Drucksache 18 / 19 000 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Brychcy (LINKE) vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Berufseinstiegsbegleitung – Bilanz und Perspektiven und Antwort vom 01. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Franziska Brychcy (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19000 vom 22. Mai 2019 über Berufseinstiegsbegleitung - Bilanz und Perspektiven ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Das Programm der Berufseinstiegsbegleitung wurde umfassend von der Bundesagentur für Arbeit betreut. Sie hat sich direkt mit den Schulen in Verbindung gesetzt, Bedarfe abgefragt und Träger mit der Durchführung betraut. 1.) Wie bewertet der Senat den Erfolg der Berufseinstiegsbegleitung im Hinblick auf das Erreichen von Schulabschlüssen, beruflicher Orientierungen und den Übergang in Ausbildung? Zu 1.: Der Senat folgt in seiner Bewertung den Ergebnissen der Evaluation (Forschungsbericht 453 ISSN 0174-4992 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2015) des Vorhabens, dass dieses Vorhaben im Wesentlichen seine Ziele nicht erreicht. Dies trifft insbesondere für die Phase nach Abgang von der Schule und dem Übergang in Ausbildung zu. Die Übertragung der Verantwortung für den Bildungserfolg von Jugendlichen auf Träger lenkt von der Kernaufgabe von Schule ab, sich um die Anschlussorientierung ihrer Jugendlichen zu kümmern. Darüber hinaus ist dies auch aufgrund der Deckelung der Plätze kein systematischer Ansatz und ist vom Engagement der Einzelschule abhängig. 2 2.) Wie viele Schüler*innen wurden im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung im Land Berlin in den einzelnen Schuljahren betreut (bitte nach Schuljahren getrennt und geschlechtsspezifisch ausweisen)? Zu 2.): Die vorliegenden Statistiken der Bundesagentur lassen keine Auswertungen nach Schuljahren zu. Im Schuljahr 2018/19 waren zuletzt 1.044 Plätze im Angebot. 3.) An wie vielen Schulen des Landes Berlin wurde die Berufseinstiegsbegleitung angeboten (bitte bezirklich ausweisen)? Zu 3.): Bezirk Schulen Steglitz-Zehlendorf 5 Tempelhof-Schöneberg 6 Neukölln 10 Treptow-Köpenick 4 Reinickendorf 5 Spandau 7 Charlottenburg-Wilmersdorf 6 Pankow 8 Friedrichshain-Kreuzberg 8 Mitte 8 Lichtenberg 4 Marzahn-Hellersdorf 16 4.) Wie viel Fachpersonal war und ist aktuell im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung im Land Berlin für dieses Angebot eingesetzt (bitte nach Schuljahren ausweisen)? Zu 4.): Eine vollständige Übersicht ist nicht bekannt. Die Anzahl der von einem Berufseinstiegsbegleiter bzw. –begleiterin betreuten Teilnehmenden soll nach §49 SGB III den Schlüssel 1:20 nicht übersteigen. 5.) Wie viele Schüler*innen konnten wegen fehlender Teilnehmer*innenplätze nicht an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen (bitte nach Schuljahren ausweisen)? Zu 5.): Eine vollständige Übersicht ist nicht bekannt. Insbesondere kann der Bedarf an den Schulen, die nicht teilgenommen haben, nicht abgeschätzt werden. Nach Aussage der Bundesagentur ist davon auszugehen, dass der Bedarf an den teilnehmenden Schulen gedeckt wurde. 3 6.) Entspricht es den Tatsachen, dass die bisher erfolgte Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung aus ESF-Mitteln des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit nicht weitergeführt wird, weil die ESF-Mittel des Bundes nicht weiter zur Verfügung stehen? Wenn ja, was bedeutet dies für das Angebot der Berufseinstiegsbegleitung in Berlin? Zu 6.): Die ESF-Mittel des Bundes stehen für die Kofinanzierung nicht weiter zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit ist an einer Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung interessiert und ist bereit, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50% an der Förderung beteiligen. 7.) Welche Planungen gibt es seitens des Senats, die Berufseinstiegsbegleitung auch künftig in welchem Umfang (Platzzahlen) und ab welchem konkreten Zeitpunkt fortzuführen? Zu 7.): Im Moment wird dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt. 8.) Wenn eine Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung nicht vorgesehen ist: Welche Alternativangebote sind geplant? Zu 8.): Im Rahmen des Landeskonzeptes für Berufs- und Studienorientierung ist für eine nahezu identische Zielgruppe das Instrument des Praxislernens angelegt. Hierfür stehen ca. 900 Plätze zur Verfügung. Mit Einführung des BSO-Teams ist eine enge Verzahnung mit der Jugendberufsagentur gegeben. Entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote stehen dort zur Verfügung. Bei Übertritt in Ausbildung stehen den Jugendlichen Unterstützungssysteme wie ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung zur Seite. Das Instrument Einstiegqualifizierung bietet darüber hinaus ein niederschwelliges Übergangsangebot in Ausbildung. Mit Überführung des Schulversuches Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) werden für die Jugendlichen, die nicht direkt in Ausbildung übergehen, systematische Begleitung geboten, um sie direkt in Ausbildung zu überführen. 9.) Wie hoch sind bei Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung im bisherigen Umfang die jährlichen Kosten, wenn das Land Berlin sich an der Finanzierung beteiligt, und wo werden diese Mittel im Haushaltsplan veranschlagt? 4 Zu 9.): Bei einer Gesamtzahl von zuletzt 1.000 Teilnehmenden ergäbe sich ein Bedarf an Finanzmitteln, der mit einer Summe von ca. 600.000 € in 2019 startet und auf ca. 8.000.000 € in 2023 anwächst. Berlin, den 1. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie