Drucksache 18 / 19 039 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 24. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2019) zum Thema: S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug - Toilette und Antwort vom 14. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19039 vom 24. Mai 2019 über S-Bahnhof Mahlsdorf – Fahrradstellplätze – Aufzug - Toilette Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übersandte Stellungnahme wird in der Antwort an der entsprechend gekennzeichneten Stelle wiedergegeben. Frage 1: Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung des Senats zur Erhöhung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder am S-Bahnhof Mahlsdorf Antwort zu 1: Am S-Bahnhof Mahlsdorf wurde in einer Standort- und Potentialanalyse ein Gesamtbedarf für das Fahrradparken von ca. 1.000 Stellplätzen für das Jahr 2030 ermittelt. Dem stehen derzeit ca. 250 Stellplätze gegenüber. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten Befragungen zeigten zudem einen Bedarf von 60% an gesicherten Stellplätzen auf. Frage 2: Welche Ergebnisse erbrachte die Prüfung der Realisierung eines Parkhauses für Fahrräder? Antwort zu 2: Am S-Bahnhof Mahlsdorf sind geringe Flächenkapazitäten im Umfeld des Bahnhofes für die Errichtung eines Fahrradparkhauses vorhanden. In der Standort- und Potentialanalyse wurden Potenzialflächen ermittelt, die sich für die Errichtung eines Fahrradparkhauses eignen würden. Aussagen zur Realisierbarkeit eines Fahrradparkhauses sind derzeit jedoch noch nicht möglich. 2 Frage 3 Welche Kapazität würde das Parkhaus haben? Antwort zu 3: Zu der Kapazität eines Fahrradparkhauses können keine Aussagen gemacht werden. In Abhängigkeit der räumlichen und städtebaulichen Situation müssen in einer Machbarkeitsstudie mögliche Varianten für die Realisierung entwickelt werden. Ziel wäre, am Standort den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen, einschließlich der gesicherten Stellplätze, bereitstellen zu können. Frage 4 Welche Kosten würden für die Realisierung entstehen? Antwort zu 4: In Anlehnung an bereits realisierte Fahrradparkhäuser können Baukosten für die Errichtung eines Fahrradstellplatzes in einem Fahrradparkhaus mit ca. 2.500,00 € bis 4.800,00 €/Fahrradstellplatz angenommen werden. Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes sind keine Angaben zu den genauen Kosten möglich. Frage 5: Welche Mittel stehen dafür im Landeshaushalt zur Verfügung? Antwort zu 5: Für die Errichtung eines Fahrradparkhauses werden voraussichtlich finanzielle Mittel aus dem SIWANA1 III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich. Frage 6: Welche Flächen kämen für die Realisierung in Frage? Frage 7: Wer ist Flächeneigentümer der jeweiligen Flächen? Antworten zu 6 und 7: In der Standort- und Potenzialanalyse wurden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses drei Potenzialflächen im direkten bzw. mittelbaren Umfeld des S-Bahnhofs Mahlsdorf ermittelt. Bei diesen Potentialflächen handelt es sich um zwei Grundstücke in der Wodanstraße, die sich im Privateigentum befinden, und um ein Grundstück auf der derzeitigen Wendeschleife der Straßenbahn. Eigentümer des vorgenannten Grundstücks ist das Land Berlin bzw. der Bezirk. Die Flächenverfügbarkeit dieser Potenzialflächen muss im weiteren Projektverlauf geprüft werden. 1 Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds 3 Frage 8: Welche Mittel stehen zum Erwerb notwendiger Flächen zur Verfügung? Antwort zu 8: Die finanziellen Mittel für den Flächenerwerb werden voraussichtlich aus dem SIWANA III Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt bereitgestellt. Über deren Höhe sind aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes keine Aussagen möglich. Frage 9: Welches Ergebnis brachte die Prüfung der derzeit für die Wendeschleife der Tram genutzten Fläche? Antwort zu 9: Die Fläche der Wendeschleife der Straßenbahn ist als potenzieller Standort für die Fahrradabstellanlage zu weit vom bestehenden Bahnhofszugang entfernt. Da kein direkter Zugang zum Regionalbahnsteig vorgesehen ist und auch ein zweiter Zugang zu den S- Bahnsteigen westlich der Bahnsteige kurz- bis mittelfristig nicht geplant wird, gibt es hier nur ein begrenztes Potenzial, dass sich aus einer Busendhaltestelle ergeben würde. Mit der Umsetzung des Verkehrskonzepts Mahlsdorf soll die Gleisschleife größtenteils weiterhin für den ÖPNV2-Betrieb genutzt werden. Insbesondere werden die Flächen für das Wenden der Linienbusse benötigt. Frage 10: In welchem Zeitrahmen könnte die Realisierung des Parkhauses erfolgen? Antwort zu 10: Angaben zum Zeitrahmen für die Realisierung eines Fahrradparkhauses können nach derzeitigem Kenntnisstand nicht abgegeben werden, da umfangreiche Abhängigkeiten zu Dritten bestehen. Dazu gehört unter anderem die Abhängigkeit von den Neuplanungen der verkehrlichen Situation um den S-Bahnhof Mahlsdorf. Frage 11: Welche Konsequenzen gehen mit der Nichterfüllung der Auflage des Bundeseisenbahnamtes zur Errichtung einer öffentlichen Toilette am Standort Bahnhof Mahlsdorf einher? Frage 12: Welche Abstimmungen gab es bisher zwischen DB und dem Senat bzgl. der Betreiberschaft einer öffentlichen Toilette (Toilettenkonzept/ DB-eigener Standort)? Antworten zu 11 und 12: Bei der Beantwortung der Fragen 11 und 12 wird auf die Aussagen im Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023, Kapitel III.4.2.6 verwiesen. In diesem Kapitel ist unter anderem aufgeführt, dass in der Laufzeit des Nahverkehrsplans durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch geprüft wird, wie an besonderen Bahnhöfen im gesamtstädtischen Kontext die ab 2021 vorgesehene verbesserte Toilettenversorgung geplant und baulich wie organisatorisch-betrieblich umgesetzt werden kann. In der 2 Öffentlicher Personennahverkehr 4 laufenden Legislaturperiode werden die Verkehrsunternehmen darüber hinausgehend aufgefordert, bereits erste Projekte zu realisieren und in Betrieb zu nehmen. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf äußerte den Wunsch, über den berlinweiten Toilettenvertrag eine Toilettenanlage am S- Mahlsdorf errichten zu lassen. Dies ist jedoch noch nicht final abgestimmt. Frage 13: Wann wird der Aufzug zum Regionalbahnhalt in Betrieb gehen? Antwort zu 13: Die DB AG hat wie folgt geantwortet: „Der Aufzug in Mahlsdorf ist baulich schon länger fertiggestellt. Allerdings hat sich die Mängelbeseitigung und Vervollständigung der Dokumentationsunterlagen hingezogen. Zurzeit prüft das BM3 Berlin als künftiger Betreiber noch diese Unterlagen. Die Inbetriebnahme wird vsl. am 6.6.19 erfolgen.“ Der Aufzug ist am 07.06.2019 in Betrieb gegangen. Berlin, den 14.06.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 3 Bahnhofsmanagement