Drucksache 18 / 19 015 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 25. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) zum Thema: „Überblick“ zur Organisierten oder bandenmäßigen Kriminalität arabischstämmiger Gruppierungen und Antwort vom 05. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19015 vom 25. Mai 2019 über „Überblick“ zur Organisierten oder bandenmäßigen Kriminalität arabischstämmiger Gruppierungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt oder gab es (von wann/bis wann?) einen „Überblick“ – idealerweise ein Lagebild im Sinne der PDV 100 – zum Phänomenbereich der Organisierten oder bandenmäßigen Kriminalität arabischstämmiger Gruppierungen, sog. „Clans“ bei der Polizei Berlin? Zu 1.: Das Landeskriminalamt Berlin fertigt seit 2008 alljährlich einen polizeiinternen Bericht „Qualifizierte Kriminalität im Zusammenhang mit arabischstämmigen Gruppierungen“. jeweils für das zurückliegende Jahr. Dieser sogenannte „Phänomenbezogene Jahresrückblick“ dient der Information der Amts- und Behördenleitung sowie als behördeninternes Steuerungsinstrument und ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. 2. Falls nicht zentral, gibt es einen solchen in einzelnen Polizeidirektionen oder -abschnitten? Wenn ja, seit wann und in welchen? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Falls jeweils ja, wie lautet/lauten diese in der am 25.05.2019 aktuellen Fassung im Wortlaut? (Ggf. entweder diesen Teil als VS oder analog zur Anfrage 18/17937 nach § 50 Abs. 2 beantworten) Zu 3.: Bei dem genannten Jahresrückblick handelt es sich um eine Zusammenstellung polizeilicher Statistiken und Erkenntnisse, die in ihrer Gesamtheit Bezug zu zum Teil vertraulich erlangten Erkenntnissen nehmen, polizeiliche Arbeitsweisen offenlegen bzw. Rückschlüsse auf kriminalstrategisches und -taktisches Vorgehen zulassen und somit eine Einstufung als „VS – NfD“ erforderlich machen. Die Preisgabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse des Landes an einer wirksamen Bekämpfung von Kriminalität und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Die Veröffentlichung dieser Informationen Seite 2 von 2 würde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken in einem gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten, in dem typischerweise von Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle Kreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Daher folgt nach der gemäß Art. 45 Abs. 1 Verfassung von Berlin gebotenen Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und gegenläufigen öffentlichen Belangen von Verfassungsrang – wie hier dem Staatswohl in Gestalt der Funktionsfähigkeit der Straftatenverhütung und Strafverfolgung, dass eine zur Veröffentlichung bestimmte Beantwortung der Anfrage ausscheidet. Daher wird der angefragte, aktuell vorliegende Phänomenbezogene Jahresrückblick 2017 „Qualifizierte Kriminalität im Zusammenhang mit arabischstämmigen Gruppierungen“ gesondert übersandt. Berlin, den 5. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport