Drucksache 18 / 19 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker, Bettina König, Joschka Langenbrinck, Tino Schopf und Dr. Clara West (SPD) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) zum Thema: Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“: Im Schneckentempo für mehr saubere Kieze und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Franziska Becker (SPD), Frau Abgeordnete Bettina König (SPD), Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD, Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) und Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19030 vom 23.05.2019 über Aktionsprogramm "Sauberes Berlin": Im Schneckentempo für mehr saubere Kieze Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann und in welchem Rahmen wird die App „Ordnungsamt Online“ gemäß Parlamentsbeschluss (Drs. 18/1103) endlich stärker beworben, damit noch mehr Berlinerinnen und Berliner die App zur niedrigschwelligen Meldung von Missständen nutzen? Antwort zu 1: Die App „Ordnungsamt Online“ wird bereits sehr erfolgreich von den Berliner Bürgerinnen und Bürgern genutzt und ist aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell. Dies belegen auch die stetig steigenden Nutzerzahlen. In 2016 gab es ca. 125.000 Meldungen, in 2017 gab es insgesamt 175.599 Meldungen, 2018 waren es 207.589. Mit Stand April 2019 sind bereits 70.372 Meldungen eingegangen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird die App „Ordnungsamt Online“ beworben und darauf verwiesen. 2 Frage 2: Wurde die angekündigte Prüfung der Fristverkürzung und Preissenkungen für die kostenpflichtige Abholung von Sperrmüll durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) bereits abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? Antwort zu 2: Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Termin für den Abschluss der Prüfung steht noch nicht fest. Frage 3: Wie gestalten sich aktuell die Öffnungszeiten der einzelnen Recyclinghöfe der BSR und wann setzen Senat und BSR den Parlamentsbeschluss (Drs. 18/1103) inkl. Haushaltsmittel um, indem die Öffnungszeiten endlich bedarfsgerecht ausgeweitet werden? Antwort zu 3: Die Recyclinghöfe Berliner Straße und Behmstraße sind geöffnet von: Montag 09:00 bis 19:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 19:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 19:00 Uhr Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr Samstag 07:00 bis 14:30 Uhr Alle weiteren 13 Recyclinghöfe sind geöffnet von: Montag 07:00 bis 17:00 Uhr Dienstag 07:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 07:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag 09:30 bis 19:30 Uhr Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr Samstag 07:00 bis 15:30 Uhr Über eine Anpassung bzw. Ausweitung der Öffnungszeiten einzelner Recyclinghöfe ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Gespräch mit den BSR. Siehe auch Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wann wurden bzw. werden von Senat und BSR endlich gemäß Parlamentsbeschluss (Drs. 18/1103) innovative Möglichkeiten für die Sperrmüllsammlung geprüft? Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist mit den BSR dazu im Gespräch. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 3 Frage 5: Weshalb führen Senat und BSR kostenlose Sperrmüll-Abholtouren nicht wieder ein? Antwort zu 5: Nach Ansicht der BSR, die der Senat teilt, können Sperrmüllsammeltage nur dann funktionieren, wenn sie in einem klar abgrenzbaren Gebiet erfolgen und die Durchführung durch verantwortliche Stellen eng begleitet wird (Ordnungsämter, Kiezinitiativen etc.), sowohl im Vorfeld als auch im Nachgang solcher Sperrmülltage. Offene Straßensammlungen sind nicht zielführend, da die Gefahr von illegalen Ablagerungen im Umfeld massiv gesteigert wird. Eine grundsätzlich kostenfreie Sperrmüllabfuhr würde zu einer Erhöhung der Müllgebühren für alle Haushalte führen und somit auch diejenigen belasten, die ihren Sperrmüll selbst zu einem der 15 Recyclinghöfe der BSR bringen. Im Übrigen wird auf Antwort zur Frage 2 und 4 verwiesen. Frage 6: Wann und in welchem Rahmen erhöht die BSR die Anzahl der Mülleimer im öffentlichen Raum (inkl. Grünund Waldflächen) nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt Wien halb so groß an Fläche und Einwohnern wie Berlin ist, jedoch über doppelt so viele Mülleimer im öffentlichen Raum verfügt? Antwort zu 6: Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass sie die Anzahl der Papierkörbe nach Bedarf kontinuierlich optimiert. Sie ist in den letzten Jahren entsprechend gewachsen. Auf den Grün- und Waldflächen, für die die BSR momentan im Rahmen des Pilotprojekts „Grün“ verantwortlich sind, wurde die Anzahl der Papierkörbe in Abstimmung mit den Bezirken signifikant erhöht. Entsprechend gut sind nach Angaben der BSR die Qualitätsergebnisse bei diesen Grün- und Waldflächen (sowohl nach Bürgerbefragungen als auch nach unabhängigen Qualitätsmessungen). Für alle anderen Grün- und Waldflächen sind nicht die BSR, sondern die Bezirke zuständig. Wien hatte im Jahr 2018 ca. 20.000 Papierkörbe1, in Berlin sind es laut der BSR im Moment etwa 23.500. Frage 7: Wann führt die BSR eine App ein, mit deren Hilfe Berlinerinnen und Berliner den nächsten Mülleimer, die Recyclinghöfe mit Öffnungszeiten und weitere wissenswerte Informationen rund um Dienstleistungen der BSR schnell und einfach finden können? Antwort zu 7: Bereits seit 2011 hat die BSR eine eigene App. Sie ist sowohl über den Apple Store als auch über Android kostenlos downloadbar. Knapp 80.000 User in Berlin nutzen bereits heute die BSR App, etwa 700 kommen derzeit jeden Monat dazu. Neben den Abfuhrterminen bietet die App auch eine Übersicht zu den Recycling-Höfen (Adressen, Annahmespektrum, Öffnungszeiten), den Glascontainern im öffentlichen Straßenland, zum Tausch- und Verschenkmarkt, zur Sperrmüllabfuhr und viele weitere Informationen. Die App wird laufend optimiert. 1 Jahresbericht 2018 MA 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark der Stadt Wien, S. 26, https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/service/publikationen/pdf/jahresbericht-2018.pdf 4 Die BSR haben mitgeteilt, dass eine Übersicht zu den Papierkörben im Stadtgebiet nicht mit vertretbaren Aufwänden abbildbar sei. Papierkörbe haben keinen genau definierten Ort (z. B. der Papierkorb an der Laterne steht etwa 20 Meter entfernt von der Kreuzung) und sie unterliegen einer stetigen Anpassung, da die BSR sie nach Bedarf immer wieder versetzen. Im Innenstadtbereich (wo häufig die größten Sauberkeitsprobleme anzutreffen sind), befindet sich laut der BSR in der Regel immer ein Papierkorb in Sichtweite. Frage 8: Wie viele der 102 VZÄ, die die Bezirke über das Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“ erhalten, sind bereits in welchen Bezirken in den Ordnungsämtern (OA) und dem bezirklichen Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) besetzt, wie viele sind jeweils unbesetzt, wann werden die noch offenen Stellen in den jeweiligen Bezirken besetzt und wie verteilen sich die 102 VZÄ jeweils auf die einzelnen Bezirke? Antwort zu 8: Aufteilung der bereits erfolgten und Zeitpunkt der geplanten Einstellungen der 102 zusätzlichen VZÄ (Stand: 29. Mai 2019) Bezirk Erfolgte Zuteilung der VZÄ Bereits erfolgte Einstellungen (Anzahl Mitarbeiter) Zeitpunkt der geplanten Einstellung der noch offenen Stellen Charlottenburg- Wilmersdorf 9 0 Dezember 2019 Friedrichshain- Kreuzberg 11 11 entfällt Lichtenberg 6 2 III. Quartal 2019 Marzahn- Hellersdorf 5 5 entfällt Mitte 12 1 1.6.19 = 4 MA 1.8.19 = 2 MA Neukölln 11 11 entfällt Pankow 9 5 4 Stellen ab 1.8.19 Reinickendorf 8 8 entfällt Spandau2 6 0 Spätestens III/2019 Steglitz-Zehlendorf 8 8 entfällt Tempelhof- Schöneberg3 9 0 III. Quartal 2019 Treptow-Köpenick 8 8 entfällt Summe 102 59 43 2 und 3 Stand: 28. März 2019 5 Frage 9: Wann endlich werden gemäß Parlamentsbeschluss (Drs. 18/1103) das Regelverwarngeld und das Regelbußgeld bei Verstößen gegen das Berliner Kreislauf- und Abfallgesetz sowie gegen das Berliner Straßenreinigungsgesetz (Kotbeutelpflicht) erhöht und wie wird sich diese Erhöhung konkret ausgestalten? Antwort zu 9: Im Sinne des „Aktionsprogramms Sauberes Berlin: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt“ (Drs 18/1397) und der „Gesamtstrategie Saubere Stadt“ (Drs. 18/0700 - II.B.93) wurde die „Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ vom 15.05.1990, zuletzt geändert am 07.04.1998 überarbeitet und neu gefasst. Die Regelverwarn- und Regelbußgelder des Sachbereichs Abfallwirtschaft und Straßenreinigung sind in diesem Zusammenhang erhöht worden. Bei der „Allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“ handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die gemäß § 6 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) vom Senat zu erlassen ist. Derzeit befindet sich die Vorlage im hausinternen Zeichnungsverfahren bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Frage 10: Wann legt der Senat endlich seinen Entwurf zur Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes vor, um die 2016 eingeführte Hundekotbeutelpflicht gemäß § 8 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 6 StrReinG durch eine Vorzeigepflicht zu ergänzen, um die Kotbeutelpflicht rechtssicherer zu machen? Antwort zu 10: Derzeit wird die Notwendigkeit weiterer Änderungen des Straßenreinigungsgesetzes geprüft. Im Anschluss wird der Senat eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus beschließen. Frage 11: Wann erhalten die Mitarbeiter/innen der bezirklichen OA und AOD die Möglichkeit, ihren Dienst auch in ziviler Bekleidung ausüben zu können? Antwort zu 11: Zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeit der Allgemeinen Ordnungsdienste der Ordnungsämter in Zivilkleidung bereitet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeit die notwendige Änderung ihrer Regelung (Verwaltungsvorschrift) über die Dienstkleidung und Ausstattung der Ordnungsamts-Außendienstkräfte vor. Dabei ist eine inhaltliche Abstimmung der Regelungsänderung mit den Bezirken erfolgt und es wurde die daneben erforderliche Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen eingeleitet. Die Änderung soll zudem mit anderweitigen zeitkritisch erforderlichen Änderungen der genannten Verwaltungsvorschrift, die im Hinblick auf die anstehende turnusmäßige Neuausschreibung der Dienstkleidung erfolgen sollen und zurzeit abschließend abgestimmt werden, verbunden werden und dann in Form einer Neufassung erfolgen. Es kann damit gerechnet werden, dass die genannten internen Abstimmungen sowie die Entwurfsergänzung im Laufe des Juli 2019 abgeschlossen werden. Im unmittelbaren zeitlichen Anschluss daran wird die auch eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten in 6 Zivilkleidung beinhaltende Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Mitbestimmung dem Hauptpersonalrat vorgelegt und nach dessen Zustimmung erlassen. Frage 12: Wann und in welchem Rahmen werden die Dienstzeiten der Mitarbeiter/innen der bezirklichen OA und AOD in den Abendstunden verlängert? Antwort zu 12: Die Einsatzzeiten der Allgemeinen Ordnungsdienste der Ordnungsämter auf der Grundlage der aktuellen landesweiten Dienstvereinbarung zur Rahmenarbeitszeit der Ordnungsamts-Außendienstkräfte aus dem Jahr 2010 erstrecken sich auf die Zeiten 6 Uhr bis 22 Uhr beziehungsweise an den Freitagen und Samstagen, die keine Feiertage sind, bis 24 Uhr. Der Senat betreibt in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses eine Ausweitung dieses bereits jetzt bestehenden Arbeitszeitrahmens durch Änderung der Dienstvereinbarung. Nachdem eine erste Neufassung der Dienstvereinbarung nicht die Zustimmung des Hauptpersonalrates gefunden hatte, konnte in einer Verhandlung die Vorlage einer abgeänderten Neufassung vereinbart werden. Diese erneute Vorlage an den Hauptpersonalrat (HPR) ist im Mai 2019 erfolgt. Ein Beschluss des HPR steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Inhaltlich sieht die aktuelle Vorlage für den Bereich Allgemeine Ordnungsdienste die Ausweitung des vereinbarten Arbeitszeitrahmens auf den Zeitraum von 6 Uhr bis 24 Uhr an allen Tagen vor. Zudem soll weiterhin (wie bereits bisher) vereinbart werden, dass Einsätze außerhalb des festgelegten Arbeitszeitrahmens, denen der jeweilige bezirkliche Personalrat zugestimmt hat, zulässig bleiben. Berlin, den 11.06.2019 In Vertretung S t e f a n T i d o w Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz