Drucksache 18 / 19 070 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Kerker und Tommy Tabor (AfD) vom 31. Mai 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2019) zum Thema: Summer School I – Ferienschule und „Ferieneffekt“ und Antwort vom 16. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19070 vom 31. Mai 2019 über Summer School I – Ferienschule und „Ferieneffekt“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Was versteht die Senatsverwaltung BJF unter dem sogenannten „Ferieneffekt“? Zu 1.: Unter „Ferieneffekt“ versteht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das „Vergessen“ von in der Schule gelernten Inhalten in längeren Ferienzeiten. 2.) Wurden in Berlin Untersuchungen zum sogenannten „Ferieneffekt“ durchgeführt? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 3.) Hat die Senatsverwaltung jemals Untersuchungen zum sogenannten „Ferieneffekt“ in Auftrag gegeben? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Zu 2. und 3.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat keine Untersuchungen zum sogenannten „Ferieneffekt“ in Auftrag gegeben. Ihr sind keine Berliner Untersuchungen dazu bekannt. 2 4.) Wie definiert die Senatsverwaltung BJF den Begriff „Ferienschule“? Zu 4.: Der Begriff „Ferienschulen“ ist schulrechtlich nicht definiert. Als Ferienschulen bezeichnet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor allem die Ferienangebote für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. 5.) a.) Ist es in Berlin den Lehrern erlaubt, Schülern über die Ferien Hausaufgaben aufzugeben? Zu 5. a): Es ist grundsätzlich unzulässig, Schülerinnen und Schülern über die Ferien Hausaufgaben aufzugeben. Ferien dienen der Erholung der Schülerinnen und Schüler. b.) In welcher Häufigkeit erteilen Lehrer über die Ferien Hausaufgaben? Zu 5. b): Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geht davon aus, dass die Schulen sich rechtstreu verhalten. Dafür spricht auch, dass der Schulaufsichtsbehörde keine Beschwerden bekannt sind. 6.) a.) Haben Schüler ein grundsätzliches Recht auf Schulferien? Zu 6. a): Ja, Schülerinnen und Schüler haben ein grundsätzliches Recht auf Schulferien. b.) In welchem Umfang ist es im Rahmen der Schulpflicht rechtlich möglich, die Ferienzeit für bestimmte Schüler mit besonderem Förderbedarf zu verkürzen? Zu 6. b): Mangels gesetzlicher Grundlage wäre es unzulässig, die Ferienzeit für bestimmte Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu verkürzen. 3 7.) a.) Wie bewertet die Senatsverwaltung BJF die Forderung, „eine verpflichtende Sommerschule (‚Summer-School‘) für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen“ (Drucksache 18/1953) einzuführen bzw. die Forderung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen? b.) Wie bewertet die Senatsverwaltung BJF diese Forderung in Hinsicht des Lehrermangels in Berlin? c.) Wie bewertet die Senatsverwaltung BJF diese Forderung in Hinblick auf Belastung und notwendige Erholungszeiten der Schüler? d.) Wie bewertet die Senatsverwaltung BJF die Forderung in logistischer Hinsicht? e.) Wie bewertet die Senatsverwaltung BJF die Forderung in Hinsicht der Kosten? Zu 7. a) bis e): Die Einführung einer verpflichtenden Sommerschule für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen würde den Bedarf an Lehrkräften und die damit verbundenen finanziellen und logistischen Aufwendungen naturgemäß erhöhen. Ferien stellen auch für Schülerinnen und Schüler eine notwendige Erholungszeit dar, daher sollten Ferienschulen weiterhin ein freiwilliges Angebot bleiben. 8.) Über welche Instrumente verfügen Senat und Bezirke, um eine verpflichtende Ferienschule zur Sprachförderung durchzusetzen und eine Nichtteilnahme zu sanktionieren? Zu 8.: Es bedarf keiner Instrumente zur Durchsetzung einer verpflichtenden Ferienschule, da es keine Verpflichtung gibt. 9.) Welche Praxisbeispiele einer verpflichtenden Ferienschule für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen sind der Senatsverwaltung BJF aus dem In- und Ausland bekannt? Zu 9.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind keine verpflichtenden Ferienschulen für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen aus dem In- und Ausland bekannt. Berlin, den 16. Juni 2019 In Vertretung Beate Stoffers Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie