Drucksache 18 / 19 011 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) zum Thema: Aktivitäten von TeenSTAR Deutschland in Berlin und Antwort vom 01. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Ines Schmidt (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19011 vom 23. Mai 2019 über Aktivitäten von TeenSTAR Deutschland in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die inhaltliche Verfahrensweise und personelle Struktur von TeenStar Deutschland? Zu 1.: Keine. 2. Ist dem Senat eine länderübergreifende Zusammenarbeit von TeenStar Österreich mit TeenStar Deutschland bekannt? Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt? Zu 2.: Hierzu hat der Senat keine Erkenntnisse. 3. Gab es Anfragen von Berliner Schulen zur Einschätzung des Vereins TeenSTAR Deutschland an den Senat und wenn ja, welche Einschätzung wurde mitgeteilt? Zu 3.: Nein. - - 2 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Aktivitäten des Vereins TeenSTAR Deutschland in Berlin bzgl. der letzten fünf Jahre (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und Schule)? Zu 4.: Keine. 5. Erhielt der Verein TeenSTAR Deutschland für die in Frage 3 benannten Aktivitäten Fördermittel (wenn ja, bitte nach Jahr, Ort und Schule aufgliedern sowie Fördersumme und Förderrichtlinie angeben)? Zu 5.: Nein. 6. Plant der Senat, zukünftige Aktivitäten des Vereins TeenSTAR Deutschland in Berlin zu unterbinden und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht er dafür? Zu 6.: Der Senat sieht derzeit keinen Anlass für ein entsprechendes Vorgehen. Berlin, den 1. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie