Drucksache 18 / 19 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) vom 20. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Reinigung der Mazetstraße in Französisch Buchholz (13127 Berlin) und Antwort vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Torsten Hofer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19002 vom 20.05.2019 über Reinigung der Mazetstraße in Französisch Buchholz (13127 Berlin) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu den Fragen um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wer ist für die Straßenreinigung in der Mazetstraße in Französisch Buchholz, 13127 Berlin, zuständig (bitte ggf. getrennt aufschlüsseln, falls es unterschiedliche Zuständigkeiten für die beiden Straßenseiten gibt)? Antwort zu 1: Die Mazetstraße in Französisch Buchholz ist überwiegend eine öffentliche Straße in der Baulast des Landes Berlin. Auf der nördlichen Straßenseite gibt es einen Straßenteil, bestehend aus den Parktaschen, den zwischenliegenden Baumscheiben und dem dahinter verlaufenden Gehweg (Flurstücke 425, 387, 446 und 454) der nicht öffentlich gewidmet ist und sich im Gemeinschaftseigentum von Anliegerinnen und Anliegern dieser Straße befindet . Bei diesem Straßenteil handelt es sich um eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes. Für die Reinigung des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenlandes sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig. Für die Reinigung der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenflächen sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer selbst zuständig. 2 Frage 2: Wer ist in der Mazetstraße für den Winterdienst sowie für die Beseitigung von Streusplitt zuständig (bitte ggf. aufschlüsseln für beide Straßenseiten)? Antwort zu 2: Für den Winterdienst auf den Gehwegen auf beiden Straßenseiten sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Für Winterdienstmaßnahmen auf der Fahrbahn einschließlich der Weiterführung der Gehwege über die Fahrbahn an Straßeneinmündungen sind die BSR zuständig. Für die Beseitigung von Streugut auf den öffentlichen Straßenteilen sind die BSR zuständig . Für die Beseitigung von Streugut auf den Privatstraßenflächen sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer zuständig. Frage 3: Wie oft wird die Mazetstraße gereinigt, einschließlich der Gehwege, der Parktaschen, des Grünstreifens und der Baumscheiben (bitte ggf. getrennt aufschlüsseln nach Straßenseiten)? Antwort zu 3: Nach den Regelungen der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen sind die öffentlichen Straßenteile der Mazetstraße dem Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4 zugeordnet und werden einmal wöchentlich von den BSR gereinigt. Die Straßenteile der Mazetstraße, die eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs darstellen , sind nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ebenfalls ordnungsmäßig zu reinigen. Gemäß der o. a. Verordnung müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer diese Straßenteile ebenfalls einmal wöchentlich reinigen. Frage 4: An wen müssen sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie sich über die unzureichende Straßenreinigung auf beiden Straßenseiten beschweren möchten (Kontaktdaten, bitte ggf. aufschlüsseln für beide Straßenseiten )? Antwort zu 4: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe teilen hierzu mit: „Das Service-Center der BSR beantwortet montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern unter der Telefonnummer 030 7592-4900. Weiterhin nimmt die BSR schriftliche Fragen, Kritik oder Lobe über das Online-Kontaktformular (https://www.bsr.de/kontakt-19938.php) auf der Website der BSR (https://www.bsr.de/) rund um die Uhr entgegen. Ein weiterer Eingangskanal für schriftliche Anfragen stellt die E-Mail-Adresse der BSR-Kundenberteuung kundenbetreuung@bsr.de dar. 3 Kunden der BSR haben zudem die Möglichkeit, sich mittels Kunden-, Rechnungs- und Vertragskontonummer im Kundenportal der BSR (https://kundenportal.bsr.de/) zu registrieren und so auf alle für die Rechnungslegung relevanten Kundendaten zuzugreifen und Änderungswünsche der Rechnungsadresse, der Bankverbindungen oder der Abfallleistungen mitzuteilen.“ Beschwerden über die Reinigung des Privatstraßenanteils sind an das Ordnungsamt Pankow zu richten. Berlin, den 03.06.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz