Drucksache 18 / 19 042 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2019) zum Thema: Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen und Antwort vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19042 vom 27. Mai 2019 über Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Elementen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell installiert (bitte Auflistung nach Bezirken)? Frage 2: Wie viele Lichtsignalanlagen sind aktuell noch nicht mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet (bitte Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 1 und 2: Nachstehende Grafik gibt eine entsprechende Übersicht über die Anzahl der Lichtsignalanlagen (LSA) pro Bezirk und wieviel davon keinen behindertengerechten Ausbau (BGA) aufweisen. Erläuternd ist hinzufügen, dass als kein behindertengerechter Ausbau gewertet wird, wenn an der LSA weder Rillenplatten noch akustische noch taktile Signalgeber vorhanden sind. Anzumerken ist, dass Berlin mit rund 70% behindertengerecht ausgestatteten LSA im bundesweiten Vergleich der Großstädte sehr weit vorn platziert ist. 2 Frage 3: Wie viele Lichtsignalanlagen konnten seit 2014 jährlich mit akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet werden? Antwort zu 3: Es konnten jährlich 20-25 LSA mit Rillenplatten und/oder akustischen und/oder taktilen Elementen ausgestattet werden. Frage 4: Bis wann ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine Nachrüstung aller Lichtsignalanlagen erreichbar? Frage 5: Wie kann aus Sicht des Senats die Nachrüstung beschleunigt werden? Welche Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein? Antwort zu 4 und 5: Der Senat hat sich bereits 1998 verpflichtet, alle Neu- und Ersatzbauten von LSA barrierefrei auszustatten. Dazu gehört auch eine blindengerechte Ausrüstung. In dem laufenden Doppelhaushalt sind jährlich 1 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau eingeplant. Damit lassen sich zusätzlich zu Maßnahmen des regulären Bauprogramms, welches jährlich bei 8 bis 12 LSA eine blindengerechte Aufrüstung vorsieht, ca. 4 bis 6 weitere LSA blindengerecht ertüchtigen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für den Doppelhaushalt 2020/21 ist eine Mittelerhöhung um jährlich 1 Mio. Euro auf dann 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau sowie den Fußverkehr angemeldet. Damit lassen sich zusätzlich zu den o.a. 12 bis 18 plus 4 bis 6 LSA jährlich blindengerecht ertüchtigen. Sofern die jährliche Mittelzuweisung von 2 Mio. Euro für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau künftig fortbestünde, könnten alle LSA in Berlin zügiger behindertengerecht ausgestattet sein. Auch eine über den künftigen Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätgesetz mögliche Verankerung von Planstellen für den Fußverkehr in den Bezirken kann zu einer weiteren Beschleunigung beitragen. Der nachträgliche behindertengerechte Ausbau einer LSA erfordert eine Überarbeitung der LSA-Versorgung sowie einen Umbau der LSA mit einem größeren Anteil an Tiefbauarbeiten . Einer kurzfristigen Umsetzung stehen deshalb insbesondere die begrenzten Kapazitäten bei den jeweiligen Planern und Ausführenden im Wege, da der Markt bei diesen Leistungen relativ klein ist und zudem derzeit aufgrund der Vielzahl der Bauvorhaben im Land Berlin ein ausgeprägtes Kapazitätsproblem zu beobachten ist, weshalb auch bei einer weiteren Erhöhung der Finanzmittel nicht zwangsläufig eine wesentliche Erhöhung der Nachrüstungsgeschwindigkeit zu erreichen wäre. 3 Eine rein rechnerische Aussage, wann eine Nachrüstung aller LSA erreichbar wäre, ist deshalb nicht möglich. Berlin, den 13.06.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz