Drucksache 18 / 19 012 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2019) zum Thema: Schluss mit dem Budenzauber auf dem Alexanderplatz! und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19012 vom 23. Mai 2019 über Schluss mit dem Budenzauber auf dem Alexanderplatz! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die zahlreichen Sondernutzungen auf dem Alexanderplatz – vom Oktoberfest über den Weihnachtsmarkt, bis hin zu sonstigem über das Jahr verteilten Budenzauber – vor dem Hintergrund der beabsichtigten Stärkung des öffentlichen Raumes, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulicharchitektonischen Qualität? Antwort zu 1: Städtebauliche Konzepte können sich grundsätzlich auf die Genehmigungsfähigkeit oder Ablehnung von Anträgen auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis auswirken. Zuständige Genehmigungsbehörde für die Sondernutzungen auf dem Alexanderplatz ist das Bezirksamt Mitte von Berlin. Senatsseitig wurde eine Bewertung der vom Bezirksamt Mitte von Berlin erlaubten Sondernutzungen nicht vorgenommen. 2 Frage 2: Wie bewertet der Senat die Erkenntnisse aus der Anhörung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen vom 14. November 2018, wonach die Sondernutzungen auf dem Alexanderplatz als problematisch eingeschätzt werden? Antwort zu 2: Es wurde in der oben genannten Anhörung lediglich darauf verwiesen, dass eine häufige Sondernutzung durch Buden für die angestrebte städtebauliche Aufwertung des Alexanderplatzes nicht hilfreich sei. Im Hinblick auf die Zuständigkeit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt mit: „Die problematische Einschätzung basiert überwiegend auf der Sichtweise der Polizei als Sicherheitsbehörde. Insbesondere unter dem Aspekt der intensiven Kontrolle von Auflagen und Nebenbestimmungen während des Aufbaues, im Verlauf der Veranstaltung, beim Abbau und bei der Reinigung der Sondernutzungsflächen hat das Straßen- und Grünflächenamt seit 2017 kontinuierlich die Begleitung und Evaluierung der Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz sowie anderen repräsentativen Flächen des Bezirkes sichergestellt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Veranstalter ein gewachsenes Bewusstsein für die hohen Sicherheitsanforderungen, die Außenwirkung der jeweiligen Veranstaltung sowie die Anforderungen an die Ordnung und Sauberkeit des Platzes entwickelt haben. Damit einher ging eine signifikante Verbesserungen der Organisation und der Durchführung der Veranstaltungen.“ Frage 3: Trifft die Aussage des Bezirksbürgermeisters von Mitte, Herrn von Dassel, zu, dass das Berliner Straßengesetz, in dem Sondernutzungen über eine Soll-Regelung und Abwägung erlaubt werden sollen, tatsächlich geändert werden muss, um für den Alexanderplatz Buden generell zu untersagen oder stellt nicht vielmehr ein Alexanderplatz ohne Buden bereits ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer akzeptablen Erscheinung des öffentlichen Raumes dar, wodurch die Erlaubnis von Buden auch mit dem derzeit in Kraft befindlichen Berliner Straßengesetz grundsätzlich nicht erteilt werden müsste? Antwort zu 3: Gemäß § 11 Absatz 2 Berliner Straßengesetz soll die Erlaubnis nach Absatz 1 in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann. Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. Eine generelle Untersagung aller Sondernutzungen ist daher schwierig. Allerdings hat das Bezirksamt Mitte von Berlin bereits verbindliche Festlegungen für Sondernutzungen im Bezirk Mitte, zum Beispiel in § 10 für Veranstaltungen (Positiv- /Negativkatalog – PNK), https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-undgruenflaechenamt /strassenverwaltung/strassen-und-gruenflaechenamt-mitte-fachbereichstrassenverwaltung -sondernutzungen-245328.php - beschlossen, welche Sondernutzungen zugelassen werden können und unter welchen Auflagen und Nebenbestimmungen das gilt. Im PNK sind unter anderem Orte hinsichtlich der 3 Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen beziehungsweise unterschiedlich stark eingeschränkt. Für den Alexanderplatz gilt nach dem PNK die Maßgabe, dass für maximal 120 Tage im Jahr Veranstaltungen zugelassen werden, damit der Alexanderplatz auch mit seinen Freiräumen erlebbar bleibt. Diese Obergrenze galt bisher für die reinen Veranstaltungstage. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin steht es sowohl hinsichtlich der Anzahl der Tage als auch der Anforderungen an Sondernutzungen frei, Sondernutzungen weiter zu reduzieren. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat hierzu mitgeteilt, im ersten Schritt auch die Auf- und Abbautage in die Obergrenze der Veranstaltungstage inkludieren zu wollen. Frage 4: Wird das 50-jährige Jubiläum der Weltzeituhr in diesem Jahr am 30. September angemessen begangen werden können und dafür das Oktoberfest weichen? Antwort zu 4: Dem Senat sind keine Planungen zur Feier des Jubiläums der Weltzeituhr bekannt. Das Bezirksamt Mitte teilt mit: „Es liegt bisher von keinem Veranstalter ein Antrag für ein Jubiläums-Format -50 Jahre Weltzeituhr- vor. Der Antrag für das Oktoberfest 2019 ist fristgemäß gestellt worden. Nach Kenntnis des Straßen- und Grünflächenamtes sind kleinere Aktivitäten für das Jubiläum innerhalb der benachbarten Sparkassen-Räume geplant und in Absprache mit dem Veranstalter kann eine Fläche innerhalb des Oktoberfestes für gegebenenfalls weitere Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.“ Frage 5: Wie haben sich die Einnahmen aus Sondernutzungs-Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz für den Bezirk Mitte in den letzten drei Jahren entwickelt? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt mit: „Im Rahmen der genehmigten Sondernutzungen diverser Veranstaltungsformate wurden folgende Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren erzielt: 2016: 470.000 € 2017: 450.000 € 2018: 430.000 €. Es kann mit durchschnittlichen jährlichen Einnahmen von 450.000 € kalkuliert werden, da die Abweichungen überwiegend aus kalendarisch vorgegebenen Veranstaltungszeiten für den Weihnachtsmarkt resultieren.“ 4 Frage 6: Würde der Senat dem Bezirk Mitte die Einnahmeausfälle bei grundsätzlicher Versagung von Sondernutzungen auf dem Alexanderplatz kompensieren, etwa durch eine so genannte Basiskorrektur? Antwort zu 6: Sondernutzungsgebühren sind grundsätzlich von Basiskorrekturen ausgeschlossen. Berlin, den 11.06.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz