Drucksache 18 / 19 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel aus der Bezirksperspektive und Antwort vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19047 vom 23.05.2019 über Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel aus der Bezirksperspektive ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was können Bezirke beantragen? Zu 1.: Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Im Bericht Rote Nr. 1227 A ist für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufgeführt, für welche Fördertatbestände Anträge gestellt werden können. Danach können die Bezirksämter Mittel für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, für Gewerbeflächenerschließungen, zum Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbegebieten und für Investitionen in die touristische Infrastruktur sowie für die nichtinvestiven Vorhaben Regionalmanagement und Regionalbudget beantragen. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die Bezirksverwaltungen sind Begünstigte in nachfolgenden Aktionen des Operationellen EFRE-Programms des Landes Berlin und können Zuschüsse für Vorhaben beantragen, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden. - Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM), EFRE-Prioritätsachse 2, EFRE- Fördervolumen 6 Mio. Euro - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung, Teil Klima (BENE Klima), EFRE-Prioritätsachse 3, EFRE-Fördervolumen 101,9 Mio. Euro - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung, Teil Umwelt (BENE Umwelt), EFRE-Prioritätsachse 4, EFRE-Fördervolumen 15 Mio. Euro 2 - Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II, Förderung in den definierten Aktionsräumen ), EFRE-Prioritätsachse 4, EFRE-Fördervolumen 100 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) Die Bezirksverwaltungen sind Begünstigte in nachfolgenden Vorhaben des Operationellen ESF-Programms des Landes Berlin und können Zuschüsse für Vorhaben beantragen , die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden . Nutznießer dieser Förderungen sind die Teilnehmenden folgender Projekte: - Zeitungsprojekt Alphabetisierung, ESF-Prioritätsachse B, ESF-Fördervolumen 18.000,53 € - Alphabetisierung und Grundbildung zur Berufsvorbereitung, ESF- Prioritätsachse B, ESF-Fördervolumen 122.609,39 € - Vorbereitungsgruppe – Alphabetisierung und Grundbildung ESF- Prioritätsachse B, ESF-Fördervolumen 46.679,91 € - Fit für den Beruf - Lesen, Schreiben, Mathe und PC Alphabetisierung und Grundbildung ESF-Prioritätsachse B, ESF-Fördervolumen 264.775,85 € 2. Was haben sie beantragt? 3. Was haben sie bekommen? Zu 2. und 3.: GRW Die beantragten und bewilligten Infrastrukturmaßnahmen der Bezirke sind aus der Anlage 1 des Berichts „Laufende Infrastrukturmaßnahmen der Bezirksverwaltungen im Rahmen der GRW mit Fördermitteln für 2018; Kapitel 1330, Titel 883 06“ ersichtlich . Auf Seite 1 des Berichts wird unter Ansätze der für die Bezirke einschlägige Titel 1330/88306 mit Ansätzen und Ist aufgeführt EFRE und ESF Alle Projekte, die in Berlin seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert worden sind, werden gemäß EU-Recht in einer Liste der Vorhaben aufgeführt, die online veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird. Die Liste wird aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 115 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang XII der Verordnung 1303/2013 der Europäischen Union erstellt und folgt daher einem EU-weit einheitlichen Format. Liste der Vorhaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /efre/publikationen/#Publ3 Liste der Vorhaben für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/gruenden-und-foerdern/europaeischestrukturfonds /esf/informationen-fuer-verwaltungen-partner-eu/artikel.105053.php 3 Die Listen enthalten jeweils die Namen der Begünstigten der Förderung, den Namen und eine Kurzbeschreibung des Projektes, den Beginn und das Ende des Projektes, die geförderten Gesamtkosten sowie auch die Postleitzahl als Information über den Ort des Projektes. Sie können von den Nutzerinnen und Nutzern nach Postleitzahlen und Begünstigten (in diesem Falle die Bezirksämter) gefiltert werden. 4. Welche Schwierigkeiten/Versäumnisse gibt es eventuell? Zu 4.: GRW Es gibt keine Schwierigkeiten/Versäumnisse im GRW-Bereich. Das GRW- Förderreferat der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führt bereits im Vorfeld zu Projektideen Beratungsgespräche, um die Bezirke zu informieren und hinsichtlich der Antragstellung zu beraten. EFRE und ESF Eventuelle Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt es nach Ansicht des Senats nicht. Insoweit wird auf den Bericht des Senates, Rote Nummer 1227A vom 19.03.2019, verwiesen. Berlin, den 13.6.2019 In Vertretung Barbro D r e h e r ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe