Drucksache 18 / 19 057 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 28. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Berlin: Ausgaben je Schüler –> Viel Steuergeld = viel Erfolg? und Antwort vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19057 vom 28. Mai 2019 über Berlin: Ausgaben je Schüler –> Viel Steuergeld = viel Erfolg? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat die sehr hohen Ausgaben von 10000 € je Schüler (die Durchschnittskosten in Deutschland lagen bei 7700 €) der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2016, die weit über den Kosten anderer Bundesländer liegen und nur vom Stadtstaat Hamburg um 100 € übertroffen werden? 2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Berlin bei den Personalausgaben mit 7400 € auf dem 1. Platz liegt (Bundesdurchschnitt 5800 €)? 3. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Berlin bei den Investitionsausgaben auf den hinteren Plätzen liegt und 200 € weniger Geld ausgibt als im Bundesdurchschnitt sowie 800 € weniger als der Spitzenreiter Bayern? 4. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass sich die Ausgaben für öffentliche Schulen je Schüler zwischen 2005 und 2016 bundesweit um 2200 € erhöht haben, in Berlin im gleichen Zeitraum jedoch um 3500 €? Zu 1. bis 4.: Die Bildungsverwaltung erstellt keine eigenen Statistiken zu Bildungsausgaben. Bundesweit standardisierte und damit vergleichbare Statistiken erstellt auch nicht die KMK, sondern das Statistische Bundesamt in der Veröffentlichung: Statistisches Bundesamt (2019). Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016. Das Statistische Bundesamt berechnet seit dem Berichtsjahr 1995 in einem jährlichen Turnus diese Statistik. Alle nachfolgenden Daten sind der aktuellen Ausgabe entnommen. Die Kennzahl „Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und 2 Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Ziel ist es, mit einer einheitlichen Berechnungsmethodik dieser Kennzahl zu vergleichenden Aussagen über die finanziellen Anstrengungen der Länder bezüglich der öffentlichen Schulen zu kommen. Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in der nationalen Systematik sind die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich „Schule und Schulverwaltung “ sowie die Angaben der Schulstatistik zu Schüler/innen, Lehrer/innen sowie Unterrichtsstunden . Die Personalausgaben werden um unterstellte Sozialbeiträge für verbeamtete Lehrkräfte sowie Beihilfeaufwendungen ergänzt. Für die Berechnungen der Veröffentlichung in 2019 wurden Daten der Finanzstatistik für das Haushaltsjahr 2016 verwendet. Im traditionellen Vergleich der Stadtstaaten (G.5.1) zeigt sich eine vergleichsweise höhere Investition Berlins in Personalausgaben und ein mittlerer Sach- und Investitionsaufwand gegenüber Bremen und Hamburg. Betrachtet man die Ausgaben pro Schüler/in an allgemein bildenden Schulen im Ländervergleich, so liegt das Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 vor Hamburg und allen anderen Ländern auf Platz 1. Hinsichtlich der beruflichen Schulen befindet sich Berlin weiter auf Platz 2 hinter Thüringen. Unterschiede zwischen den Ländern zu Fragen der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit, der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen und zu den Fragen des Gebäudemanagements relativieren die Interpretationsmöglichkeiten der dargestellten Zahlen . Eine Bewertung der Bildungsausgaben anderer Länder erfolgt durch den Senat nicht. Berlin stellt seine Zumessung der Personalausgaben allerdings kleinteilig und transparent jedes Jahr dar, mit den besonderen Berliner Schwerpunkten wie Sprachförderung, Teilungsunterricht und sonderpädagogische Förderung: https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/#zumessung 5. Wie haben sich die messbaren Erfolge Berliner Schüler der allgemeinbildenden Schulen im Zeitraum von 2005 und 2016 anhand zwischen den Bundesländern vergleichbarer Parameter entwickelt (Ergebnisse Vergleichsstudien, Anzahl erfolgreicher Schulabschlüsse, Fehlzeiten etc.)? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die sehr hohen Ausgaben je Schüler zu senken? Ist eine Senkung überhaupt gewünscht? Wird eine Optimierung der Ausgaben angestrengt, also effizienteres investieren ? Zu 5. und 6.: Eine so generelle Aussage zu messbaren Erfolge Berliner Schüler/innen mit den anderen Ländern ist nicht realistisch möglich und wird auch von anderen Ländern so nicht gemacht . Eventuell vergleichbare Parameter treffen in jedem Land auf einen anderen Kontext und insbesondere die besondere Herausforderung von Berlin im Hinblick auf die zu beschulende Schülerschaft macht einen in der Frage geforderten pauschalen Vergleich, auch nur alleine zwischen den drei Stadtstaaten, unmöglich. 3 Der Senat prüft intensiv mit jedem Doppelhaushalt den Bedarf der Berliner Schule und verabschiedet mit dem Doppelhaushalt die notwendigen Eckdaten, die eine bedarfsgerechte Ausstattung der Berliner Schule sicherstellen. Dies gilt für die Personalausgaben in gleichem Maße wie für Sachausgaben und für Investitionen. Berlin, den 13. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie