Drucksache 18 / 19 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Begrünung von Straßenbahngleisen und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 001 vom 20. Mai 2019 Begrünung von Straßenbahngleisen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Straßenbahngleise in Berlin sind noch nicht begrünt? Antwort zu 1: Hierzu teilt die BVG mit: „Das Berliner Straßenbahnnetz hat eine Ausdehnung von ca. 196 km. Davon liegen ca. 118 km auf besonderem Bahnkörper, also nicht in Straßenfahrbahnen. Von diesen 118 km sind schätzungsweise 1/3, also ca. 39 km begrünt. Eine detaillierte Auflistung aller nicht begrünten Streckenabschnitte liegt nicht vor.“ Frage 2: Warum sind sie noch nicht begrünt? Frage 3: Was ist zu tun, damit sie begrünt werden? 2 Antwort zu 2 und 3: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine nachhaltige Begrünung von Gleisen erfordert grundsätzlich einen anderen Gleisaufbau. Die Überarbeitung bestehender Anlagen kann dann vorgenommen werden, wenn das Gleis auch aus anderen Gründen grundhaft erneuert werden muss. Die Begrünung von Gleisanlagen wird i.d.R. mit Fördermitteln realisiert und dort umgesetzt, wo zum Beispiel wegen der umliegenden Bebauung ein positiver Effekt für Anwohnerinnen und Anwohner entsteht.“ Frage 4: Wann werden sie begrünt? Antwort zu 4: Gleise werden begrünt, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz