Drucksache 18 / 19 008 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 22. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) zum Thema: Herrichtung ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße als Gedenkstätte für alle und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19008 vom 22. Mai 2019 über Herrichtung ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße für alle ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie weit ist die Herrichtung des ehemaligen Polizeigefängnisses Keibelstraße als Gedenkstätte vorangeschritten ? 2. Wann wird das gesamte Gebäude als Gedenkstätte zugänglich sein und eröffnet? 4. Ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auch für den Aufbau und den Betrieb der Gedenkstätte , die das gesamte ehemalige Polizeigefängnis umfassen soll, verantwortlich? Falls nein, welche Senatsverwaltung ist ansonsten zuständig für Aufbau und Betrieb der Gedenkstätte? (Falls es sich um mehrere Senatsverwaltungen handeln sollte, bitte differenziert nach Verantwortungsbereichen angeben.) 5. Sind gemäß des Beschlusses 18/677 des Abgeordnetenhauses die konzeptionellen Vorarbeiten für die Gedenkstätte abgeschlossen und die notwendigen Planungsunterlagen für eine denkmalgerechte Sanierung erstellt? Welche Senatsverwaltung ist gegenwärtig mit diesem Vorgang befasst? 7. Welche Senatsverwaltung ist aktuell mit dem ehemaligen Polizeigefängnis und dem Aufbau der Gedenkstätte befasst? (Falls es sich um mehrere Senatsverwaltungen handeln sollte, bitte differenziert nach Verantwortungsbereichen angeben.) 2 Zu 1., 2., 4., 5. und 7.: Das Verfahren zur Klärung der Federführung für den Betrieb des Erinnerungsortes Keibelstraße ist in der Mitteilung zur Kenntnisnahme (MzK) vom 27.02.2018 – Drucksache 18/0891 - beschrieben und wurde bislang termingerecht umgesetzt: Im Jahr 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein fachkundiges Gremium berufen, das eine Empfehlung aussprechen soll, die „Grundlage für eine politische Richtungsentscheidung zum Charakter des Erinnerungsortes“ sein kann. Laut o.g. MzK ist „in diesem Zusammenhang (…) zu klären, welche Senatsverwaltung den Ausbau des Erinnerungsortes federführend übernimmt“. Erst dann soll auf dieser Basis eine „Fachkommission mit der Erarbeitung einer Konzeption für den Umgang und Ausbau des Ortes als Erinnerungsort“ berufen werden. Das o.g. fachkundige Gremium wurde unter Einbindung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa einberufen, hat mehrfach getagt und wird zum Sommer 2019 die o.g. Empfehlung formulieren, auf deren Basis dann die Federführung zu entscheiden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Federführung bei der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie. Planungsunterlagen für eine denkmalgerechte Sanierung können erst dann erstellt werden, wenn die Empfehlungen des fachkundigen Gremiums und ein Senatsbeschluss zu deren Umsetzung vorliegen. 3. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für den Lernort im 1. OG des ehemaligen Polizeigefängnisses zuständig ist? Zu 3.: Ja. 6. Welche Senatsverwaltung hat zur denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes oder zumindest zu Planungszwecken Mittel für den Haushalt 2020/21 angemeldet? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie äußert sich nicht zu den laufenden Haushaltsverhandlungen. Berlin, den 7. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie