Drucksache 18 / 19 077 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) zum Thema: Umweltsünde in Rahnsdorf – Anschluss der Dorfstraße 14 an die Kanalisation und Antwort vom 13. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jun. 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19077 vom 03. Juni 2019 über Umweltsünde in Rahnsdorf – Anschluss der Dorfstraße 14 an die Kanalisation Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow- Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Aktivitäten wurden konkret seit meiner Anfrage 18/17083 vom 19.11.2018 seitens der Behörden unternommen, um das Haus 2 auf dem Grundstück Dorfstraße 14, das als Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose genutzt wird, endlich an die Schmutzwasserkanalisation anzuschließen? (Bitte um Auflistung der Aktivitäten mit Datum, Inhalt und zuständiger Dienststelle) Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Durch den Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Gegebenheiten am 27.11.2018 und am 29.03.2019 mit Protokollierung und Foto.“ 2 Frage 2: Sind Bauarbeiten auf dem Grundstück dahingehend zu interpretieren, dass die Eigentümerin bzw. der Nutzer des Grundstücks hier endlich tätig werden? Wenn ja, wie wurde die fachgerechte Ausführung der Arbeiten überprüft und wann ist hier mit einem endgültigen Anschluss zu rechnen? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Nach Angaben des Bauherrn vom 24.01.2019 wurde der Umschluss der Schmutzwasserleitung des Hauses 2 durchgeführt. Das Ergebnis der noch durchzuführenden Dichtheitsprüfung liegt noch nicht vor. Wurde nach telefonischen Rücksprachen bis zum 22.07.2019 vom Eigentümer zugesichert.“ Frage 3: Wie konnte es passieren, dass zwischen der wasserbehördlichen Stellungnahme vom 22.11.2016 mit der Aufforderung zum Anschluss an die Kanalisation und dem jetzigen Beginn der Bauarbeiten rund zweieinhalb Jahre lagen, ohne dass eine Behörde den zeitnahen Anschluss dieses Wohnheimes für dutzende Menschen durchgesetzt hätte? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Die Wasserbehörde setzte auf Nachfrage der Bauaufsichtsbehörde eine Frist für den Umschluss von sechs Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung. Aus wasserrechtlicher Sicht ist es zulässig, das anfallende Schmutzwasser über eine dichte abschlusslose Sammelgrube und entsprechend häufige Entleerungen durch einen Fachbetrieb sicherzustellen. Aufgrund der Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren wurde der Betreiber am 13.11.2018 aufgefordert, das Haus 2 an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Der Umschluss ist inzwischen erfolgt (s. Beantwortung der Frage 2).“ Frage 4: Warum konnte die zügige Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens, die Grundlage der Annahme der wasserbehördlichen Stellungnahme war, nicht gewährleistet werden und wer trägt hierfür konkret die Verantwortung? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Die Baugenehmigung kann erst erteilt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise für die Nutzung, wie z. B. der geprüfte Brandschutznachweis des Prüfingenieurs für Brandschutz, vorliegen. Im Baugenehmigungsverfahren wurde von der Bauaufsichtsbehörde darauf hingewirkt, dass das Brandschutzkonzept so angepasst wurde, dass die außenliegende Treppe an Haus 2 nicht mehr notwendig ist und abgebaut werden kann. Die Verzögerung des Bauantragsverfahrens ist aufgrund der langen Nachlieferungszeiten und den notwendigen Änderungen durch den Bauherrn entstanden.“ 3 Frage 5: Welche Ergebnisse brachte die in der Antwort auf die Anfrage 18/17083 zugesagte Prüfung des Fachbereichs Hygiene und Umweltmedizin im Bezirksamt Treptow-Köpenick hinsichtlich Auswirkungen und Gefährdungen der von Anwohnern als nicht dicht beschriebenen Sammelgrube, die bis jetzt in Betrieb war/ist? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin im Bezirksamt Treptow-Köpenick ermittelte für das umliegende Gewässer keine Anzeichen von fäkalen Einleitungen bzw. dem Versickern von Fäkalien. Die mit Beton versiegelte Innenfläche des Hofes wies keine Anzeichen von Fäkalienverunreinigungen auf. Aus Sicht des Gesundheitsamtes besteht keine Gesundheitsgefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner.“ Frage 6: Wann wird der Anschluss- und Benutzungszwang bei der Dorfstraße 14 auf dem gesamten Grundstück vom Bezirksamt wirksam durchgesetzt? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt dazu Folgendes mit: „Seit 24.02.2019 ist Haus 2 gemäß den Informationen vom Bauherrn an das Abwassernetz angeschlossen, ein Nachweis zur Dichtheit erfolgt bis zum 22.07.2019.“ Frage 7: Konnte nachvollzogen werden, ob die Entsorgung der Sammelgrube durch ein Fachunternehmen bisher regelmäßig erfolgte und haben sich die zuständigen Behörden die entsprechenden Nachweise vorlegen lassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Frage 8: Wann wurde zuletzt die Dichtheit der Anlage – im üblichen 20-Jahresrhythmus – durch Sachverständige überprüft? Von wann ist dieser Nachweis datiert? Frage 9: Wurde die Dichtheit und die ausreichende Größe des bisherigen Sammelbehälters überprüft und wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7 bis 9: Der Wasserbehörde liegen keine Dichtigkeitsnachweise vor. Diese sind vom Betreiber eigenständig zu erbringen. Eine Überprüfung durch die Wasserbehörde ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich und erfolgt aufgrund von Prioritätensetzung in der Schutzzone III B nur bei einem hinreichend konkreten Verdacht auf eine Grundwassergefährdung. 4 Frage 10: Wie wurde mit der Petition aus der Dorfgemeinschaft Rahnsdorf, die genau diese Missstände ebenfalls thematisierte, seitens der zuständigen Behörden umgegangen? Gibt es eine Antwort darauf und mit welchem Ergebnis? Frage 11: Warum wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick aufgrund der Länge des Bauaufsichtsverfahrens nicht schon vorher auf der Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs bestanden? Antwort zu 10 und 11: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S18/17083, dort Fragen 6 bis 8, verwiesen. Weitere Erkenntnisse hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick nicht übermittelt. Berlin, den 13.06.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz