Drucksache 18 / 19 004 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Öffentliche Auftragsvergabe Berlin – Teil III und Antwort vom 04. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19004 vom 22. Mai 2019 über Öffentliche Auftragsvergabe Berlin – Teil III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In seiner Beantwortung zur schriftliche Anfrage DS 18/18272 verweist der Senat von Berlin darauf, dass im Rahmen der Einführung der elektronischen Vergabe keine Vorgaben zur Einführung zentraler Vergabestellen gemacht hat. 1) Wie beurteilt der Senat die Bedeutung einer einheitlichen Durchführung einer Öffentlichen Auftragsvergabe durch die öffentliche Berliner Verwaltung? 2) Wie stellt der Senat sicher, dass eine einheitliche Durchführung der Verfahrensgrundsätze des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sichergestellt / gewährleistet ist? 3) Mit welchen Maßnahmen würde der Senat einer einheitlichen Durchführung der Verfahrensgrundsätze sicherstellen? Zu 1. bis 3.: Die Sicherstellung einer einheitlichen Durchführung der Vergabe öffentlicher Aufträge ergibt sich zum einem aus § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) einschließlich der Ausführungsvorschiften zu § 55 LHO sowie aus der Anwendung des bundes- bzw. landeseinheitlichen Vergaberechts. Darüber hinaus hat der Senat Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben zur öffentlichen Auftragsvergabe erlassen, z.B. die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) oder die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die einschlägigen Vorschriften und Hinweise sind auf den jeweiligen Web- Portalen hinterlegt: Vergabeservice Berlin (www.berlin.de/vergabeservice) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/vergabe/index.shtml) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (https://www.berlin.de/senuvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/) 2 Die Vergabestellen werden zudem durch Newsletter der für Vergaberecht zuständigen Senatsverwaltungen über Neuerungen auf dem Laufenden gehalten. Die Verwaltungsakademie bietet Schulungen zur öffentlichen Auftragsvergabe an. Darüber hinaus werden den Vergabestellen der unmittelbaren Landesverwaltung sowie der überwiegenden Zahl der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentliche Rechts des Landes Berlin einheitliche Formulare vorgegeben, auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin. Wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 18/18272 erläutert, sind in den Berliner Verwaltungen (unmittelbare Landesverwaltung) keine Vorgaben zur Einführung zentraler Vergabestellen im Hinblick auf Pflichtangaben, Durchführung und Kontrolle öffentlicher Aufgaben sowie zur finanziellen und personellen Ausstattung gemacht wurden. 4) Bezugnehmend auf DS 18/18272 wird darauf verwiesen, dass den Senats- und Bezirksverwaltungen zur Einführung der elektronischen Vergabe zentrale Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Leistungen bestanden in sog. Rundschreiben sowie einer Bekanntmachungs- und Vergabeplattform. Wann wurden diese Rundschreiben herausgegeben und wann wurde diese Plattform eingeführt? 5) Wer gibt in welcher Verantwortung diese Rundschreiben heraus und welchen Ressorts wird diese Vergabeplattform geführt und gepflegt? Zu 4. und 5.: Die elektronische Vergabeplattform Berlin (www.vergabe.berlin.de) ist seit 2002 in Betrieb; sie wurde unter der Federführung der für Bauen zuständigen damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ursprünglich für die Vergabe von Bauleistungen konzipiert und wurde seitdem kontinuierlich zur Vergabe auch anderer Leistungen weiterentwickelt sowie für weitere Vergabestellen des Landes Berlin bzw. für andere öffentliche Auftraggeber geöffnet. Die Anwendung der elektronischen Vergabe war jedoch bis zum 18.10.2018 freiwillig. Vergabeverfahren nach EU- Vergaberecht sind seit dem vorgenannten Zeitpunkt grundsätzlich im elektronischen Wege durchzuführen. Der Senat ist jedoch bestrebt, die obligatorische elektronische Vergabe flächendeckend ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer ) einzuführen. Die Beschäftigten in den zentralen Vergabestellen werden im Umgang mit der elektronischen Vergabeplattform geschult. Im Verlauf der Einführung und Weiterentwicklung der Vergabeplattform wurden diverse Rundschreiben durch die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen u.a. auch in Zusammenarbeit mit der für Vergaberecht über Lieferund Dienstleistungen zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe herausgegeben. Die aktuellen Rundschreiben sind u.a. im Vergabeservice (https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rundschreiben/) hinterlegt. Berlin, den 04.06.2019 In Vertretung Christian R i c k e r t s .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe