Drucksache 18 / 19 006 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 16. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2019) zum Thema: Schusswaffen in Berlin und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19006 vom 16. Mai 2019 über Schusswaffen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele registrierte Schusswaffen befanden sich in Berlin vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2018 in privatem Besitz? Bitte nach Jahren listen. Zu 1.: Seit dem 1. Januar 2013 registrieren die Waffenbehörden von Bund und Ländern den privaten Besitz von Schusswaffen und Waffenteilen im Nationalen Waffenregister (NWR). Auf Grundlage der im NWR gespeicherten Daten kann der Senat nachfolgende Angaben zu den in Berlin registrierten Waffen und Waffenteilen machen, jeweils zum Stichtag 31. Dezember. Für das Jahr 2013 liegen dem Senat nur die Daten zum Stichtag 31. Januar 2013 vor. Nach dem Start des NWR 2013 erfolgte 2014 eine Veränderung der Statistik, sodass ein Vergleich mit den Daten von 2013 mit den folgenden Jahren insoweit nicht möglich ist. Über Vergleichsdaten für die Jahre 2008 bis 2012 verfügt der Senat nicht; diese sind auch nicht retrograd recherchierbar. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 46.027 45.302 46.471 47.479 49.002 50.290 2. Wie viele registrierte Schusswaffen zur Berufsausübung gab es in den Jahren von 2008 bis 2018 in Berlin? Bitte nach Jahren listen. Zu 2.: Das NWR kennt den Status „Schusswaffen zur Berufsausübung“ nicht. Zur Beantwortung der Frage wurde daher auf die im NWR erfassten Bedürfnisgründe „Sachverständige “, „Bewachungsunternehmen“ und „besondere Gefährdung“ zurückgegriffen . Aus der Rubrik „besondere Gefährdung“ wurden für die hiesige Berechnung nur Firmen und sonstige Institutionen berücksichtigt, die nicht über eine Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) verfügen, aber dennoch bewaffnete Schutzaufga- Seite 2 von 3 ben wahrnehmen. Auf die Erläuterungen zur NWR-Statistik in Frage 1 wird zudem Bezug genommen. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 578 548 571 571 547 650 3. Wie viele registrierte Schusswaffen bei Behörden gab es in den Jahren von 2008 bis 2018 in Berlin ? Bitte nach Jahren listen. Zu 3.: Die erfragten Schusswaffen werden nicht alle retrograd statistisch auswertbar erfasst . Allerdings kann mitgeteilt werden, dass bei den Berliner Behörden im Jahr 2019 33.853 Schusswaffen vorhanden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erhebung kein einheitlicher Stichtag zugrunde gelegt werden konnte. 4. Bei wie vielen Straftaten wurden vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2018 Schusswaffen verwendet? Bitte nach Jahren listen. Zu 4.: Jahr Straftaten mit Schusswaffe 2008 994 2009 985 2010 986 2011 878 2012 901 2013 794 2014 671 2015 647 2016 595 2017 596 2018 650 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 5. In wie vielen Fällen der unter Punkt 4 benannten Straftaten befanden sich die Schusswaffen im legalen Besitz der Täter? Zu 5.: Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. 6. Wie oft wurden im Zeitraum 2008 bis 2018 Widerrufsverfahren zum Entzug von Genehmigungen zum Waffenbesitz durchgeführt, weil die Besitzer die Waffen missbräuchlich eingesetzt haben? Zu 6.: Widerrufe waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ausschließlich zahlenmäßig statistisch erhoben. Eine Differenzierung nach dem jeweiligen Widerrufsgrund erfolgt dabei nicht. Seite 3 von 3 7. Wie hat sich die Zahl der Gewaltdelikte und Schusswaffenmissbräuche in Berlin seit dem Jahr 2008 entwickelt? Zu 7.: Jahr Gewaltdelikte mit Schusswaffe 2008 577 2009 537 2010 518 2011 485 2012 466 2013 391 2014 304 2015 325 2016 247 2017 237 2018 242 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 8. Wie haben sich die Diebstähle von legalen Waffen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Bitte nach Jahren listen. Zu 8.: Auf die Erläuterungen zur NWR-Statistik in Frage 1 wird Bezug genommen. Zum Status „als gestohlen gemeldet“ bzw. „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ liegen dem Senat folgende Zahlen vor: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 7 35 61 71 113 122 Der Status „als gestohlen gemeldet“ bzw. „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ bedeutet, dass diese Waffen z.B. durch Diebstahl oder Raub den Besitzenden abhandengekommen sind. Der Status „als gestohlen gemeldet“ wurde in 2018 im Nationalen Waffenregister umbenannt in „als abhandengekommen durch Straftat gemeldet“. Anzumerken ist zudem, dass sich der NWR-Statistik nur entnehmen lässt, wann der Verlust der Waffe(n) im Register erfasst wurde. Der tatsächliche Verlust einer Waffe kann daher zeitlich vor der Erfassung im NWR stattgefunden haben. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport