Drucksache 18 / 19 059 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Baustellenampel Hennigsdorfer Straße und Antwort vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19059 vom 27. Mai 2019 über Baustellenampel Hennigsdorfer Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum war die Baustellenampel Hennigsdorfer Straße/ Schulzendorfer Straße/ Heiligenseestraße/ Alt- Heiligensee in der 20. KW außer Betrieb? Frage 2: Wie lange dauerte dieser Zustand an? Antwort zu 1 und 2: An der temporären Lichtzeichenanlage (LZA) gab es eine Störung, welche am 14.05.2019 der Firma BSG gemeldet wurde. Diese hat die LZA am selben Tag um 19:30 Uhr wieder eingeschaltet. Der genaue Zeitpunkt, seit wann die Störung an der LZA bestanden hat, ist nicht bekannt. Frage 3: Gab es noch weitere Zeiten, in denen die LSA nicht in Betrieb war? Antwort zu 3: Weitere Störfälle sind nicht bekannt. 2 Frage 4: Gab es seit der Inbetriebnahme Unfälle an dieser Kreuzung? Antwort zu 4: Die Auswertung der Unfalllage durch die Polizei Berlin ergab, dass seit der Inbetriebnahme der LZA am 20. März 2019 ein Verkehrsunfall mit einem leichtverletzten Unfallbeteiligten am 23. März 2019 polizeilich bekannt wurde. Unfallursächlich war hier das Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen. Die Auswertung bzw. Recherche zu bekanntgewordenen Verkehrsunfällen kann als nicht abschließend betrachtet werden, da eine valide statistische Erfassung der Verkehrsunfälle bislang lediglich bis zum 31. März 2019 erfolgt ist. Berlin, den 12.06.2019 In Vertretung I n g m a r S t r e e s e Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz