtenberg 13.997 565 94 659 Reinickendorf 10.555 714 125 839 Berlin Gesamt 159.376 6.729 1.326 8.055 - - 3 Zum 31.12.2018 wurden 67 Kinder mit individuellem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung in Kindertagespflegeangeboten betreut. Eine Differenzierung nach Status gemäß § 16 VOKitaFöG ist für in Kindertagespflege betreute Kinder über ISBJ nicht möglich. Der Anteil der Kinder mit Behinderungen, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen, an der Gesamtzahl der behinderten Kinder in Berliner Familien kann nicht ermittelt werden, da Daten zur Grundgesamtheit (= Gesamtanzahl von Kindern mit Behinderungen in Berliner Familien) nicht vorliegen. 5. Wie viele Kinder mit Behinderungen wurden zum Stichtag 31.12.2018 gemäß § 16 (§) der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in besonderen Gruppen gefördert (bitte Träger der besonderen Angebote mit entsprechender Platzkapazität und Belegungszahlen nennen)? Zu 5.: Zum Stichtag 31.12.2018 wurden laut ISBJ 80 Kinder mit Behinderung in besonderen Gruppen gefördert. Diese Gruppen können an einer regulären Kindertageseinrichtung angegliedert sein oder als eine eigenständige Sonderkindertageseinrichtung (SoKi) fungieren . In jedem Fall entspricht das Platzangebot der Platzbelegung. Die Träger sowie die Bezirke der Standorte können der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Anzahl belegte Plätze besonderer Gruppen für Kinder mit Behinderungen nach Bezirk und Träger zum 31.12.2018 Quelle: Quelle: ISBJ-KiTA-Fachverfahren, Stand: 31.12.2018 - Festschreibungen Bezirk Name Träger belegte/angebotene Plätze Friedrichshain-Kreuzberg Autismus Deutschland Vereinigung zur Förderung von Menschen mit Autismus Landesverband Berlin e.V. 8 Charlottenburg-Wilmersdorf Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. 2 Steglitz-Zehlendorf Autismus Deutschland Vereinigung zur Förderung von Menschen mit Autismus Landesverband Berlin e.V. 8 Steglitz-Zehlendorf Cooperative Mensch eG 17 Steglitz-Zehlendorf Thomas-Haus Berlin e.V. 45 Gesamt 80 6. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die einen besonders intensiven Betreuungsbedarf haben, der mit den bisherigen Personalzuschlägen bzw. Förderangeboten nicht ausreichend gedeckt werden kann? Zu 6.: Hierzu liegt keine belastbare Datenlage vor. - - 4 7. Wie ist der Stand der Umsetzung des politischen Anspruchs, für Kinder, die eine besonders intensive Betreuung benötigen, einen neuen Förderstatus einzuführen? Was ist vorgesehen? Zu 7.: Die Einführung eines neuen Status mit zusätzlicher Personalausstattung für Kinder, die eine besonders intensive Betreuung benötigen, wurde geprüft. Unter Einbeziehung ausgewiesener Expertinnen und Experten sollten differenzierte Erkenntnisse über die Tragfähigkeit des bestehenden inklusiven Systems der Kindertagesbetreuung als Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung gewonnen werden. Im Ergebnis der Analyse wurde empfohlen, die gute inklusive Infrastruktur der Kindertagesbetreuung mit ineinander greifenden quantitativen und qualitativen Maßnahmen bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Leitgedanke war, die inklusive Teilhabe an frühkindlicher Bildung für Kinder, die die eine besonders intensive Betreuung benötigen, durch flexiblere passgenauere Förderung zu ermöglichen und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung und Teilhabe einzulösen . Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde in Ergänzung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der individuellen Förderung für Kinder mit Behinderung, der systematische Ausbau eines flankierenden Unterstützungssystems mit heilpädagogischer Expertise für Eltern und Kitas empfohlen. Der entsprechende Ergebnisbericht befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. 8. Wie viele Erzieher/innen wurden zum Stichtag 31.12.2018 zusätzlich für die Förderung von Kindern mit Behinderungen gemäß § 16 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in den Kitas eingesetzt? Zu 8.: Gemäß den Personalzuschlägen nach § 16 Absatz 1 und Absatz 2 VOKitaFöG wurde, bezogen auf die Vertragszahlen zum 31.12.2018, zusätzliches Fachpersonal im Umfang von 1.682,25 Vollzeitäquivalenten für Kinder mit Förderbedarf sowie im Umfang von 663,00 Vollzeitäquivalenten für Kinder mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf finanziert. 9. Kann der Bedarf an besonders qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal für die individuelle Frühförderung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Tagespflege gedeckt werden bzw. wie hoch ist der Fehlbedarf an Fachpersonal gemäß § 16 Absatz 4 VOKitaFöG und was wird getan, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen? Zu 9.: Laut Statistik der Kinder und Jugendhilfe waren zum Stichtag 01. März 2018 berlinweit rd. 300 Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Hochschulabschluss) sowie rd. 430 Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Fachschule) in Berliner Kindertageseinrichtungen tätig. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit über den Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Zielberuf Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik gibt Hinweise auf eine derzeit in Berlin bestehende hohe Nachfrage nach Fachkräften mit entsprechender Spezialisierung. Die durchgängig hohe Nachfrage an Fachkräften mit heilpädagogischer Expertise bzw. Facherzieherinnen und Facherziehern für Integration wird von Trägern der Kindertageseinrichtungen bestätigt. In der Regel benötigen die Fachkräfte zunächst eine grundständige - - 5 Ausbildung zur Erzieherin, zum Erzieher. Insofern sind diese Berufsgruppen in Maßnahmen zur allgemeinen Fachkräftegewinnung einbezogen. 10. Wie wird sich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf die pädagogische Arbeit in Kitas und Tagespflegestellen auswirken? Was ist diesbezüglich geplant und was wird sich ändern, um Kinder mit Behinderungen noch besser zu fördern? 11. Wie werden die Bezirke, Kitaträger, Interessenvertretungen der Eltern und andere Beteiligte und Betroffene in die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bereich der vorschulischen Förderung einbezogen? Zu 10 und 11.: Im Land Berlin ist die Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen im Landesrecht (Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Kindertagesförderungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sowie im Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege verankert und flächendeckend umgesetzt. Damit entspricht die inklusive Systematik der Kindertagesbetreuung grundsätzlich den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes. Demzufolge werden direkte Folgen für die pädagogische Arbeit in den Kitas und Kindertagespflege zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwartet. Gleichwohl fordert das Bundesteilhabegesetz dazu auf, das System der integrativen Förderung in Kindertageseinrichtungen unter dem Gesichtspunkt der passgenauen und flexibleren Hilfe für Kinder mit Behinderung kontinuierlich zu fokussieren und qualitativ weiter zu entwickeln. In einem ersten Schritt wurde zur Begleitung des Qualitätsentwicklungsprozesses eine ressortübergreifende Unterarbeitsgruppe „Integration und BTHG in Kita“ unter dem Dach der „Arbeitsgruppe Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen“ (AG QVTAG) eingerichtet, die im 2. Schritt den Einbezug von Interessenvertretungen der Eltern und anderen Beteiligten und Betroffenen vorsieht. Berlin, den 8. Juni 2019 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie