Drucksache 18 / 19 003 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 15. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – noch einmal die Bergmannstraße und Antwort vom 06. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19003 vom 15. Mai 2019 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg - noch einmal die Bergmannstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Mitteln finanziert der Senat die Umsetzung der Maßnahmen zur Testphase Begegnungszone Bergmannstraße? Antwort zu 1: Die Maßnahme, welche Teil des Modellprojektes 5 (Begegnungszonen) der Fußverkehrsstrategie für Berlin ist, wird vollständig aus dem Titel 52122 „Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs“ finanziert. Dieser ist Teil des Haushaltsplanes von Berlin für die Haushaltsjahre 2018/2019 (Einzelplan 07, „Umwelt, Verkehr und Klimaschutz“; Kapitel 0730 „Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Verkehr -“). Frage 2: An welche Bedingungen ist die Finanzierung geknüpft? Frage 3: Spielt die Dauer der Testphase für die Finanzierung eine Rolle? 2 Antwort zu 2 und 3: Grundlage für die Bewilligung der im o. g. Haushaltstitel eingestellten Mittel, ist ein Monitoring der Umsetzung. Dieses soll die Zielerreichung des Modellprojektes 5 (Begegnungszonen) insgesamt nachweisen. Die Ergebnisse der Evaluation der Testphase stellen einen unabdingbaren Teil dieses Monitorings dar. Um die Wirksamkeit der Testphase fachlich korrekt evaluieren zu können, ist u. a. eine verkehrliche Vorher-Nachher-Untersuchung erforderlich. Der entsprechende Untersuchungszeitpunkt der Vorher- und Nachher-Untersuchung muss jeweils vergleichbare verkehrliche Bedingungen aufweisen (z. B. Jahreszeit, keine Schulferien, Berücksichtigung von Baustellen und Umleitungen etc.). Somit ist für die Nachher- Untersuchung der Testphase ein Zeitpunkt nach der Fertigstellung der Lärmsanierungsmaßnahmen in der Friesenstraße notwendig (vollständige Verkehrsfreigabe), um hier vergleichbare verkehrliche Bedingungen im umgebenden Netz als Grundlage für die Evaluierung zur Verfügung zu haben. Frage 4: Muss der Bezirk bei frühzeitiger Beendigung der Testphase einen Teil des bewilligten Betrages an den Senat zurückbezahlen? Frage 5: Wenn ja, in welcher Höhe muss der Bezirk Mittel an den Senat zurückbezahlen? Frage 6: Wenn ja, auf welcher (rechtlichen) Grundlage muss der Bezirk Mittel an den Senat zurückbezahlen? Antwort zu 4 bis 6: Die Mittel wurden dem Bezirk bei Kapitel 0730, Titel 52122 auf einem Unterkonto zur auftragsweisen Bewirtschaftung zweckgebunden zur Verfügung gestellt, sie wurden nicht an den Bezirk ausgezahlt. Im Falle einer frühzeitigen Beendigung der Maßnahme müssen rechtliche Verpflichtungen, die der Bezirk eingegangen ist, aus diesen Mitteln erfüllt werden. Lediglich die nicht für die Maßnahme gebundenen Mittel, die nicht mehr entsprechend der Zweckbindung einsetzbar wären, würden dem Bezirk nicht mehr zur Verfügung stehen. Berlin, den 6. Juni 2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz