Drucksache 18 / 19 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 27. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2019) zum Thema: Mehr Vertrauen als Kontrolle? – Die Arbeit des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) und Antwort vom 11. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19063 vom 27. Mai 2019 über Mehr Vertrauen als Kontrolle? – Die Arbeit des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Wann und durch wen wurde das dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) am 8. März 2019 durch das Deutsche Institut für Effizienzprüfung präsentierte Effizienzgutachten zur Evaluierung der Aufsichtsratsarbeit der FBB in Auftrag gegeben? Zu 1.: Das Effizienzgutachten zur Evaluierung der Aufsichtsratsarbeit der FBB wurde durch den Aufsichtsrat der FBB nach einem Vergabeverfahren im Herbst 2018 an das diep – Deutsches Institut für Effizienzprüfung GmbH vergeben. 2. Aus welchen Gründen wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Zu 2.: Gemäß dem Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg an privatrechtlichen Unternehmen (2016) sind der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse gehalten, regelmäßig die Effizienz ihrer Tätigkeiten zu überprüfen. 3. Welche Kosten entstanden durch die Erstellung des Gutachtens? (bitte auflisten) Zu 3.: Die Kosten der Beauftragung fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und können im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht berichtet werden. 4. Wann wird das Gutachten den Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses vollumfänglich zur Verfügung gestellt? 2/2 5. Trifft es zu, dass ein Kritikpunkt des Gutachtens die Kommunikationsproblematik zwischen dem Kontrollgremium und der FBB- Geschäftsführung ist? Zu 4. und 5.: Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde zu ihren Angaben Vertraulichkeit zugesagt. Eine Weitergabe (auch in Teilen) ist daher nicht ohne weiteres möglich. 6. Welche Gründe liegen dafür vor, dass sich der Aufsichtsrat der FBB erst elf Wochen nach der Präsentation der Ergebnisse zu einer internen Klausurtagung zu selbigem Thema zusammengefunden hat? Zu 6.: Antwort FBB: Die gewünschte weitergehende interne Diskussion der Beteiligten sowie deren Terminsituation führten zu der erfolgten Festlegung. 7. Welche ordentlichen Sitzungen des FBB Aufsichtsrates sind für das Jahr 2019 geplant? (bitte genaue Auflistung mit Zeitpunkt) Zu 7.: Für das Jahr 2019 sind aktuell noch drei Sitzungen des Aufsichtsrates geplant. Diese finden am 05.08.2019, 27.09.2019 und 29.11.2019 statt. Im Übrigen tritt der Aufsichtsrat bei Bedarf auch außerordentlich zusammen. 8. Welche außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates der FBB wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 abgehalten? (bitte chronologisch auflisten) Zu 8.: In den Jahren 2015 bis 2018 tagte der Aufsichtsrat der FBB wie folgt: 2015: 20.02., 13.03., 03.07., 25.09., 18.12. 2016: 15.02., 11.03., 22.04., 08.07., 07.10., 02.12. 2017: 07.02., 01./06.03., 17.03., 22.05., 07.07., 15.09., 17.11., 15.12. 2018: 02.03., 04.05., 13.07., 31.08., 30.11. 9. Ist der Senat von Berlin, im speziellen seine Vertreter im Aufsichtsrat, der Auffassung, dass er seiner Kontrollpflicht als Aufsichtsratsmitglied vollumfänglich nachkommen kann und wie stellt er dies sicher? Zu 9.: Ja. Zu den Maßnahmen, wie dies sichergestellt wird, wird auf die Antworten zu den Fragen 5. bis 9. der Schriftlichen Anfrage S18/15997 „Wie arbeitet der Aufsichtsrat ?“ verwiesen. Berlin, den 11.06.2019 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen