Drucksache 18 / 19 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) und Ronald Gläser (AfD) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Berlin: Konzept Registerstellen III und Antwort vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S18/19053 vom 23. Mai 2019 über Berlin: Konzept Registerstellen III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien werden dem Spektrum „Rechts“ zugeordnet? Zu 1.: Der Begriff „Rechts“ ist für den Berliner Senat kein geeignetes Kriterium für die Einordnung von Parteien. 2. Wie viele der o.g. Parteien finden sich in den Chroniken der Registerstellen wegen „rechter“ Vorfälle wieder? (Bitte nach Jahren, Bezirk und „Kategorie“ aufschlüsseln) Zu 2.: Eine systematische Auswertung der Chroniken der Berliner Registerstellen im hier erfragten Kontext liegt dem Berliner Senat nicht vor. 3. Welche der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien sind rassistisch? 4. Welche im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien werden, oder auch nur in Teilen, aus welchen Gründen vom Verfassungsschutz beobachtet? Zu 3. und 4.: Der Senat verweist auf den Verfassungsschutzbericht Berlin, in welchem die öffentlichen Darstellungen des Verfassungsschutzes zu den verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen und deren Entwicklung zu finden sind. Darüber hinaus kann der Verfassungsschutz öffentlich keine weitergehende Auskunft zur Beobachtung von Einzelorganisationen machen. 5. Warum werden von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien nur Werbematerialien der AfD bei den Registerstellen als „Propagandavorfälle“ geführt? (Antwort bitte begründen) Zu 5.: Die Register dokumentieren rassistisch, antisemitisch, antiziganistisch, extrem rechts, antimuslimisch, Lesbisch Schwul Bi Trans*Inter* Queer (LGBTIQ)*feindlich, den Nationalsozialismus verharmlosend, behindertenfeindlich und sozialchauvinistisch moti- 2 vierte Vorfälle auch im Kontext parteiförmiger Organisationen. Parteien werden hierbei erwähnt, wenn entsprechende Fallmeldungen vorliegen. 6. Welches sind die einheitlichen Kategorien der Registerstellen zur Einordnung „rechter“ Vorfälle? Zu 6.: Die inhaltlichen Kategorien basieren auf theoretischen Grundlagen der Rechtsextremismus Forschung und auf Beobachtungen in der Praxis. Weitere Informationen zur Einordnungspraxis sind der Broschüre „Auf einen Blick: Die Berliner Register“ zu entnehmen . Berlin, den 12. Juni 2019 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung