Drucksache 18 / 19 028 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) zum Thema: Nicht verfügbar? – Kapazitäten der Berliner Flüchtlingsunterkünfte und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19028 vom 23. Mai 2019 über Nicht verfügbar? - Kapazitäten der Berliner Flüchtlingsunterkünfte ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Anmerkung des Abgeordneten: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat in einer Antwort auf eine entsprechende Bürgeranfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin die beigefügte Auflistung aller Flüchtlingsunterkünfte in Berlin nach Kapazität, belegten Plätzen und verfügbaren Plätzen zusammengestellt. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass die sich aus der Differenz ergebenden nicht belegbaren Plätze aus mehreren Fallkonstellationen resultieren, unter anderem notwendigen baulichen Tätigkeiten oder dem Vorhalten von Platzreserven für den Freizug von Unterkünften. 1. Welches ist - jeweils gesondert für jede einzelne der 65 Unterkünfte - der sachliche Grund dafür, dass die (in der letzten Spalte der Tabelle ausgewiesene) Zahl 'verfügbarer Plätze' niedriger ist als diejenige Zahl, die sich ergibt, wenn die Zahl "belegte Plätze" von der Zahl "Kapazität" abgezogen wird? 2. Welche Senatsverwaltung ist dafür verantwortlich, dass in 65 von 88 Flüchtlingsunterkünften 3077 der rechnerisch verfügbaren 5885 Plätzen nach Auskunft des LAF nicht zur Verfügung stehen. 3. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin, dass 52,3 Prozent der rechnerisch verfügbaren 5885 Plätze nicht zur Verfügung stehen? 4. a) Wie bewertet der Senat diesen Zustand und b) welche entscheidenden Gründe sieht er für diesen Zustand? Zu 1. bis 4.: Die Differenz aus der Kapazität einer Unterkunft und den belegten Plätzen ergibt die freien Plätze. Diese werden unterteilt in nicht belegbare Plätze und verfügbare Plätze, die tatsächlich für eine Belegung zur Verfügung stehen. Gründe für nicht belegbare Plätze sind: Bauliche Maßnahmen durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) oder die Betreiberin/den Betreiber (je nach Vertragskonstellation): Das Objekt wird saniert 2 bzw. den Bedarfen entsprechend umgebaut – darum sind die Räume, welche saniert bzw. umgebaut werden, nicht nutzbar; Belegungsstopp aufgrund der bevorstehenden Schließung einer Unterkunft: Ca. 4 bis 8 Wochen bevor eine Unterkunft geschlossen wird, erfolgt keine weitere Belegung mehr, es wird jeder dort untergebrachten Person eine neue Unterkunft zugewiesen; Vorhaltung für bevorstehenden Umzug: Sofern eine Unterkunft geschlossen werden muss, werden in den Unterkünften, in die die Personen umziehen, die benötigten Plätze reserviert, damit am Tag des Umzugs alle benötigten Plätze zur Verfügung stehen. Diese Plätze stehen dann nicht für eine anderweitige Belegung zur Verfügung; nicht passgerechte Belegung: Wenn z. B. ein Vier-Personen-Zimmer mit einer dreiköpfigen Familie belegt ist, bleibt der vierte Platz frei, ist aber nicht belegbar, da es der Familie nicht zugemutet werden kann, mit einer unbekannten Person in einem Zimmer zu leben. Auf der anderen Seite kommt es auch zu Überbelegungen, z. B. wenn ein Säugling mit im Zwei-Personen-Zimmer der Eltern lebt. Belegungsstopp aus gesundheitlichen Gründen: Sofern bei einer Person in einer Unterkunft eine ansteckende Krankheit festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, dass das Gesundheitsamt eine weitere Belegung freier Plätze untersagt, um die Gesundheit weiterer Mitbewohnender nicht zu gefährden. Es wird deutlich, dass die Gründe für die Nicht-Belegbarkeit von Plätzen zum Teil nicht im Einflussbereich des Senats liegen, z. B. bei der Ansteckung mit Krankheiten. Zum anderen ist das Reservieren von Plätzen für den reibungslosen Ablauf von Umzügen notwendig und sinnvoll. Die Anzahl der nicht belegbaren Plätze wird täglich durch die Betreiberinnen und Betreiber gemeldet und ist sehr volatil. Eine Erfassung der Gründe für die Nicht- Belegbarkeit erfolgt hierbei nicht platzgenau. In vielen Fällen liegen mehrere verschiedene Gründe innerhalb einer Unterkunft vor. Die nicht belegbaren Plätze stehen in der Regel nur temporär nicht zur Verfügung. Je nach vertraglicher Grundlage erfolgt in einigen Fällen eine Vergütung für die nicht belegbaren Plätze an die Betreiberin oder den Betreiber, in anderen Fällen nicht. Eine gesonderte Erfassung der gezahlten Vergütungen für nicht belegbare Plätze erfolgt nicht. Wie aus der beigefügten Auflistung hervorgeht, waren zu diesem Zeitpunkt ca. 11 % der Kapazität nicht belegbar. Dies ist zum einen durch erforderliche bauliche Maßnahmen bedingt. Vorrangig die in den Jahren 2015 und 2016 kurzfristig in Betrieb genommenen Immobilien weisen einen umfänglichen Sanierungs- bzw. Instandhaltungsbedarf auf. Es wurde eine Vielzahl von Objekten in Betrieb genommen, welche nicht originär für die Nutzung als Unterkunft bestimmt waren. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage bei Bauunternehmen, Planungsbüros etc. stellt die zügige Durchführung von Baumaßnahmen eine große Herausforderung dar. Das Portfolio der Objekte für die Flüchtlingsunterbringung befindet sich weiterhin in einem Konsolidierungsprozess. Provisorisch hergerichtete Bestandgebäude und temporäre Lösungen wie Tempohomes und Containerbauten sollen durch nachhaltige Objekte ersetzt werden. Der Senat sieht insbesondere in dem Bau und der Inbetriebnahme sogenannter Modularer Unterkünfte (MUF) einen Weg, die bauliche Situation der für die Unterbringung von Geflüchteten genutzten Unterkünfte zu verbessern und gleichzeitig in der Nachnutzung Wohnraum zu schaffen. 3 Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, wird es durch die erforderlichen Schließungen von Unterkünften und Umzüge regelmäßig Kontingente von Plätzen geben, die freigehalten werden müssen. Berlin, den 11. Juni 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales