Drucksache 18 / 19 078 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 03. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2019) zum Thema: Sanierung der Erbbegräbniswand auf dem Friedhof Rahnsdorf und Antwort vom 12. Juni 2019 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2019) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/19078 vom 03.06.2019 über Sanierung der Erbbegräbniswand auf dem Friedhof Rahnsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wer ist Eigentümer der Erbbegräbniswand auf dem Friedhof Rahnsdorf? Gehören alle Gräber dem Bezirksamt Treptow-Köpenick oder sind noch Gräber im Besitz der Familien, die diese damals zum Zeitpunkt der noch selbstständigen Landgemeinde Rahnsdorf errichtet haben? Wenn ja, um welche Gräber handelt es sich dabei? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dazu Folgendes mit: „Eigentümer der Außenwand der Erbbegräbnismauer ist das Bezirksamt Treptow- Köpenick. Folgende Grabstätten sind in Privatbesitz: Die Grabstätte Imhoff - die Mauer ist Bezirkseigentum, die Grabstelle mit davorstehendem Stehstein Lehmann ist Privatbesitz. Die Grabstätten Wilke, Stengele, Linsener, Paul, Zimmermann, Keßner, Jacki sind in Privatbesitz . Die Grabstätten Imhoff Mauer/ Einfassung, Hintze, Martin, Gulitz und Schmid sind im Besitz des Bezirkes.“ 2 Frage 2: Sieht sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick prinzipiell in der Verantwortung für die denkmalgerechte Restaurierung ALLER Grabstätten, wofür die örtliche Bürgerinitiative FRI bereits ihre Unterstützung angeboten hat? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dazu Folgendes mit: „Nein, nur für die Grabstätten in Bezirkseigentum.“ Frage 3: Wie viele der Grabanlagen werden aktuell genutzt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dazu Folgendes mit: „Die oben genannten in Privatbesitz befindlichen Grabstätten und die Grabstätte Imhoff werden aktuell genutzt.“ Frage 4: Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Grabanlage unmittelbar an der Fürstenwalder Allee (ganz rechts von der Wand) akut einsturzgefährdet ist? Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind hier geplant und wann sollen sie umgesetzt werden? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dazu Folgendes mit: „Die Grabstätte Imhoff ist nach Begutachtung durch die Abteilung Facility Management nicht akut einsturzgefährdet, Sicherungsmaßnahmen wurden durchgeführt, eine Sanierung soll zusammen mit den geplanten anderen Maßnahmen in 2020 /2021 durchgeführt werden.“ Frage 5: Woher stammt die Information, dass das Landesdenkmalamt für die Jahre 2020/2021 einmal 10.000 Euro und noch einmal 40.000 Euro für die Restaurierung der Grabanlage bereitgestellt habe? Wer hat wann und mit welchem Bescheid diese an sich erfreuliche Zusage gegeben, vor dem Hintergrund des noch nicht beschlossenen Doppelhaushaltes? Aus welchem Titel/Kapitel sollen diese Maßnahmen finanziert werden und welche Bedingungen sind daran geknüpft? Antwort zu 5: Woher die unzutreffende Information über die Förderung durch das Landesdenkmalamt Berlin stammt, ist nicht bekannt. Abhängig vom Doppelhaushalt 2020/2021 ist eine Förderung aus den Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadt- Wohn) aus dem Bereich Bauunterhaltung landeseigener Denkmale denkbar. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilte dazu Folgendes mit: „Die Beantragung der Mittel bei SenStadtWohn erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Treptow-Köpenick, woraufhin in Anerkennung des bürgerschaftlichen En- 3 gagements sich die Möglichkeit ergab, in Zusammenarbeit von Landesdenkmalamt (LDA) mit SenStadtWohn, die Sanierung der denkmalgeschützten bezirklichen Grabanlagen des Rahnsdorfer Friedhofes in die Planung für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzunehmen, und zwar im Kapitel 1250, Titel 52113 (also Mittel für Bauunterhaltung landeseigener Denkmale). Die Mittel sollen dann an den Bezirk übertragen werden.“ Berlin, den 12.06.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz