Drucksache 18 / 19 062 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Modulare Flüchtlingsunterkünfte am Osteweg und Antwort vom 20. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19062 vom 27. Mai 2019 über Modulare Flüchtlingsunterkünfte am Osteweg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ---------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge des Types MUFs 2.0 hat das Land Berlin kostenpflichtig bestellt? 2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für diese Bestellung? 3. Mit welchen Geldern des Haushaltplanes wurde diese Bestellung beglichen? (Kapitel und Titel angeben) 4. Welche Bundesgelder sind für die Bestellung und den Bau verwendet worden? Zu 1. bis 4.: Am 27.03.2018 hat der Senat beschlossen, auf 25 Grundstücken MUF 2.0 zu errichten. 17 Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) werden durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf eigene Kosten errichtet und werden anschließend durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) angemietet. 8 MUF werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet. Vier Standorte werden aus Kapitel 1250, Maßnahmegruppe 11, Titel 70182 finanziert. Die vier weiteren Standorte werden aus SIWANA IV Kapitel 9810, Titel 73005, 73006, 73007, 73008 und 73015 finanziert. Dort stehen insgesamt 77.552.000 € zur Verfügung. Für den Bau der MUF hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Rahmenvertrag mit einem Generalunternehmer geschlossen. Für drei Standorte 2 ist bereits der Abruf erfolgt. Zum Stichtag 31.05.2019 betrugen die Kosten hierfür 54.450.000 €. Es werden keine Bundesmittel für den Bau der MUF verwendet. 5. Wie sieht die konkrete Zeitplanung für den Bau der MUF am Osteweg bis zur Fertigstellung aus? Zu 5.: Die Planung für den Bau der MUF am Osteweg sieht wie folgt aus: - Bauvorbereitende Maßnahmen Oktober 2019 - Beginn des Rohbaus Dezember 2019 - Fertigstellung Gebäude September 2020 - Fertigstellung Außenanlagen November 2020 (witterungsabhängig) Hier noch nicht berücksichtigt sind evtl. Abweichungen die sich aus erforderlich gewordenen denkmalschutzrechtlichen Abstimmungen ergeben können. 6. Wie hoch werden die Baukosten insgesamt für die MUF am Osteweg sein? Zu 6.: Die Baukosten gemäß der geprüften Bauplanungsunterlagen für die MUF am Osteweg betragen 14.146.000 €. 7. Wie hoch werden die Betriebskosten pro Monat für die MUF am Osteweg sein? Zu 7.: Bisher ist noch kein Mietvertrag verhandelt, sodass auch die Höhe der monatlich zu zahlenden Betriebskosten noch nicht vereinbart und zu benennen ist. 8. Ist der Bau von MUFs nach Sonderbaurecht („Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“) nach Meinung der Berliner Senatsverwaltungen auch nach dem 31.12.2019 möglich? Falls ja, welche Gründe liegen dafür vor? Zu 8.: Baugenehmigungen und Zustimmungen auf Grundlage des § 246 Baugesetzbuch (BauGB) können bis zum 31.12.2019 erteilt werden. Auf Basis dieser Bescheide kann der Bau auch im Anschluss ausgeführt werden. 9. Wie begründet der Senat die Nutzung von Flüchtlingsunterkünften, die mit Sonderbaurecht und mit Finanzmitteln für den Bau von Flüchtlingsunterkünften errichtet worden sind, für Personen ohne Flüchtlingshintergrund? Zu 9.: Sofern eine Baugenehmigung nach § 246 BauGB erfolgt ist, kann die MUF nur für die Unterbringung von Personen mit Fluchthintergrund genutzt werden. Dies ist jedoch nur bei einem Teil der MUF der Fall. An diesen Standorten ist geplant, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans nachträglich Baurecht für eine Wohnnutzung zu schaffen. Es ist Ziel des Senats, möglichst viele MUF in der Nachnutzung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. 3 Berlin, den 20. Juni 2019 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales