Drucksache 18 / 19 034 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) zum Thema: Gewaltbereite Salafisten in Berlin und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19 034 vom 24. Mai 2019 über Gewaltbereite Salafisten in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei den vom Verfassungsschutz Berlin veröffentlichten Zahlen zur salafistischen Szene Berlins handelt es sich um Potenziale, mit denen sowohl das Hell- als auch das Dunkelfeld dieses Spektrums abgebildet werden. In seinen Veröffentlichungen benennt der Berliner Verfassungsschutz zudem das Personenpotenzial gewaltorientierter Salafisten. Unter dieser Begrifflichkeit werden die Kategorien gewalttätig, gewaltbereit , gewaltunterstützend und gewaltbefürwortend subsumiert . 1. Wie viele gewaltbereite Salafisten wurden jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 sowie im laufenden Jahr in Berlin gezählt? Zu 1.: Das Personenpotenzial gewaltorientierter Salafisten belief sich Anfang des Jahres 2017 auf 380 Personen, wuchs im Verlauf des Jahres auf 420 Personen an und stieg im Jahr 2018 auf 460 Personen. Dies ist auch das aktuelle Personenpotenzial gewaltorientierter Salafisten in Berlin. 2. Wie viele der vorgenannten gewaltbereiten Salafisten verfügen jeweils über die deutsche Staatsbürgerschaft ? Zu 2.: 27 % der bekannten gewaltorientierten Salafisten verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit. 8 % der bekannten gewaltorientierten Salafisten verfügen neben der deutschen über eine weitere Staatsangehörigkeit. 65 % der bekannten gewaltorientierten Salafisten verfügen über keine deutsche Staatsangehörigkeit. Bei diesen Angaben handelt es sich um Berechnungen, die sich aus der Hellfeldbetrachtung des Personenpotenzials ergeben. Seite 2 von 2 3. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben jeweils die Nicht-Deutschen gewaltbereiten Salafisten ? 4. Wie viele gewaltbereite Salafisten wurden jeweils in den Jahren 2017 bis 2018 sowie im laufenden Jahr in welche Länder abgeschoben? 5. Wie viele der Abschiebungen scheiterten und warum? Zu 3.-5.: Aufgrund des Umstandes, dass lediglich ein Personenpotenzial abgebildet wird, kann der Senat hierzu keine konkrete Aussage treffen. Berlin, den 07. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport