Drucksache 18 / 19 055 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 23. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Berlin: Abgasabsauganlagen Feuerwehren – aktueller Stand und Antwort vom 07. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19055 vom 23. Mai 2019 über Berlin: Abgasabsauganlagen Feuerwehren – aktueller Stand ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es seitens des Senats Bestrebungen die Berliner Feuerwehren (und FFW) mit Abgasabsauganlagen auszustatten? 1.1. Falls ja – seit wann? 1.2. Falls ja – bis wann werden die Wachen mit Abgasabsauganlagen ausgestattet sein? Zu 1. bis 1.2.: Mit Beginn der Generalsanierung der Feuerwache Köpenick (2017) soll der Einbau von Abgasabsauganlagen in den Fahrzeughallen Grundbestandteil der technischen Neuausstattung einer Feuerwache sein. Die Anlagen werden objektspezifisch geplant und eingebaut. Der zeitliche Rahmen der Ausstattung bestimmt sich nach dem Sanierungsprogramm der Liegenschaften, welches von der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) in Absprache mit der Feuerwehr aufgestellt wird. Darüber hinaus wird derzeit in Kooperation mit der BIM der bauliche Zustand vorhandener Abgasabsauganlagen geprüft. Sofern Reaktivierungen möglich sind, werden diese Anlagen in das Programm der kleinen baulichen Unterhaltung mit aufgenommen und ertüchtigt. 2. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Feuerwehr hat der Senat, bezugnehmend auf Dieselmotoremissionen , bisher umgesetzt? Zu 2.: Derzeit werden alle funktionsfähigen Abgasabsauganlagen in den Fahrzeughallen weiterhin gewartet und ggf. betriebsfähig instandgesetzt. Mittels einer Betriebsanweisung werden alle Angehörigen der Berliner Feuerwehr regelmäßig über die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in den Fahrzeughallen unterwiesen. Seite 2 von 3 3. Welche Maßnahmen will der Senat wann und in welchem Umfang umsetzen? Zu 3.: Die Berliner Feuerwehr ist bestrebt, ihren Fuhrpark durch Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen zu ergänzen bzw. auszustatten. So wurden bereits einige Einsatzleitwagen -Erkunderfahrzeuge mit Elektro-Antrieb (E-Antrieb) beschafft. Derzeit laufen Projekte zu alternativen Antriebssystemen für Feuerwehrfahrzeuge – E-Antrieb für Lösch-Hilfeleistungsfahrzeuge (Förderpreis 2019 Energietage Berlin) und wasserstoffbasierende Antriebssysteme für Nutzfahrzeuge. Zurzeit ist die Beschaffung von Elektro- LKW in Planung. 4. 2016 sah die zuständige Senatsinnenverwaltung keine Notwendigkeit für die Ausstattung der Feuerwehren mit Abgasabsauganlagen. Hält der Senat weiterhin an dieser Meinung fest? 4.1. Falls ja – bitte begründen? 4.2. Falls nein – wie kommt es zu der geänderten Einschätzung/Meinung? Zu 4. und 4.1.: Auf Grund der Erkenntnisse und Entwicklungen zur Vermeidung von Schadstoffemissionen und wegen des Bestrebens nach kontinuierlicher Verbesserung des Arbeits - und Gesundheitsschutzes gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Entscheidung getroffen worden, neue bzw. generalsanierte Fahrzeughallen mit Abgasabsauganlagen auszustatten bzw. vorhandene Anlagen zu ertüchtigen. Zu 4.2: Die verschärften bzw. gestiegenen Abgasnormen - hier insbesondere die Dieselemissionen – sowie die Fürsorge im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - sind Grundlage für die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen. 5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Ausstattung aller Feuerwehrwachen mit Abgasabsauganlagen ? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwachen und Freiwillige Feuerwehren) Zu 5.: Die Kosten der einzelnen Abgassauganlagen richten sich nach der unterschiedlichen Anzahl der Fahrzeugstellplätze. Eine Pauschalsumme pro Anlage gibt es nicht. Eine Unterteilung nach Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren gibt es nicht, da sich ggf. beide Wehren auch Fahrzeughallen teilen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wäre grundsätzlich mit einem Mindestvolumen pro Feuerwache in Höhe von 250.000 Euro zu rechnen. 6. Werden die Belange des Arbeitsschutzes durch die fehlenden Anlagen aktuell überhaupt erfüllt? (Bitte begründen und konkretisieren – ggf. mit Quellangabe) Zu 6.: Bei der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist das STOP-Prinzip einzuhalten, siehe hierzu Technische Regeln für Gefahrstoffe Schutzmaßnahmen (TRGS) 500: S = Substitution, T = Technische, O = Organisatorische und P = Persönliche Schutzmaßnahmen . Die Regelwerke der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfehlen grundsätzlich Abgasabsauganlagen. Allerdings kann auf Basis einer individuellen Gefährdungsbeurteilung auf eine solche Anlage verzichtet werden, wenn bestimmte Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Hierzu sind jedoch detaillierte Messungen Seite 3 von 3 erforderlich, die mit den Arbeitsplatzgrenzwerten sowohl für den Schichtmittel- als auch den Kurzzeitwert abgeglichen werden müssen. Durchgeführte Messungen in 2017 ergaben, verglichen mit den Referenzdaten der TRGS 554, geringe bis mäßige Belastungen partikelförmiger Dieselmotoremissionen (DME-Emissionen), Stickoxide und Kohlenmonoxide. Die auf der Grundlage der ermittelten Messergebnisse erstellte Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierende organisatorische Maßnahmen erfüllen die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Betriebsanweisung enthält beispielsweise Verhaltensregeln zu Lüftungsmaßnahmen, Aufenthalt, Fahrzeugbewegungen und Motorenstart, Verbot der Nahrungsaufnahme u.a. Die Betriebsanweisung ist im Intranet für alle Beschäftigten einsehbar und Bestandteil regelmäßig wiederkehrender Unterweisungen durch die Verantwortlichen. 7. Wann gab es Untersuchungen, die analysieren, wie und wo sich die Emissionen ablagern? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 7.: 2005 und 2017 gab es Raumluftmessungen in Fahrzeughallen auf mehreren Feuerwachen . Der Schwerpunkt der Messungen lag in der Ermittlung von Belastungen durch Kohlenstoff (CO)- und Stickstoffmonoxid (NO) sowie Stickstoffdioxid (NO2). Unter den damals erfassten Bedingungen hat die schichtbezogene Konzentration, die in der TRGS 900 vorgegebenen Grenzwerte unterschritten. Bei den Messungen wurden Ablagerungen von Dieselrußemissionen an Wänden und Einrichtungsgegenständen nicht berücksichtigt. Anhand von neuen Erkenntnissen, Informationen und Vermutungen über die Art und Weise von DME–Ablagerungen werden derzeit einige organisatorische Maßnahmen getroffen. So wird die Reinigung der Fahrzeughallen mittels Nassreinigungsmaschinen auf einigen Wachen durchgeführt . 8. Wie hoch sind die Grenzwerte für Dieselruß und Feinstaub in den Feuerwehrwachen bzw. Fahrzeughallen ? (Bitte Quellangabe beifügen) Zu 8.: Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Gemäß TRGS 900 liegen die Grenzwerte für DME bei 0,05 mg/m³, NO bei 2,5 mg/m³, NO2 bei 0,95 mg/m³, CO bei 35 mg/m³ (Quellenangabe: TRGS 900 – Fassung 29.03.2019 – Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte ) Berlin, den 07. Juni 2019 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport